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Sexualisierte Gewalt

Begriff

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Glossar
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Gewaltbegriff

Die Auffassung, dass Sexualdelikte eigentlich Machtdelikte sind, hat sich erst in neuerer Zeit die nötige Anerkennung verschafft. Bis dahin galt der traditionelle Vergewaltigungsmythos, "dass es sexualisierter Gewalt primär um Sex gehe, statt bei um das Ausüben von Macht und Unterdrückung." (Gysi 2018, S.19) Der Blick richtete sich dabei fast ausschließlich auf  den einzelnen Sexualstraftäter, seine Tat und deren individualpsychologischen Hintergründe.

Neuere Konzepte gehen dagegen davon aus, dass die sexuelle Handlung nur einen Teilaspekt der kriminellen Handlung darstellt, "der für sich genommen bereits tiefgreifende psychische und körperliche Konsequenzen für das Opfer hat." (ebd.) Dem entspricht auch die Verwendung des Begriffes sexualisierte Gewalt, der über den engeren Begriff der sexuellen Gewalt hinausgeht.

In der Studie »"Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)", die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2023 bis 2025 durchgeführt und im Februar 2026 veröffentlicht hat, geben die beiden Autorinnen des 1. Themenheftes  Nathalie Leitgöb-Guzy und Ina Bieber den folgenden Überblick über den Gewaltbegriff:

"Der Begriff ›Gewalt‹ wird in den Sozialwissenschaften und im Strafrecht unterschiedlich verwendet. Während für das deutsche Strafrecht Gewalt überwiegend als körperliche oder zumindest körperlich wirkende Zwangseinwirkung verstanden wird, umfasst der sozialwissenschaftliche Gewaltbegriff ein breiteres Spektrum an Handlungen, die neben körperlicher Gewalt auch die Machtgefälle ausnutzende und grenzüberschreitende Verhaltensweisen umfassen und sowohl zu körperlichen als auch zu psychischen Folgen für die Betroffenen führen können. Gewalt liegt vor, wenn Handlungen darauf abzielen, andere Personen zu verletzen, zu schädigen oder in ihrer Selbstbestimmung zu beinträchtigen. Dadurch umfasst Gewalt in den Sozialwissenschaften beispielsweise auch Formen psychischer Gewalt (z. B. emotionale, kontrollierende oder ökonomische Gewalt), die sich auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bewegen oder gänzlich außerhalb strafrechtlicher Normierung liegen können." (S.8)

Wenn Gewalt also in diesem weiten Sinne verstanden wird und damit über den strafrechtlichen Gewaltbegriff hinausgeht, geraten zum Teil auch Formen psychischer, digitaler und sexualisierter Gewalt in den Blick, die strafrechtlich (bisher) nicht geahndet werden.

Psychische Gewalt

Die ie psychische Gewalt, insbesondere im Bereich der Partnerschaftsgewalt, bekommt bis heute zu selten die gebührende Aufmerksamkeit, obwohl sie mit einer Vielzahl von Verhaltensweisen darauf abzielt, das psychische Wohlbefinden eines anderen erheblich zu schädigen.


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Das Europäische Institut für Geschlechtergleichheit (EIGE) definiert psychische Gewalt als "Verhalten, welches psychologischen Schaden bei einem Partner oder einem vergangenen Partner verursacht. Psychische Gewalt kann unter anderem in Form von Zwang, Diffamierung, Beleidigung oder Belästigung auftreten“ (EIGE 2017, S. 45, zit. n. ebd., S.39). Die Opfer psychischer Gewalt leiden dabei häufig unter Folgebeschwerden wie  Depressionen, Angstzuständen, chronischer Erschöpfung, einem verminderten Selbstwertgefühl sowie Schlafprobleme. (vgl. ebd.)

Was die Opfer erleiden, sind im Kern drei verschiedene Formen von Gewalt

(1) emotionale Gewalt (z. B. den anderen beleidigen, einschüchtern, anschreien; lächerlich machen, demütigen; Psychoterror ausüben; verleumden, Schlechtes und Falsches verbreiten).

(2) Bedrohung (z. B. den anderen zu verletzen, einzusperren oder umzubringen; Kinder wegzunehmen oder den Kontakt zu unterbinden, schädigende persönliche Fotos oder Videos zu veröffentlichen) und

(3) kontrollierende Gewalt (z. B. bei der Kontrolle des Aufenthaltsortes, Verbot von Kontakten zu anderen Personen oder Personengruppen, Verbot von Berufstätigkeit, Studium oder Hobbies etc.)

