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Thema: Unfallgaffer

Unfallgaffer bestrafen?

 
 
  Text 1:
Viele Unfälle werden nicht zuletzt durch Schaulustige ausgelöst. Jüngstes Beispiel: Die Nebel-Massen-Karambolage auf der A7, in der 140 Autos verwickelt waren. Die Polizei glaubt, dass durch Gaffer auf der Gegenfahrbahn dort ein weiterer Unfall zustande gekommen ist. Dabei fuhren 60 Autos ineinander, nachdem Schaulustige aus reiner Sensationsgier abrupt gebremst hatten.
In Bayern könnte jetzt zum ersten Mal der "Gaffer-Paragraph" zum Tragen kommen. Danach können Schaulustige mit Geldstrafen in Höhe von bis zu DM 10.000,-- belangt werden. Das RTL-Mittagsjournal "Punkt 12" mit Peter Hilffert fasste in seiner heutigen Ausgabe nach und bat die Zuschauer in einer "Telefon-Umfrage" um ihre generelle Meinung: "Sollen Unfall-Gaffer bestraft werden?" Das Ergebnis spricht für sich: 91,2 % der Anrufer waren für eine Bestrafung von Schaulustigen. Lediglich 8,8 % der Teilnehmer sprachen sich dagegen aus. An der TED-Umfrage hatten sich insgesamt 29588 RTL-Zuschauer beteiligt.

(nach: Verbrauchernews, Artikel vom 7.1.2000 http://www.verbrauchernews.de/verkehr/unfall/0000004504.html , 15.9.02)
 

Text 2:
Bernhard Witthaut, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, hält, so ein Artikel der ADAC-Motorwelt vom Oktober 2011 (S.62),  das Gaffen an einer Unfallstelle vor allem für "moralisch verwerflich. "Aber kriminell wird es, wenn dadurch Rettungsarbeiten gestört werden", so die Verfasserin des Artikels, Elisabeth Schneider, weiter.1 Witthaut verweist dann auch darauf, dass Gaffer festgenommen werden könnten, wenn sie die polizeilichen Maßnahmen dort behinderten. Zudem sieht das Gesetz, wie Schneider fortfährt eine Reihe von Möglichkeiten vor: "Die Behinderung von Rettungsmaßnahmen ist mit 40 € Bußgeld zu ahnden. Das Blockieren einer Rettungsgasse mit 20 €. Werden bei schweren Unfällen oder Katastrophen 'die Anordnungen über Räumung, Absperrung oder Sicherung des Schadensorts nicht befolgt#, sind Bußgelder bis 5000 € möglich. Bei unterlassener Hilfeleistung drohen Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr.
So weit die Theorie. In der Praxis haben die Einsatzkräfte mit der schnellen Versorgung von Verletzten sowie dem Freihalten und der Räumung der Unfallstelle mehr als genug zu tun. Deshalb ist der Ruf nach schärferen Sanktionen wenig sinnvoll, selbst wenn sich manche Gaffer dadurch vielleicht abschrecken ließen. Die Situation am Unfallort würde sich nicht ändern."

 

Anmerkungen

1 In dem Artikel ausder ADAC-Motorwelt vom Oktober 2011 (S.62),heißt es wörtlich: "Für Bernhard Wirrhaut, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, ist das in erster Linie 'moralisch verwerflich'. Aber kriminell wird es, wenn dadurch Rettungsarbeiten gestört werden. Witthaut: 'Gaffer können wegen Behinderung polizeilicher Maßnahmen festgenommen werden.'
Die Gesetze sehen tatsächlich verschiedene Möglichkeiten vor".

 

 
   
   Arbeitsanregungen:
  1. Diskutieren Sie in Form einer Pro-Contra-Diskussion die Frage: Unfall- Gaffer bestrafen? Ja oder Nein?

  2. Verfassen Sie einen kommentierenden Leserbrief zu diesem Text.

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