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Text 1:
Viele Unfälle werden nicht zuletzt durch Schaulustige ausgelöst. Jüngstes
Beispiel: Die Nebel-Massen-Karambolage auf der A7, in der 140 Autos
verwickelt waren. Die Polizei glaubt, dass durch Gaffer auf der
Gegenfahrbahn dort ein weiterer Unfall zustande gekommen ist. Dabei fuhren
60 Autos ineinander, nachdem Schaulustige aus reiner Sensationsgier abrupt
gebremst hatten.
In Bayern könnte jetzt zum ersten Mal der "Gaffer-Paragraph" zum Tragen
kommen. Danach können Schaulustige mit Geldstrafen in Höhe von bis zu DM
10.000,-- belangt werden. Das RTL-Mittagsjournal "Punkt 12" mit Peter
Hilffert fasste in seiner heutigen Ausgabe nach und bat die Zuschauer in
einer "Telefon-Umfrage" um ihre generelle Meinung: "Sollen Unfall-Gaffer
bestraft werden?" Das Ergebnis spricht für sich: 91,2 % der Anrufer waren
für eine Bestrafung von Schaulustigen. Lediglich 8,8 % der Teilnehmer
sprachen sich dagegen aus. An der TED-Umfrage hatten sich insgesamt 29588
RTL-Zuschauer beteiligt.(nach: Verbrauchernews, Artikel
vom 7.1.2000
http://www.verbrauchernews.de/verkehr/unfall/0000004504.html ,
15.9.02) Text 2:
Bernhard Witthaut, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei,
hält, so ein Artikel der ADAC-Motorwelt vom Oktober 2011 (S.62),
das Gaffen an einer Unfallstelle vor allem für "moralisch
verwerflich. "Aber kriminell wird es, wenn dadurch Rettungsarbeiten
gestört werden", so die Verfasserin des Artikels, Elisabeth
Schneider, weiter.1 Witthaut verweist
dann auch darauf, dass Gaffer festgenommen werden könnten, wenn sie
die polizeilichen Maßnahmen dort behinderten. Zudem sieht das
Gesetz, wie Schneider fortfährt eine Reihe von Möglichkeiten vor:
"Die Behinderung von Rettungsmaßnahmen ist mit 40 € Bußgeld zu
ahnden. Das Blockieren einer Rettungsgasse mit 20 €. Werden bei
schweren Unfällen oder Katastrophen 'die Anordnungen über Räumung,
Absperrung oder Sicherung des Schadensorts nicht befolgt#, sind
Bußgelder bis 5000 € möglich. Bei unterlassener Hilfeleistung drohen
Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr.
So weit die Theorie. In der Praxis haben die Einsatzkräfte mit der
schnellen Versorgung von Verletzten sowie dem Freihalten und der
Räumung der Unfallstelle mehr als genug zu tun. Deshalb ist der Ruf
nach schärferen Sanktionen wenig sinnvoll, selbst wenn sich manche
Gaffer dadurch vielleicht abschrecken ließen. Die Situation am
Unfallort würde sich nicht ändern."
Anmerkungen 1 In
dem Artikel ausder ADAC-Motorwelt vom Oktober 2011 (S.62),heißt es
wörtlich: "Für Bernhard Wirrhaut, den Vorsitzenden der Gewerkschaft
der Polizei, ist das in erster Linie 'moralisch verwerflich'. Aber
kriminell wird es, wenn dadurch Rettungsarbeiten gestört werden.
Witthaut: 'Gaffer können wegen Behinderung polizeilicher Maßnahmen
festgenommen werden.'
Die Gesetze sehen tatsächlich verschiedene Möglichkeiten vor".
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