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Kopftuchstreit

Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch?

Claudia Kester*


Fereshta Ludin (s.Abb.), die muslimische Lehrerin, die auch im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen möchte, hat gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht für ihre Festanstellung an einer baden-württembergischen Schule gestritten. Zierlich sieht sie aus, gelassen blicken die dunkelbraunen Augen ihr Gegenüber an, ruhig legt sie ihre Argumente dar. Sie wirkt nicht nervös; weder als sie aus ihrem Lebenslauf berichtet, noch als sie erklärt, weshalb das Kopftuch für sie ein wichtiger Bestandteil ihrer religiösen Identität sei. Dabei geht es für Fereshta Ludin nicht nur um ein abstraktes verfassungsrechtliches Problem, sondern um ihr Leben und um ihren Beruf. Darf sie an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg Kinder unterrichten, obwohl sie auf dem Kopftuch besteht? Das Land hat die Einstellung abgelehnt, Fereshta Ludin hat dagegen geklagt.
Das Verfahren in der ersten Instanz hat die muslimische Lehrerin, die mittlerweile an einer islamischen Privatschule in Berlin unterrichtet, verloren. [...] In politischer Hinsicht aber hat Fereshta Ludins Anwalt bei dem Verfahren  einen Sprengsatz gezündet, als er dem Gericht darlegte, dass in Baden-Württemberg eine andere Lehrerin seit Jahren mit Kopftuch unterrichtet.
Außerhalb des Verwaltungsgerichts rollte die Lawine. Die betreffende Schule wurde kontaktiert, der Rektor gab zum Besten, dass er die Kopfbedeckung seiner muslimischen Kollegin nie als Kopftuch im Sinne des Islam wahrgenommen habe. 
Es war schon ein peinlicher Moment, als die Informationen des Anwalts vor Gericht  bestätigt werden mussten. Ein Viertelstündchen hatte es gedauert, die Recherche abzuschließen. Diese zweite Frau, so hieß es,  trage ihr Kopftuch ganz anders als Frau Ludin. Sie lasse es nicht um die Schultern fallen, sondern verhülle nur Haar und Stirn damit. Und während der Oberschulamtsvertreter erklärt, was niemand richtig verstehen kann, fallen seine Augen prüfend auf das Tuch der Klägerin, wandern seine Hände unversehens und ein bisschen hilflos an den eigenen Schopf. 
Dabei hatte eine Anfrage des Kultusministeriums an alle Oberschulämter und Schulämter in Baden-Württemberg vor einigen Wochen noch das Gegenteil erbracht: Es gebe keine weitere Lehrerin mit Kopftuch im Land.
"Wir müssen erst einmal prüfen, ob dieser Fall vergleichbar ist'', teilte Annette Schavan, die Kultusministerin von Baden-Württemberg,  mit. Und sie musste sich spöttische Fragen gefallen lassen, ob sie zur Beantwortung dieser Frage nun ein Mode- oder ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben gedenke? Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch? Und wann ist es keines?  In jedem Fall geht es nach Auskunft der Ministerin um eine Frau, die vom katholischen Glauben zum Islam konvertiert ist. Erst nachdem sie Lehrerin geworden sei, habe sie begonnen, ein Kopftuch zu tragen.
Selbst in den heißesten Wochen, als über die Einstellung oder Ablehnung Fereshta Ludins debattiert und gestritten wurde, hätten weder Eltern noch Kollegen dieser Stuttgarter Lehrerin das Problem thematisiert, sagt Annette Schavan. Sie wertet das als Indiz, dass man möglicherweise wirklich nicht von einem Kopftuch sprechen könne. "In der Schule wird es offenbar nicht so gesehen.''
Bei Fereshta Ludin geht es um die Einstellung als Beamtin. Das Land spricht ihr, weil sie auf dem Kopftuch besteht, die persönliche Eignung für den Lehrerberuf ab. Eine Auffassung die das Gericht bestätigt hat. Die andere Lehrerin hingegen hat ihren Beruf jahrelang ohne Probleme ausgeübt. Wie will man ihr da die Eignung absprechen?

(nach: Stuttgarter Zeitung, 25.03.00, verändert und gekürzt)

  
 
   Arbeitsanregungen:
  1. Was halten Sie vom Urteil des Gerichtes im Kopftuchstreit?
  2. Nehmen Sie Stellung: Das Einstellungsverbot für die Kopftuch tragende Fereshta Ludin ist ein ausländerfeindlicher Akt.
  3. Diskutieren Sie diese Frage in Ihrer Klasse/ Ihrem Kurs in Form eines kontrollierten Dialoges.
  4. Verfassen Sie einen kommentierenden Leserbrief zu diesem Text.
     
   

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