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Sexuelle Gewalt gegen Jungen

Sex mit 13-jährigem Schüler

Zweieinhalb Jahre Haft für ehemalige Vertrauenslehrerin (2005)

 
 
 

Eine Lehrerin, die an ihrer Schule als Vertrauenslehrerin tätig war, musste sich Meldungen der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 10./11.11.05 zufolge, in Regenburg vor Gericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Der 31-jährigen verheirateten Pädagogin wurde vorgeworfen, einen 13-jährigen Schüler aus der Klasse missbraucht zu haben, die ihr als Klassenlehrerin anvertraut war.
Die ehemalige Lehrerin gab die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in weiten Teilen zu, bestritt aber den Vorwurf, dass es zum Geschlechtsverkehr zwischen ihr und dem Jungen gekommen sei. Die Vorwürfe, die von der Staatsanwaltschaft als schwerer sexueller Missbrauch eingestuft wurden, werden per Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren Gefängnis geahndet.
Zu den Vorfällen, die der Angeklagten vorgehalten wurden, ist es nach Darstellung der Ankläger wie folgt gekommen: Die erwachsene Frau und Lehrerin hat im Frühjahr 2004 zwei Schüler in ihre Wohnung eingeladen, während ihr Mann gerade auf einer Dienstreise im Ausland unterwegs war. Dort soll sie den Kindern Bier, so genannte Alkopops, zum Trinken angeboten sowie Zigaretten gegeben haben. Später habe sie die Jungen in ihr Schlafzimmer geführt und sie aufgefordert, sich in das Ehebett zum Schlafen zu legen, hieß es von Seiten der Anklage. Danch habe sich die Frau dann im Nachthemd dazu gelegt und begonnen, einen der beiden Jungen zu streicheln und auszuziehen. Für die Staatsanwaltschaft stand und steht fest, dass es dort schließlich auch zum Geschlechtsverkehr gekommen ist. Zwar gehe man davon aus, dass der Junge nicht vergewaltigt worden sei, aber sein Mittun sei nur "zweifelnd und widerwillig" gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Christine Müller.
Die ganze Sache wurde indessen erst ein halbes Jahr nach dem Missbrauch aufgedeckt. In diesem halben Jahr hatte die von den Eltern geschätzte Pädagogin immer wieder versucht, Kontakt mit dem Jungen zu bekommen. Sie schickte dem 13-Jährigen einige SMS aufs Handy, schrieb ihm Liebesbriefe und ließ ihn nicht mehr zur Ruhe kommen. Auf verschiedene Art und Weise versuchte sie Druck auf den Dreizehnjährigen auszuüben.. Einmal habe sie geschrieben: "Ich höre gerade meine persönliche Selbstmord-CD an", ein andermal habe sie ihm Angst vor einer möglichen Vaterschaft gemacht mit den Worten: "Ich muss mir jetzt die Pille danach besorgen, damit ich nicht schwanger werde."
Vor Gericht räumte die Frau ein, einen "netten und lustigen Abend" mit den beiden Jungen verbracht zu haben. Sie habe im Partykeller mit ihnen gefeiert und Fotos von Klassenfahrten angesehen. Dass die Kinder bei ihr im Gästezimmer schliefen, sei dagegen überhaupt nicht ihr Plan gewesen. Und sie seien es dann auch gewesen, die von sich aus ins Ehebett gestiegen seien, erklärte die Frau. Natürlich sei dies und das, was dann noch passiert sei, eine "riesengroße Dummheit" gewesen, gab die Frau zu Protokoll. Doch habe nicht sie, sondern einer der Jugendlichen mit dem  Austausch von Zärtlichkeiten begonnen. Allerdings, so musste sie zugeben, seinen ihr sie diese Berührungen des Kindes nicht unangenehm gewesen.
Schon vor Prozessbeginn haben die Schulaufsicht und die 31-jährige erste Konsequenzen gezogen. Nachdem der Fall den Behörden bekannt wurde, musste die Pädagogin sofort die Schule verlassen. Unter dem Eindruck der Kündigungsdrohung schloss die Frau dann mit dem Amt einen Auflösungsvertrag und quittierte so den Schuldienst..
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Frau wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Damit habe sich  das Gericht, so die Richterin, am unteren Ende des möglichen Strafmaßes orientiert. Die Richterin, die es eine "beispiellose Verantwortungslosigkeit" nannte, dass die erwachsene Frau mit einem Kind ungeschützten Verkehr hatte, erklärte zur Person der Angeklagten weiter: "Sie ist hochintelligent, aber sie hat ihre Rolle als Vertrauenslehrerin gründlich missverstanden." Darüber hinaus machte die Richterin unmissverständlich klar, dass die Tat der Angeklagten ebenso schlimm zu bewerten sei, wie wenn ein Mann sich an einem Mädchen vergehe. Daher habe sie auch keine Möglichkeit gesehen für eine Bewährungsstrafe. Auf das Urteil reagierte die frühere Lehrerin, die bis zur Unkenntlichkeit vermummt zum Prozess erschienen, äußerlich gefasst. Dagegen nahm die Mutter des heute fast 15-jährigen Schülers die Entscheidung in Tränen aufgelöst auf. Sie warf der Angeklagten nach deren Schlusswort im Gerichtssaal vor, gelogen zu haben. Ihr und der Vorsitzenden Richterin war auch nach der Urteilsverkündung klar, dass der Junge bis zu diesem Tag unter der Tat gelitten hatte, aber wohl auch noch darüber hinaus, zu leiden haben werde.

(nach: Südkurier, 12.11.05)
 

 
    
    Arbeitsanregungen:
  1. Informieren Sie sich über die strafrechtlichen Bestimmungen bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung., insbesondere über den Straftatbestand des sexueller Missbrauchs von Jugendlichen (StGB 182)

  2. Nehmen Sie zu den Tatbeständen des obigen Falles kritisch Stellung.

  3. Wie beurteilen Sie die Rechtfertigung der Mindeststrafe von zwei Jahren in diesem konkreten Fall?

  4. Was bedeutet die Tatsache, dass in dem vorliegenden Text einmal von Kind und ein andermal von Jugendlichen gesprochen wird?

  5. Nehmen Sie mit einem kommentierenden Leserbrief kritisch Stellung.

  6. Vergleichen Sie die vorliegenden authentischen Fall mit der Beziehung von Hanna und Michael zu Beginn des Romans »Der Vorleser« von Bernhard Schlink.

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Textauswahl kommentierender Leserbrief

 
      
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