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Das Land Baden-Württemberg hat die Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung in den verschiedenen Formen des Gymnasiums unterschiedlich geregelt.
Dabei hat sie den Gestaltungsspielraum genutzt, den die Kultusministerkonferenz mit ihren Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)
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