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Das Land Baden-Württemberg hat
auf der Grundlage der
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) für die Durchführung der
(schriftlichen)
Abiturprüfung im Fach Deutsch die folgenden Operatoren
für die unterschiedlichen
Anforderungsbereiche (Afb
I,
Afb II und
Afb III) der
Abiturprüfung
im Fach Deutsch verbindlich festgelegt.
Anforderungsbereich
I
| beschreiben |
-
genaue, eingehende,
sachliche, auf Erklärung und Wertung verzichtende Darstellung von
Personen, Situationen, Vorgängen usw.
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bestimmen |
- etwas, wie z. B. Ursachen, Motive, Ziele, prägnant,
akzentuiert und kriterienbezogen feststellen
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| darstellen /
darlegen
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- Zusammenhänge, Probleme usw. unter einer bestimmten Fragestellung
sachbezogen ausführen
- Strukturen, Situationen, usw. objektiv abbilden
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| formulieren |
- ein Ergebnis, einen Standpunkt, einen Eindruck usw. knapp, präzise,
pointiert - zumeist mit eigenen Worten - zum Ausdruck bringen
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skizzieren |
- ein Persönlichkeitsbild, eine Handlung usw. auf Grundlegendes
begrenzt akzentuiert darstellen
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| zeigen,
aufzeigen |
- Textinhalte und / oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv,
teils analytisch darlegen, verdeutlichend herausstellen
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| zusammenfassen |
-
sachbezogene, strukturierte,
komprimierte, auf Wesentliches ausgerichtete Wiedergabe von Texten bzw.
einzelner Textaspekte
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Anforderungsbereich II
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analysieren
/ untersuchen |
- Zerlegen eines Textganzen in Einzelheiten des Inhalts und der Form,
strukturierendes, systematisches Erschließen und Darstellen der
einzelnen Textaspekte bzw. Textelemente für sich und in ihrer
Wechselbeziehung; bei literarischen Texten Grundlage des Interpretierens
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| begründen |
- Positionen, Auffassungen, Urteile usw. kausal bestimmen,
argumentativ herleiten und stützen
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| charakterisieren |
-
Sachverhalte, Vorgänge, Personen usw. in ihren spezifischen
Eigenheiten pointiert darstellen;
-
etwas unter leitenden Gesichtspunkten darstellen
-
gewichtend Wesentliches hervorheben
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| einordnen |
- Einzelnes, z. B. Textauszüge, aspekt- und kriterienorientiert in
einen Gesamtzusammenhang stellen
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| erklären |
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erläutern |
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| gliedern |
- ein vorgegebenes Ganzes unter bestimmten Aspekten
strukturieren und systematisierend, in gleichordnender und /
oder hierarchischer Form, in seinen Teilen darstellen
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| herausarbeiten |
- Strukturen, Leitgedanken, Strategien usw. ggf. unter
bestimmten Aspekten, aus einem Textganzen herauslösen und in
textbezogener Vorgehensweise akzentuiert, auf Wesentliches
konzentriert herausheben
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| klären |
- Verhaltensweisen, Positionen, Situationen usw. differenziert
betrachten, ergründen, verdeutlichen; ggf. Lösungen erarbeiten
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| vergleichen
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Anforderungsbereich III
| beurteilen /
bewerten |
- Textinhalte und Textgestaltungen,
Sachverhalte, Aussagen, Maßnahmen, Lösungen usw. reflektieren,
prüfen und in ein ästhetisches und/oder ethisches Wertesystem
begründend einordnen
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| diskutieren |
-
sich argumentativ mit einem Thema, einer
Frage, einem Problem befassen (BaWü)
-
freiere, offenere Variante des methodisch und
strukturell stärker festgelegten "Erörterns"
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erörtern |
-
sich mit einem Thema kritisch, differenziert und argumentativ
befassen
-
in schlussfolgernder Abwägung des Für und Wider unter
Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven ein begründetes Urteil
fällen
-
lineare oder dialektische Grundstruktur (Pro / Kontra-Argumentation)
-
Operatoren des Erörtern sind: sich auseinandersetzen, Stellung
nehmen, diskutieren, kommentieren, (über-)prüfen, (be-)werten, (be-)urteilen
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| gestalten |
- Basisoperator des gestaltenden Interpretierens: Ein Textprodukt
(innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief usw.) orientiert am
Vorlagentext und zugleich eigenständig-kreativ inhaltlich und sprachlich
erarbeiten und formen
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interpretieren |
-
Basisoperator des Interpretationsaufsatzes:
Hermeneutisches, d. h. auf Erkennen und Verstehen gerichtetes Arbeiten
am Text (BaWü)
-
erklärende und wertende Textauslegung (BaWü)
-
Untersuchung von Textinhalt und Textform und
ihrer Wechselbeziehung mit Hilfe textanalytischer Mittel und Verfahren
(BaWü)
-
Synthese analytisch gewonnener Ergebnisse
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| kommentieren |
- einen Sachverhalt kritisch erläutern und
bewerten (BaWü)
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017
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