Täter, die •
sexualisierte Gewalttaten begehen, suchen sich,
wie Gysi (2018,
S.22) darstellt, ihre Opfer gezielt aus. Sie wählen sich dabei Opfer, von denen sie
annehmen, dass ihre Aussagen in einem Prozess ohnehin unglaubwürdig
erscheinen. Dabei haben Frauen ein fünfmal höheres Risiko zum Opfer
zu werden als Männer,
junge Kinder zwischen 7 und 13 Jahren aber tragen das höchste Risiko.
Aber auch
psychisch Erkrankte, Arme, Sexarbeiter*innen, Drogenabhängige,
Kinder mit allein erziehendem Elternteil oder mit Stiefeltern etc.
gehören zu den Personen, die besonders oft von sexualisierter Gewalt
betroffen sind. Insgesamt gesehen ist die Datenlage aber schwierig,
weil die • Dunkelziffer
sexualisierter Gewalt außerhalb, vor allem aber innerhalb von
Partnerschaften außerordentlich hoch ist.
Vergewaltiger sind
häufig Wiederholungstäter und richten ihre Übergriffe auf Menschen,
die sie durch kurze Begegnungen oder durch Beziehungen kennen. Sie verüben oft noch weitere Gewalttaten,
achten darauf, dass ihre Gewalt keine körperlichen Spuren
hinterlässt, erpressen, bedrohen und manipulieren das Opfer, um es
zum Schweigen zu zwingen. (vgl.
ebd., S.23) Dazu sind sind "oft geübte Lügner und
haben häufig Erfahrungen im Verhindern von Aufdeckung durch
Täuschung und Manipulation." (ebd.)
Die Rate von
Verurteilungen wegen Sexualdelikten ist international sehr niedrig.
(Gysi 2018, S.17) Dennoch weiß man aus verschiedenen Forschungen, dass auch nur
ein kleiner Teil aller Sexualdelikte überhaupt zur Anzeige gebracht
werden. Man geht davon aus, dass höchstens 20% der Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt werden. (vgl.
ebd., S.18). Zieht
man die Ergebnisse der •
Dunkelfeld-Studie von 2026 heran, dürfte der Anteil noch weitaus
geringer sein. Dafür gibt es
verschiedene Gründe.
Von zentraler
Bedeutung ist, dass sich die Opfer über diese Delikte ausschweigen
und nicht einmal nahe Angehörige ins Vertrauen ziehen. In einer
Studie aus den USA ermittelte man z. B., dass 28% der befragten
Frauen, die angaben, als Kind vergewaltigt worden zu sein, niemals
mit irgendjemandem darüber gesprochen haben. Nahezu 50% sprachen 5
Jahre lang nicht darüber. Je jünger das Kind war, das die
Gewalterfahrung machte, desto später fing es an, mit seinen
Angehörigen darüber zu sprechen. (vgl.
ebd.)
Dazu kamen noch
Schuld- und
Schamgefühle, die den Opfern den Mund versperren. Allein eine
Befragung zu den Straftatbestandsmerkmalen kann die Opfer an ihre
persönlichen Schamgrenzen bringen. Oftmals sprechen sie dann, wenn
sie überhaupt das Geschehen sprechen können "in einer Art und Weise,
die vordergründig unpassend zu sein scheint (lachen, distanziert,
unbeteiligt wirken, gereizt reagieren) oder sie verschweigen
wichtige Details." (ebd.,
S.26) Häufig wirkt auch der gesamte
Köperausdruck inkongruent.
Es gibt dabei, so
Gysi (2018, S.26), eine Reihe von verbalen und nonverbalen Schamzeichen, die man
in solchen Situationen feststellen kann:

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Beim Sprechen sind
dies Schamzeichen wie Verwirrung und Verunsicherung,
widersprüchliche Aussagen, langsames oder sehr schnelle, leise oder
laute Artikulation. Zögern, Stottern, verkrampftes Lachen und eine
betont distanzierte Haltung zu sich selbst.
-
Im
körpersprachlichen Bereich gehören dazu nonverbale Schamzeichen wie
das Abdrehen oder Verdecken des eigenen Gesichts, das Vermeiden von
direktem Blickkontakt, Herumzappeln, auf Lippen beißen und den Mund
zusammenpressen, den Oberkörper nach unten krümmen, den Körper
abdrehen, erröten oder blass im Gesicht werden, unpassendes Lächeln
oder Lachen, schnelle oder flache Atmung etc.
Es dauert oft
sehr lange, bis die Opfer über das, was sie erlitten haben, sprechen können oder Anzeige erstatten.
Häufig ergehen dafür nicht nur Tage und Wochen sondern Jahre oder
sogar Jahrzehnte.
Das solange Zeit
verstreichen kann, liegt, wie
Gysi (2018, S.24)
unter Berufung auf unterschiedliche Forschungsergebnisse zusammengestellt hat, daran, dass die Opfer
Viele Opfer von
Sexualdelikten können, so hat man beobachtet, nach der Tat den
chronologischen Ablauf der sexuellen Gewalthandlung auch nicht ohne
größere Schwierigkeiten genau erinnern. Häufig ist es ihnen erst nach Stunden, Tagen
oder sogar Wochen möglich, den Tathergang wiederzugeben.( vgl.
ebd.)
Damit die Opfer
eine Anzeige erstatten, müssen sie, so
Gysi (2018, S.20),
"verschiedene innere und äußere Hürden überwinden, Sie müssen "
-
Akzeptieren, dass
Gewalterfahrung tatsächlich stattgefunden hat (überwinden der
Tendenz zur inneren Verleugnung)
-
Reflektieren, wer
als mögliche Vertrauensperson infrage kommt und welche möglichen
Implikationen das Sprechen über die Gewalterfahrungen haben
könnte
-
Sich an eine
Vertrauensperson wenden
-
Falls diese
Vertrauensperson negativ reagiert: weitere Vertrauenspersonen
suchen (eventuell mehrfach)
-
Fachperson
aufsuche: Beratungsstelle, Anwalt, Psychotherapeutin, andere
-
Anzeige
erstatten" (Gysi
2018, S.20)
Dabei sind auch die
Opfer nicht gegen die Verzerrungen durch •
Vergewaltigungsmythen
befreit. Am ehesten erstatten sie Anzeige, wenn keine Beziehung
zwischen ihnen und dem/den Täter(n) besteht, der/die Täter eine Waffe
benutzt haben, sie körperliche Verletzungen davongetragen haben und
der "Tatort" keine Privatwohnung gewesen ist. (vgl.
ebd.)
Aber auch
negative Erwartungen gegenüber der Polizei und den Justizbehörden
stehen einer Anzeigenerstattung durch die Opfer im Wege. Und
selbstredend stehen die Opfer im Allgemeinen unter einer
posttraumatischen Belastungsstörung, die ihnen den Mund verschließt.
Hinzukommt noch, das auch viele Psychotherapeuten teils aus
negativen Erfahrungen von einer Anzeige abraten. (vgl.
ebd.. S.21)
Dabei macht
sexualisierte Gewalt die Opfer
psychisch und körperlich krank und
kann zu schweren psychischen Beeinträchtigungen führen wie komplexen
posttraumatischen Belastungsstörungen und dissoziativen
Persönlichkeitsstörungen. Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat,
entwickelt häufiger Suchtmittelabhängigkeiten (z. B. Bulimie),
chronische Schlafstörungen, verletzt sich oft selbst, kämpft mit
Angst- und Panikstörungen, wird häufig depressiv und kann auch
körperlich krank werden (z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Störungen
etc.) (vgl. ebd.,
S.21)