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Sexting - Folgen für Opfer und "Täter"Für größere Ansicht bitte anklicken! Als "riskantes Mediennutzungsverhalten" (ebd.) kann es, insbesondere unter Jugendlichen, aber bei weitem nicht allein unter dieser Altersgruppe, zu Mobbing und Cybermobbing führen. Dies geschieht, wenn Fotos, die eigentlich nur für einen Partner oder eine Partnerin gedacht waren, mit dem bzw. mit der man eine Liebes- bzw. Partnerbeziehung unterhält oder unterhalten hat, per Handy-Versand oder übers Internet an eine dafür nicht vorgesehene Öffentlichkeit gelangen. Die Anlässe für ein solches Verhalten sind meist in Konfliktsituationen des Alltags begründet, wenn ein Paar sich z. B. trennt und einer der beiden Partner sich auf diese Weise am anderen rächen will. Aber damit Sexting schließlich in handfestes Cybermobbing oder Mobbing übergeht, müssen eben auch noch einige andere mitmachen, die z. B. auch bei der Verbreitung entsprechender Fotos mitbeteiligt sind. Im Forum von »planet-liebe.de hat das Mitglied mit dem Pseudonym "Stawdice" schon im Januar 2009, als die ersten tragischen Fälle im Zusammenhang mit Sexting und die Strafverfolgungsmaßnahmen für Sexter in den USA in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerieten, eine Forumsdiskussion über Sexting angestoßen: "Was meint ihr dazu: Muss hier wirklich ein Straftatbestand festgestellt werden oder kann man es als Jugendsünde sehen?" Die Meinungen gingen in der anschließenden Forumsdiskussion auseinander und bewegten sich zwischen den von den nachfolgenden Beiträgen markierten Polen:
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.10.2021 |
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Arbeitsanregungen:
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