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Sexualisierte Gewalt

Hindernisse für die Anzeige durch die Opfer

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Glossar
Was sind teachSam-Projekte? [ Sexualisierte Gewalt Didaktische und methodische Aspekte Überblick   Begriff Patriarchalische Rahmenbedingungen • Vergewaltigungsmythen und kognitive Verzerrungen Das Dunkelfeld von Gewalterfahrungen Strafrecht und Strafrechtstatbestände Hindernisse für die Anzeige durch die Opfer Sexuelle Gewalt gegen Jungen Bausteine Links ins Internet ] ...
 

Täter, die • sexualisierte Gewalttaten begehen, suchen sich, wie Gysi (2018, S.22) darstellt, ihre Opfer gezielt aus. Sie wählen sich dabei Opfer, von denen sie annehmen, dass ihre Aussagen in einem Prozess ohnehin unglaubwürdig erscheinen. Dabei haben Frauen ein fünfmal höheres Risiko zum Opfer zu werden als Männer, junge Kinder zwischen 7 und 13 Jahren aber tragen das höchste Risiko. Aber auch psychisch Erkrankte, Arme, Sexarbeiter*innen, Drogenabhängige, Kinder mit allein erziehendem Elternteil oder mit Stiefeltern etc. gehören zu den Personen, die besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Insgesamt gesehen ist die Datenlage aber schwierig, weil die • Dunkelziffer sexualisierter Gewalt außerhalb, vor allem aber innerhalb von Partnerschaften außerordentlich hoch ist.

Vergewaltiger sind häufig Wiederholungstäter und richten ihre Übergriffe auf Menschen, die sie durch kurze Begegnungen oder durch Beziehungen kennen. Sie verüben oft noch weitere Gewalttaten, achten darauf, dass ihre Gewalt keine körperlichen Spuren hinterlässt, erpressen, bedrohen und manipulieren das Opfer, um es zum Schweigen zu zwingen. (vgl. ebd., S.23) Dazu sind sind "oft geübte Lügner und haben häufig Erfahrungen im Verhindern von Aufdeckung durch Täuschung und Manipulation." (ebd.)

Die meisten Opfer erstatten keine Anzeige

Die Rate von Verurteilungen wegen Sexualdelikten ist international sehr niedrig. (Gysi 2018, S.17) Dennoch weiß man aus verschiedenen Forschungen, dass auch nur ein kleiner Teil aller Sexualdelikte überhaupt zur Anzeige gebracht werden. Man geht davon aus, dass  höchstens 20% der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt werden. (vgl. ebd., S.18). Zieht man die Ergebnisse der • Dunkelfeld-Studie von 2026 heran, dürfte der Anteil noch weitaus geringer sein. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Von zentraler Bedeutung ist, dass sich die Opfer über diese Delikte ausschweigen und nicht einmal nahe Angehörige ins Vertrauen ziehen. In einer Studie aus den USA ermittelte man z. B., dass 28% der befragten Frauen, die angaben, als Kind vergewaltigt worden zu sein, niemals mit irgendjemandem darüber gesprochen haben. Nahezu 50% sprachen 5 Jahre lang nicht darüber. Je jünger das Kind war, das die Gewalterfahrung machte, desto später fing es an, mit seinen Angehörigen darüber zu sprechen. (vgl. ebd.)

Dazu kamen noch Schuld- und Schamgefühle, die den Opfern den Mund versperren. Allein eine Befragung zu den Straftatbestandsmerkmalen kann die Opfer an ihre persönlichen Schamgrenzen bringen. Oftmals sprechen sie dann, wenn sie überhaupt das Geschehen sprechen können "in einer Art und Weise, die vordergründig unpassend zu sein scheint (lachen, distanziert, unbeteiligt wirken, gereizt reagieren) oder sie verschweigen wichtige Details." (ebd., S.26) Häufig wirkt auch der gesamte Köperausdruck inkongruent.

Es gibt dabei, so Gysi (2018, S.26), eine Reihe von verbalen und nonverbalen Schamzeichen, die man in solchen Situationen feststellen kann:


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  • Beim Sprechen sind dies Schamzeichen wie Verwirrung und Verunsicherung, widersprüchliche Aussagen, langsames oder sehr schnelle, leise oder laute Artikulation. Zögern, Stottern, verkrampftes Lachen und eine betont distanzierte Haltung zu sich selbst.

