|
Eine Lehrerin, die an ihrer Schule als Vertrauenslehrerin
tätig war, musste sich Meldungen der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 10./11.11.05 zufolge, in
Regenburg vor Gericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten.
Der 31-jährigen verheirateten Pädagogin wurde vorgeworfen, einen 13-jährigen Schüler aus der Klasse
missbraucht zu haben, die ihr als Klassenlehrerin anvertraut war.
Die
ehemalige Lehrerin gab die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in weiten
Teilen zu, bestritt aber den Vorwurf, dass es zum Geschlechtsverkehr
zwischen ihr und dem Jungen gekommen sei. Die Vorwürfe, die von der
Staatsanwaltschaft als schwerer sexueller Missbrauch eingestuft wurden,
werden per Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren
Gefängnis geahndet.
Zu den Vorfällen, die der Angeklagten vorgehalten wurden, ist es nach
Darstellung der Ankläger wie folgt gekommen: Die erwachsene Frau und
Lehrerin hat im Frühjahr 2004 zwei Schüler in
ihre Wohnung eingeladen, während ihr Mann gerade auf einer Dienstreise im
Ausland unterwegs war. Dort soll sie den Kindern Bier, so genannte Alkopops,
zum Trinken angeboten sowie
Zigaretten gegeben haben. Später habe sie die Jungen in ihr Schlafzimmer
geführt und sie aufgefordert, sich in das Ehebett zum Schlafen zu legen,
hieß es von Seiten der Anklage. Danch habe sich die Frau dann im Nachthemd
dazu gelegt und begonnen, einen der beiden Jungen zu streicheln und
auszuziehen. Für die Staatsanwaltschaft stand und steht fest, dass es
dort schließlich auch zum Geschlechtsverkehr gekommen ist. Zwar gehe man
davon aus, dass der Junge nicht
vergewaltigt worden sei, aber sein Mittun sei nur "zweifelnd und widerwillig"
gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Christine Müller.
Die ganze
Sache wurde indessen erst ein halbes Jahr nach dem Missbrauch aufgedeckt. In
diesem halben Jahr hatte die von den Eltern geschätzte Pädagogin immer
wieder versucht, Kontakt mit dem Jungen zu bekommen. Sie schickte dem
13-Jährigen einige SMS aufs Handy, schrieb ihm Liebesbriefe und ließ ihn
nicht mehr zur Ruhe kommen. Auf verschiedene Art und Weise versuchte sie
Druck auf den Dreizehnjährigen auszuüben.. Einmal habe sie geschrieben: "Ich höre gerade meine
persönliche Selbstmord-CD an", ein andermal habe sie ihm Angst vor einer
möglichen Vaterschaft gemacht mit den Worten: "Ich muss mir jetzt die
Pille danach besorgen, damit ich nicht schwanger werde."
Vor Gericht räumte die Frau ein, einen "netten und lustigen Abend" mit den
beiden Jungen verbracht zu haben. Sie habe im Partykeller mit ihnen gefeiert und
Fotos von Klassenfahrten angesehen. Dass die Kinder bei ihr im Gästezimmer
schliefen, sei dagegen überhaupt nicht ihr Plan gewesen. Und sie seien
es dann auch gewesen, die von sich aus ins Ehebett gestiegen seien, erklärte die Frau.
Natürlich sei dies und
das, was dann noch passiert sei, eine "riesengroße Dummheit" gewesen, gab die Frau zu
Protokoll. Doch habe nicht sie, sondern einer der Jugendlichen mit dem
Austausch von Zärtlichkeiten begonnen. Allerdings, so musste sie zugeben,
seinen ihr sie diese Berührungen des Kindes nicht unangenehm gewesen.
Schon vor Prozessbeginn haben die Schulaufsicht und die 31-jährige erste
Konsequenzen gezogen. Nachdem der Fall den Behörden bekannt wurde, musste
die Pädagogin sofort die Schule verlassen. Unter dem Eindruck der
Kündigungsdrohung schloss die Frau dann mit dem Amt
einen Auflösungsvertrag und quittierte so den Schuldienst..
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Frau wegen schweren sexuellen
Missbrauchs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu
einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Damit habe sich
das Gericht, so die Richterin, am unteren Ende des möglichen Strafmaßes
orientiert. Die Richterin, die es eine "beispiellose
Verantwortungslosigkeit" nannte, dass die erwachsene Frau mit einem Kind
ungeschützten Verkehr hatte, erklärte zur Person der Angeklagten weiter:
"Sie ist hochintelligent, aber sie hat ihre Rolle als Vertrauenslehrerin
gründlich missverstanden." Darüber hinaus machte die Richterin
unmissverständlich klar, dass die Tat der Angeklagten ebenso schlimm zu
bewerten sei, wie wenn ein Mann sich an einem Mädchen vergehe. Daher habe
sie auch keine Möglichkeit gesehen für eine Bewährungsstrafe. Auf das Urteil
reagierte die frühere Lehrerin, die bis zur Unkenntlichkeit vermummt zum
Prozess erschienen, äußerlich gefasst. Dagegen nahm die Mutter des heute
fast 15-jährigen Schülers die Entscheidung in Tränen aufgelöst auf. Sie
warf der Angeklagten nach deren Schlusswort im Gerichtssaal vor, gelogen
zu haben. Ihr und der Vorsitzenden Richterin war auch nach
der Urteilsverkündung klar, dass der Junge bis zu diesem Tag unter der Tat
gelitten hatte, aber wohl auch noch darüber hinaus, zu leiden haben werde.
(nach: Südkurier, 12.11.05)
|
|