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Im Rahmen der Neukonzeption der schriftlichen
Abiturprüfung und der Angleichung der Anforderungen im
allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasium in Baden-Württemberg
wird der
Essay als neue Aufsatzform als
Aufgabentyp IV verbindlich (ab 2014 an beiden Arten des Gymnasiums, seit
2005 schon im Beruflichen Gymnasium eingeführt).
Das zuständige baden-württembergische Ministerium hat in seinem Schreiben vom 16.04.2008 zur "Weiterentwicklung der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien" zu den Anforderungen, die das Verfassen eines Essays auf der Grundlage vorgelegter Materialien (Dossier) verlangt, ausgeführt:
Auch wenn sich in dieser knappen Zusammenfassung die allgemeine Definitionsproblematik im Falle des Essays im Allgemeinen und als schulische Schreibform widerspiegelt, werden doch wichtige Hinweise für essayistisches Schreiben in der Schule gegeben. Dessen ungeachtet können auch die methodisch-didaktischen Probleme eines für diese Schreibform nötigen Essayunterrichts nicht einfach kleingeredet werden. Unterschiedliche Aufgabenstellung zum Essay in den Gymnasien in Baden-Württemberg Auch wenn die Neukonzeption der schriftlichen Abiturprüfung in
Baden-Württemberg zu einer Angleichung der Anforderungen im
allgemeinbildenden und beruflichen Bereich führen soll, unterscheiden sich
die Aufgabenstellungen zum Essay bei den beiden Schulprofilen. Während die
Essayarbeit mit dem Dossier am
allgemeinbildenden Gymnasium mit einer einzigen Arbeitsaufgabe
verbunden ist, wird im beruflichen Bereich eine zweiteilige Arbeitsanweisung
verwendet. Eine typische Aufgabenstellung für eine solche Abituraufgabe aus dem Jahr 2006/2007 lautet wie folgt:
In den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) (EPA) erscheinen solche Aufgabenstellungen nicht. →Bildungsplanbezug (Baden-Württemberg) Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017 |
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