  • Im körpersprachlichen Bereich gehören dazu nonverbale Schamzeichen wie das Abdrehen oder Verdecken des eigenen Gesichts, das Vermeiden von direktem Blickkontakt, Herumzappeln, auf Lippen beißen und den Mund zusammenpressen, den Oberkörper nach unten krümmen, den Körper abdrehen, erröten oder blass im Gesicht werden, unpassendes Lächeln oder Lachen, schnelle oder flache Atmung etc.

Es dauert oft sehr lange, bis die Opfer über das, was sie erlitten haben, sprechen können oder Anzeige erstatten. Häufig ergehen dafür nicht nur Tage und Wochen sondern Jahre oder sogar Jahrzehnte.

Das solange Zeit verstreichen kann, liegt, wie Gysi (2018, S.24) unter Berufung auf unterschiedliche Forschungsergebnisse zusammengestellt hat, daran, dass die Opfer

Viele Opfer von Sexualdelikten können, so hat man beobachtet, nach der Tat den chronologischen Ablauf der sexuellen Gewalthandlung auch nicht ohne größere Schwierigkeiten genau erinnern. Häufig ist es ihnen erst nach Stunden, Tagen oder sogar Wochen möglich, den Tathergang wiederzugeben.( vgl. ebd.)

Damit die Opfer eine Anzeige erstatten, müssen sie, so Gysi (2018, S.20), "verschiedene innere und äußere Hürden überwinden, Sie müssen "

  1. Akzeptieren, dass Gewalterfahrung tatsächlich stattgefunden hat (überwinden der Tendenz zur inneren Verleugnung)

  2. Reflektieren, wer als mögliche Vertrauensperson infrage kommt und welche möglichen Implikationen das Sprechen über die Gewalterfahrungen haben könnte

  3. Sich an eine Vertrauensperson wenden

  4. Falls diese Vertrauensperson negativ reagiert: weitere Vertrauenspersonen suchen (eventuell mehrfach)

  5. Fachperson aufsuche: Beratungsstelle, Anwalt, Psychotherapeutin, andere

  6. Anzeige erstatten" (Gysi 2018, S.20)

Dabei sind auch die Opfer nicht gegen die Verzerrungen durch • Vergewaltigungsmythen befreit. Am ehesten erstatten sie Anzeige, wenn keine Beziehung zwischen ihnen und dem/den Täter(n) besteht, der/die Täter eine Waffe benutzt haben, sie körperliche Verletzungen davongetragen haben und der "Tatort" keine Privatwohnung gewesen ist. (vgl. ebd.)

Aber auch negative Erwartungen gegenüber der Polizei und den Justizbehörden stehen einer Anzeigenerstattung durch die Opfer im Wege. Und selbstredend stehen die Opfer im Allgemeinen unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ihnen den Mund verschließt. Hinzukommt noch, das auch viele Psychotherapeuten teils aus negativen Erfahrungen von einer Anzeige abraten. (vgl. ebd.. S.21)

Dabei macht sexualisierte Gewalt die Opfer psychisch und körperlich krank und kann zu schweren psychischen Beeinträchtigungen führen wie komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen und dissoziativen Persönlichkeitsstörungen. Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, entwickelt häufiger Suchtmittelabhängigkeiten (z. B. Bulimie), chronische Schlafstörungen, verletzt sich oft selbst, kämpft mit Angst- und Panikstörungen, wird häufig depressiv und kann auch körperlich krank werden (z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Störungen etc.) (vgl. ebd., S.21)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 23.02.2026

    
   Arbeitsanregungen:
  1. Beschreiben Sie, nach welchen Kriterien Täter ihre Opfer auswählen und welche Personengruppen ein besonders hohes Risiko tragen.

  2. Analysieren Sie die Gründe für die hohe Dunkelziffer bei sexualisierter Gewalt, insbesondere innerhalb von Partnerschaften.

  3. Erläutern Sie die psychischen und sozialen Faktoren, die Opfer davon abhalten, über die Tat zu sprechen oder Anzeige zu erstatten.

  4. Untersuchen Sie die Bedeutung von Schamzeichen (verbal und nonverbal) im Kontext von Aussagen Betroffener vor Polizei oder Gericht.

  5. Erklären Sie, welche inneren und äußeren Hürden Opfer überwinden müssen, bevor sie eine Anzeige erstatten.

  6. Beurteilen Sie, inwiefern Vergewaltigungsmythen und negative Erwartungen gegenüber Justiz und Polizei die Strafverfolgung von Sexualdelikten erschweren.

 
 
 

 
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