Sexualisierte Gewalt

Was sexualisierte Gewalt genau ist, ist nicht einheitlich definiert. Das liegt unter anderem auch daran, dass dabei "um ein sowohl strukturelles als auch ein organisationales und personales Phänomen handelt" (Retkowski/Treibel/Tuider 2018, S.19)

Dennoch dürfte im Allgemeinen unbestritten sein, dass sexualisierte Gewalt dann vorliegt, "wenn ein Mensch an einem anderen Menschen gegen dessen Willen mit sexuellen Handlungen eigene Bedürfnisse befriedigt. Dies reicht gemeinhin von einer verbalen sexuellen Belästigung bis hin zur Vergewaltigung." (Rabe 2017) In der Umgangssprache wird häufiger dafür häufiger, oft synonym, aber häufig auch in einem engeren Sinne von sexueller Gewalt gesprochen,

Das »Europäische Institut für Geschlechtergleichheit (EIGE) definiert sexuelle Gewalt als "nicht einvernehmliche sexuell bestimmte Handlungen oder Versuche, solche Handlungen zu erreichen, an einer anderen Person ohne deren frei erteilte Einwilligung ungeachtet der Beziehung zwischen Täter und Opfer an jedem Ort, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Heim und Arbeit."

Weiter wird dazu ausgeführt: "Handlungen sexueller Gewalt sind ein Angriff auf das Recht auf sexuelle Freiheit, Autonomie, Kontrolle, Unversehrtheit und Sicherheit sowie das Recht auf die Erfahrung von Lust und auf ein gesundes, sicheres und befriedigendes Sexualleben. Zugleich stehen diese Rechte in enger Verbindung mit reproduktiven Rechten wie der Freiheit und Autonomie bei der Entscheidung, wann und wie viele Kinder man bekommt und welche Verhütungsmittel man benutzt. Nur einige Beispiele für sexuelle Gewalt sind Vergewaltigung, Rendezvous-Vergewaltigung (Date Rape) oder Vergewaltigung in der Ehe."

Von zentraler Bedeutung für die Definition sexualisierter Gewalt ist, dass sie auch (alltägliche) Handlungen umfasst, "die nicht (immer) strafrechtlich verfolgt werden können beziehungsweise die – und das ist das viel größere Problem – häufig überhaupt nicht erst zur Anzeige gebracht werden. Der Begriff ›sexualisierte Gewalt‹ soll darüber hinaus vermitteln, dass es den Täter*innen bei den Übergriffen und Grenzüberschreitungen nicht (allein) um Sexualität geht, sondern dass es sich vor allem um eine Form von Gewalt und Machtausübung handelt, die mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht wird." (Spies 2023, S.125)

Sexualisierte Gewalt ist insofern eine Spielart von Macht und Gewalt, wie sie in einer bestimmten Zeit, einer bestimmten Kultur oder einer bestimmten Gesellschaft wirkt. Und der weite Begriff "(verknüpft) die Struktur- und Handlungsdimensionen miteinander (...). Es wird der strukturelle, diskursive, symbolische Aspekt von Gewalt ebenso aufgegriffen wie institutionelle und organisationale Gewaltverhältnisse. Mithin beschränkt sich der Strukturaspekt nicht allein auf Ungleichheitsverhältnisse in Bezug auf Geschlecht, sondern nimmt strukturelle und institutionalisierte Ungleichheitsverhältnisse als Ermöglichungsbedingungen von sexualisierter Gewalt generell in den Blick. Damit hängt auch die Analyse von Sprache im Kontext von Sexualität und Gewalt zusammen, denn was als Gewalt artikuliert und wahrgenommen sowie rechtlich anerkannt wird, ist Ausdruck von wirkmächtigen gesellschaftlichen Diskursen." (Retkowski/Treibel/Tuider 2018, S.23) Unter diesem Blickwinkel betrachtet, wird bei der Thematisierung von sexualisierter Gewalt also zwischen Gewalt und Sexualität differenziert, "wobei Sexualität zum einen als das Feld ausgemacht wird, auf dem Gewaltverhältnisse ihren Ausdruck erfahren. Zum anderen werden Prozesse des Sexuell-Machens, der Sexualisierung also, als macht- und gewaltvolle Ein- und Zuordnungen verstanden." (ebd.)

