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Fereshta Ludin (s.Abb.), die muslimische
Lehrerin, die auch im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen möchte, hat
gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht für ihre Festanstellung an
einer baden-württembergischen Schule gestritten. Zierlich sieht sie aus,
gelassen
blicken
die dunkelbraunen Augen ihr Gegenüber an, ruhig legt sie ihre Argumente
dar. Sie wirkt nicht nervös; weder als sie aus ihrem Lebenslauf
berichtet, noch als sie erklärt, weshalb das Kopftuch für sie ein
wichtiger Bestandteil ihrer religiösen Identität sei. Dabei geht es für
Fereshta Ludin nicht nur um ein abstraktes verfassungsrechtliches Problem,
sondern um ihr Leben und um ihren Beruf. Darf sie an einer öffentlichen
Schule in Baden-Württemberg Kinder unterrichten, obwohl sie auf dem
Kopftuch besteht? Das Land hat die Einstellung abgelehnt, Fereshta Ludin
hat dagegen geklagt.
Das Verfahren in der ersten Instanz hat die muslimische Lehrerin, die
mittlerweile an einer islamischen Privatschule in Berlin unterrichtet,
verloren. [...] In politischer Hinsicht aber hat Fereshta Ludins Anwalt
bei dem Verfahren einen Sprengsatz gezündet, als er dem Gericht
darlegte, dass in Baden-Württemberg eine andere Lehrerin seit Jahren mit
Kopftuch unterrichtet.
Außerhalb des Verwaltungsgerichts rollte die Lawine. Die betreffende
Schule wurde kontaktiert, der Rektor gab zum Besten, dass er die
Kopfbedeckung seiner muslimischen Kollegin nie als Kopftuch im Sinne des
Islam wahrgenommen habe.
Es war schon ein peinlicher Moment, als die Informationen des Anwalts vor
Gericht bestätigt werden mussten. Ein Viertelstündchen hatte es
gedauert, die Recherche abzuschließen. Diese zweite Frau, so hieß
es, trage ihr Kopftuch ganz anders als Frau Ludin. Sie lasse es
nicht um die Schultern fallen, sondern verhülle nur Haar und Stirn damit.
Und während der Oberschulamtsvertreter erklärt, was niemand richtig
verstehen kann, fallen seine Augen prüfend auf das Tuch der Klägerin,
wandern seine Hände unversehens und ein bisschen hilflos an den eigenen
Schopf.
Dabei hatte eine Anfrage des Kultusministeriums an alle Oberschulämter
und Schulämter in Baden-Württemberg vor einigen Wochen noch das
Gegenteil erbracht: Es gebe keine weitere Lehrerin mit Kopftuch im Land.
"Wir müssen erst einmal prüfen, ob dieser Fall vergleichbar ist'',
teilte Annette Schavan, die Kultusministerin von Baden-Württemberg,
mit. Und sie musste sich spöttische Fragen gefallen lassen, ob sie zur
Beantwortung dieser Frage nun ein Mode- oder ein Rechtsgutachten in
Auftrag zu geben gedenke? Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch? Und wann ist
es keines? In jedem Fall geht es nach Auskunft der Ministerin um
eine Frau, die vom katholischen Glauben zum Islam konvertiert ist. Erst
nachdem sie Lehrerin geworden sei, habe sie begonnen, ein Kopftuch zu
tragen.
Selbst in den heißesten Wochen, als über die Einstellung oder Ablehnung
Fereshta Ludins debattiert und gestritten wurde, hätten weder Eltern noch
Kollegen dieser Stuttgarter Lehrerin das Problem thematisiert, sagt
Annette Schavan. Sie wertet das als Indiz, dass man möglicherweise
wirklich nicht von einem Kopftuch sprechen könne. "In der Schule
wird es offenbar nicht so gesehen.''
Bei Fereshta Ludin geht es um die Einstellung als Beamtin. Das Land
spricht ihr, weil sie auf dem Kopftuch besteht, die persönliche Eignung
für den Lehrerberuf ab. Eine Auffassung die das Gericht bestätigt hat.
Die andere Lehrerin hingegen hat ihren Beruf jahrelang ohne Probleme
ausgeübt. Wie will man ihr da die Eignung absprechen?
(nach:
Stuttgarter
Zeitung, 25.03.00, verändert und gekürzt)
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