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Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) bestimmen die drei Anforderungsbereiche (Afb I, Afb II und Afb III) und umgrenzen den Anforderungsbereich III. In dessen Zentrum steht die Fähigkeit zu einer eigenständigen Urteilsbildung. Diese kann sich bei der Bewertung von Fragestellungen zeigen, die in der Aufgabenstellung gefordert werden oder sich auch aus der Analyse/Interpretation/Erörterung/Gestaltung vorgegebenen Materials ergeben. In jedem Falle aber ist eine sowohl inhaltlich, als auch methodisch eigenständige Entfaltung und Gestaltung der Aufgabe verlangt.
Was umfasst der Anforderungsbereich III? Etwas präziser umrissen, geht es bei Aufgaben im Anforderungsbereich III um:
Welche Arbeitsaufgaben gehören zum Anforderungsbereich III? In den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) werden hierfür als Beispiele genannt, deren konkrete Inhalte wiederum von den jeweils zur Aufgabe zählenden Texten abhängt.
Wie lauten die Arbeitsaufträge für Aufgaben aus dem Anforderungsbereich III? Die wesentlichen Operatoren, die auf Aufgaben aus dem Anforderungsbereich III verweisen, sind:
Dabei ist freilich zu betonen, dass die Operatoren, je nach Textvorlage und Gesamtarbeitsanweisung auch mitunter in den Anforderungsbereich I und II hineinreichen können. Manche der in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen aufgeführten Operatoren des Anforderungsbereichs III können wohl als übergeordnete Operatoren angesehen werden, die Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen abverlangen. Solche übergeordneten Operatoren sind z. B.: Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
22.07.2012 |
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