Home
Nach oben
Zurück
 

Kopftuchstreit

Was macht ein Tuch eigentlich so gefährlich?

Clemens Teereisen*


Als sich die moslemische Referendarin Fereshta Ludin im März dieses Jahres vor Gericht erstreiten wollte, im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen, wurde sie vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen. Anders In Lüneburg. Dort  hat ein Gericht am Montag dieser Woche in genau der gleichen Frage der moslemischen Lehramtsbewerberin Ijman Alzayed Recht gegeben.
Je nachdem ob man also in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Bayern lebt, scheint jeder Richter nach eigenem Gutdünken Recht sprechen zu dürfen. Da beruft man sich einmal auf christliche Werte, um das andere Mal auf ganz weltlich säkulare Rechtsnormen zu verweisen.
Worum geht es? Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte im Rechtsstreit um Fereshta Ludin vor zwei Jahren verlangt, dass die muslimische Lehrerin ohne Kopftuch in der Schule zu erscheinen habe und dies damit begründet, dass sie nur so als erzieherisches Vorbild und Repräsentantin des Staates wirken könne. Frau Schavan berief sich dabei auf das für alle Beamte geltende "Neutralitätsgebot". Weil dies offenbar eine etwas dürftige Begründung war, verwies sie zudem auf die "innerislamische Diskussion", in welcher das Kopftuch "auch als Symbol der Ausgrenzung und Unterdrückung gewertet würde". Warum ausgerechnet eine baden-württembergische Katholikin darüber bestimmen will, was den wahren Islam ausmacht, ist schon mehr als befremdlich. Da hilft es auch nicht weiter, wenn sie sich zur Kämpferin für die Emanzipation der Frauen in der islamischen Gesellschaft aufschwingt.
Fereshta Ludin hielt in ihrem Prozess am Tragen des Kopftuchs nur deshalb fest, weil sie sich ihrer Individualität bewahren wollte. Dabei berief sie sich auf das westliche Verständnis von Menschenwürde, einem Menschenrecht allgemein und einem Grundrecht in unserer Verfassung.  Allerdings musste sie sich in dem Zusammenhang die Frage gefallen lassen, wie denn ein Stück Tuch notwendiger Bestandteil ihrer Persönlichkeit sein könne: Denn schließlich sei noch niemand durch ein Kleidungsstück fromm oder gerecht geworden. Weiter betonte die Muslimin stets, dass sie sich ohne Tuch in Gegenwart von Männern "entblößt" fühle. Und wenn Schüler sie fragten, warum sie ein Kopftuch trage, sage sie gewöhnlich, weil es ihr einfach gefalle. Schüler hätten, so betonte sie stets, eigentlich nur dann Anstoß an dem Kopftuch genommen, wenn es ihnen einfach aus ästhetischen Gründen nicht gefallen habe.  "Sieht Kacke aus, aber sonst kein Problem", meinte einer ihrer Schüler. Das baden-württembergische Kultusministerin ließ indes nicht locker und tischte weitere Argumente gegen das Kopftuch auf. So verwies man auf das "Recht der Schüler und ihrer Eltern auf Schutz vor religiöser Beeinflussung". Antwort auf die Frage, wann ein Kleidungsstück als aufdringliche religiöse Aussage und wann nur als Kleidungsstück zu bewerten ist, gab es allerdings keine. Da klingt das eingangs erwähnte Urteil von Lüneburg im Fall von Iyman Alzayed doch anders: "Das Tragen eines Kopftuches auf Grund der religiösen Zugehörigkeit steht der Eignung der Klägerin als Lehrerin im Probebeamtenverhältnis nicht entgegen."  Das Verwaltungsgericht Lüneburg begründete damit seine Entscheidung, die deutsche Pädagogin Ijman Alzayed, die 1990 zum Islam übergetreten ist, für den Schuldienst zuzulassen. Der Lüneburger Richter unterschied einzig zwischen fachlicher Kompetenz und religiöser Anschauung der Lehramtskandidatin: Anziehen kann sie, was sie will, wenn sie nur gut unterrichtet.  Und, so ganz am Rande gesagt: Dass vielen Lehrern auf deutschen Schulfluren kleine Holzkreuze um den Hals baumeln, führte bislang noch nie zu einem Prozess. Und dass große Kruzifixe in allen Klassenzimmern hängen, gilt bei uns offenbar nicht als indoktrinierend, sondern als echt  identitätsstiftend.

(aus: Die Woche im Blick, 28.10.00)

  
 
   Arbeitsanregungen zur Texterörterung:
  1. Geben Sie den Text in Form einer strukturierten Textwiedergabe wieder. ?
  2. Arbeiten Sie die Position des Autors zum Kopftuchstreit heraus und nehmen Sie dazu Stellung.
  3. Untersuchen Sie, welche Position das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24.09.2003 zu der im letzten Satz vom Autor vertretenen Position eingenommen hat.
    Durchsuchen Sie dazu das Urteil mit der Suchfunktion Ihres Browsers  und geeigneten Suchbegriffen, um dadurch einen raschen Überblick über entsprechende Aussagen zu erhalten.
     
  Center-Map ] Vergleich ] Der Fall Ludin '98 ] Textauswahl ] AV-Medien ] Bausteine ]  
   
 

 

 
 

top

 

logo_sm.jpg (3144 Byte)
Copyright 1999/2005

Home ] Sitemap ] News ] Suche ] Arbeitstechniken ] Deutsch ] Geschichte ] Medien ] Pädagogik ] Politik ] Projekte ] Psychologie ] Didaktik ] Spiele ] Prüfungen ] textPlus ] Pool ] teachSam-Glossar ] FAQ's ] Copyright ] Über teachSam ] Quellen ] Impressum ] teachSam-Corner ] twitter ]