Dabei muss man sich dieses • Wirken nicht nur als Repression vorstellen, die von bestimmten Akteur*innen und ihren Unterstützer*innen mit verschiedenen Instrumenten der Unterdrückung durchgesetzt wird. Stattdessen ist Macht im Sinne »Michel Foucaults (1926-1984) • polymorph. Man kann sie sich als eine in allen Subjekten und Objekten (Körpern) eingeschriebene, • depersonalisierte zirkulierende Kraft vorstellen, die für die Einhaltung dessen sorgt, was der Macht gelegen kommt. Wo Macht und • Wissen zusammenwirken, verschränken sie sich  zu "machtstrategische(n) Verknüpfungen von Diskursen und Praktiken" (Fink-Eitel 1989, S.80).  Diese Macht-Wissens-Komplexe werden von Foucault als Dispositive‹ bezeichnet. Sie werden deshalb als machtstrategisch bezeichnet, weil sie "spezifische Strategien zur Vereinheitlichung heterogener Elemente darstellen", die am Ende zu den genannten "Dispositiven der Macht" (Bublitz 2014. S.275) werden. Auch das • Sexualitätsdispositiv ist eine solche Machtpraktik. die bestimmt, "was in einer Gesellschaft für wahr gehalten, als richtig erachtet und als erstrebenswert angesehen wird." (Rosa/Strecker/Kottmann 32018, S. 295) Ohne dass die » Machtanalyse von Michel Foucaults an dieser Stelle ausgebreitet werden kann, gilt es aber zu verstehen, das Macht nach Foucault nie alles umfassen kann, aber "von überall kommt" (Foucault 1983/192012, S.95)., S. 94), und deshalb "überall (ist)" (ebd., S. 94), weil sie sich in allen Bereichen und Kräfteverhältnissen immer wieder reproduziert. Daher kann man in den Machtbeziehungen auch kein Netz sehen, das sich "als etwas Äußeres" über "andere Typen von Verhältnissen" (ebd.) wie z. B. soziale oder ökonomische Prozesse oder auch "Erkenntnisrelationen" oder "sexuelle Beziehungen" wie eine Art Spinnennetz darüber legt (vgl. Sich 2018, S.70). Macht ist, so Foucault, dagegen als etwas zu begreifen, dass diesen "immanent" (Foucault 1983/192012, S.94) bzw. eingeschrieben ist. Daher kann man Macht bzw. die "Machtbeziehungen" auch nur von ihren Wirkungen, den »Funktionsweisen der Macht« her analysieren, rekonstruieren und beschreiben.

Im • deutschen Strafrecht gibt es unterschiedliche Straftatbestände für Delikte, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzten: • Sexueller Missbrauch, • sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und • Vergewaltigung.

Beim Umgang mit Sexualdelikten in der Gesellschaft spielen die so genannten • Vergewaltigungsmythen eine außerordentlich wichtige Rolle. Oft ohne sich dessen bewusst zu sein, folgen Menschen dabei Vorurteilen und stereotypen oder falschen Annahmen über Vergewaltigung, die Täter und und Opfer von Vergewaltigungen. (Beispiele für Vergewaltigungsmythen: »Wer vergewaltigt wird, ist immer irgendwie auch selber schuld«, »Die meisten Anzeigen sind falsch«)".

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 24.02.2026

    
   Arbeitsanregungen:
  1. Wie hat sich das Verständnis von Sexualdelikten im Laufe der Zeit verändert, und welche Rolle spielt dabei die Machtperspektive?

  2. Worin unterscheidet sich der strafrechtliche Gewaltbegriff vom sozialwissenschaftlichen Gewaltbegriff?

  3. Welche Formen psychischer Gewalt werden im Text genannt, und welche Folgen können sie für die Betroffenen haben?

  4. Warum ist der Begriff "sexualisierte Gewalt" weiter gefasst als "sexuelle Gewalt"?

  5. Welche Bedeutung hat die Einwilligung (Consent) in der Definition sexueller Gewalt nach dem Europäischen Institut für Geschlechtergleichheit (EIGE)?

  6. Inwiefern umfasst sexualisierte Gewalt auch Handlungen, die nicht strafrechtlich verfolgt oder angezeigt werden?

  7. Wie erklärt Michel Foucault das Zusammenspiel von Macht und Wissen im Zusammenhang mit Sexualität (Dispositiv)?

  8. Welche Funktion haben Vergewaltigungsmythen im gesellschaftlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt?

 
 
 

 
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