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Produktwerbung ist der ursprüngliche, am weitesten
verbreitete und wichtigste der drei
Prototypen
der
Werbeanzeige.
Hinter diesem werbewirtschaftlichen Begriff (vgl.
Absatzwerbung »Produktwerbung) verbergen
sich
unter pragmatischem Aspekt
zwei obligatorische Texthandlungen, die die Werbeanzeigen als
appellative Texte ausweisen
(vgl.
Janich
, 1999, S.74)
1. Über Existenz und Beschaffenheit des Produkts
informieren

Die Vielzahl der Teilhandlungen und Zusatzhandlungen und die Möglichkeiten
der Kombination von Teilhandlungen und Zusatzhandlungen zu der einen oder
anderen Texthandlung lässt dabei natürlich viele Varianten (Subtypen) zu.
2. Zum Kauf/zur Nutzung des Produkts bewegen wollen
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