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Man unterscheidet im Bereich der
psychischen Störungen gemeinhin die folgenden
Angststörungen
voneinander:
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Generalisierte Angststörung |
Jemand ist über einen Zeitraum von
mindestens sechs Monaten fast immer ängstlich oder besorgt, ohne dass
dafür eine bedrohliche Ursache auszumachen ist. |
z. B. Erregungszustand einhergehend mit
dauernder Muskelspannung, Ruhelosigkeit, Reizbarkeit,
Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen und leichter Ermüdbarkeit |
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Panikstörung |
Jemand erlebt ganz unerwartet Gefühle von
Panik, die von starker Furcht bzw. Besorgnis begleitet werden.
Agoraphobie: Angst vor öffentlichen
Plätzen oder großen Räumen, aus denen man nur schwer fliehen bzw. ein
solcher Rückzug peinlich wäre. |
Panikattacken dauern manchmal nur wenige
Minuten an; Betroffene fangen damit an, sich große Sorgen zu machen,
empfinden Furch oder Schrecken. Begleitet von körperlichen Symptomen wie
Herzrasen, Schwindel, Erstickungsgefühlen u. a.; |
| Phobien |
Beständige und irrationale Angst vor
bestimmten Objekten, Aktivitäten oder Situationen, die im Verhältnis zu
der wirklichen Bedrohung übertrieben und unbegründet ist.
Soziale Phobien entstehen
durch das Antizipieren (= geistige Vorwegnehmen) bestimmter öffentlicher
Situationen, bei denen man von anderen beobachtet werden kann.
Spezifische Phobien treten
im Zusammenhang mit bestimmten Situationen oder Objekten auf.
Unterschied Furcht und Phobie:
- Furcht = rationale Reaktion auf eine
tatsächlich vorhandene und erkannte Gefahr
- Phobie =
s.o.
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Phobien, die besonders häufig auftreten:
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Zwangsstörungen |
Zwangsgedanken
- Ideen, Vorstellungen, Bilder oder bestimmte Impulse - können nicht
unterdrückt werden und treten immer wieder auf oder sind immer vorhanden.
Zwangshandlungen -
zweckorientierte Handlungen, die ständig wiederkehren, und in irgendwie
ritualisierter Weise bzw. unter Beachtung bestimmter Regeln immer wieder
wiederholt werden. |
Zwangsgedanken kommen den
Betroffenen sinnlos und widerwärtig vor. Sie sind für sie nicht
akzeptabel und können so bedrängend werden, dass an ein geregeltes
berufliches bzw. gesellschaftliches Leben nicht zu denken ist.
Zwangshandlungen können von den Betroffenen in entspannten
Situationen zwar erkannt, meist aber dennoch nicht kontrolliert werden;
z. B. übertriebener Drang, sich zu waschen oder nachzusehen, ob
alle Fenster geschlossen oder sämtliche Lichter oder Geräte
ausgeschaltet sind. |
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Posttraumatische
Belastungsstörung |
Ein
traumatisches Ereignis wird in Form von Erinnerungen, Träumen,
Halluzinationen oder dissoziativen
Flashbacks wiedererlebt. |
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(vgl. Zimbardo/Gerrig 2004,
S.666-672)
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