|
Als sich die moslemische Referendarin
Fereshta Ludin im März dieses
Jahres vor Gericht erstreiten wollte, im Klassenzimmer ein Kopftuch zu
tragen, wurde sie vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen. Anders In
Lüneburg. Dort hat ein Gericht am Montag dieser Woche in genau der gleichen Frage der
moslemischen Lehramtsbewerberin Ijman
Alzayed Recht gegeben.
Je nachdem ob man also in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Bayern
lebt, scheint jeder Richter nach eigenem Gutdünken Recht sprechen zu dürfen.
Da beruft man sich einmal auf christliche Werte, um das andere Mal auf
ganz weltlich säkulare Rechtsnormen zu verweisen.
Worum geht es? Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan
(CDU) hatte im Rechtsstreit um Fereshta Ludin
vor zwei Jahren verlangt, dass die muslimische Lehrerin ohne Kopftuch in
der Schule zu erscheinen habe und dies damit begründet, dass sie nur so als erzieherisches Vorbild und Repräsentantin
des Staates wirken könne. Frau Schavan berief sich dabei auf das für alle
Beamte geltende "Neutralitätsgebot". Weil dies offenbar eine
etwas dürftige Begründung war, verwies sie zudem auf die "innerislamische Diskussion",
in welcher das Kopftuch "auch als Symbol der Ausgrenzung und
Unterdrückung gewertet würde". Warum ausgerechnet eine
baden-württembergische Katholikin darüber bestimmen will, was den wahren Islam
ausmacht, ist schon mehr als befremdlich. Da hilft es auch nicht weiter,
wenn sie sich zur Kämpferin für die
Emanzipation der Frauen in der islamischen Gesellschaft aufschwingt.
Fereshta Ludin hielt in ihrem Prozess am Tragen des Kopftuchs nur deshalb
fest, weil sie sich ihrer Individualität bewahren wollte. Dabei berief sie sich auf das westliche
Verständnis von Menschenwürde, einem Menschenrecht allgemein und einem
Grundrecht in unserer Verfassung. Allerdings musste sie sich in dem Zusammenhang die Frage gefallen
lassen, wie denn ein Stück Tuch notwendiger Bestandteil ihrer
Persönlichkeit sein könne: Denn schließlich sei noch niemand durch
ein Kleidungsstück fromm oder gerecht geworden. Weiter betonte die Muslimin stets,
dass sie sich ohne Tuch in Gegenwart von Männern "entblößt"
fühle. Und wenn Schüler sie fragten, warum sie ein Kopftuch trage, sage
sie gewöhnlich, weil es ihr einfach gefalle. Schüler hätten, so betonte
sie stets, eigentlich nur dann Anstoß an dem Kopftuch genommen, wenn es
ihnen einfach aus ästhetischen Gründen nicht gefallen habe. "Sieht
Kacke aus, aber sonst kein Problem", meinte einer ihrer Schüler. Das baden-württembergische Kultusministerin
ließ indes nicht locker und tischte weitere Argumente gegen das Kopftuch
auf. So verwies man auf das "Recht der Schüler
und ihrer Eltern auf Schutz vor religiöser Beeinflussung". Antwort
auf die Frage, wann ein Kleidungsstück als
aufdringliche religiöse Aussage und wann nur als Kleidungsstück zu
bewerten ist, gab es allerdings keine. Da klingt das eingangs erwähnte
Urteil von Lüneburg im Fall von Iyman
Alzayed doch anders: "Das Tragen eines Kopftuches auf Grund der religiösen
Zugehörigkeit steht der Eignung der Klägerin als Lehrerin im
Probebeamtenverhältnis nicht entgegen." Das
Verwaltungsgericht Lüneburg begründete damit seine Entscheidung, die
deutsche Pädagogin Ijman Alzayed, die 1990 zum Islam übergetreten ist, für
den Schuldienst zuzulassen. Der Lüneburger Richter unterschied einzig
zwischen fachlicher Kompetenz und religiöser Anschauung der
Lehramtskandidatin: Anziehen kann sie, was sie will, wenn sie nur gut
unterrichtet. Und, so ganz am Rande gesagt: Dass vielen Lehrern auf deutschen
Schulfluren kleine Holzkreuze um den Hals baumeln, führte bislang noch
nie zu einem Prozess. Und dass große Kruzifixe in allen Klassenzimmern
hängen, gilt bei uns offenbar nicht als indoktrinierend, sondern als echt identitätsstiftend.
(aus:
Die Woche im Blick, 28.10.00)
|
|