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Die Bewertung von
mündlichen und
schriftlichen Prüfungsleistungen im
Deutschabitur ist eine
kriterienorientierte Entscheidung. Nach den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002) sollen Leistungen in den drei
verschiedenen
Anforderungsbereichen
geprüft werden. Außerdem sollen sie mit besonderem Gewicht an einem knappen
Katalog von Bewertungskriterien orientiert werden, der an die
vorhandenen unterrichtlichen Voraussetzungen entsprechend der
Lehrplanvorgaben, an Aufgabenart und Aufgabenstellung und an den sich daraus
ergebenden Erwartungen gebunden ist.

"Gut" und "ausreichend"
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Soll eine Prüfungsleistung mit "gut" bewertet
werden, müssen Leistungen in den
Anforderungsbereichen II
und III erbracht werden.
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"Ausreichend" ist eine
Prüfungsleistung dann, wenn über den
Anforderungsbereich I hinaus auch Leistungen im Anforderungsbereich
II erbracht worden sind.
(vgl.
Einheitliche Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
22.07.2012
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