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Politik-Pool
Fraktionszwang und freies Mandat
Thema: Mazedonien-Einsatz der
Bundeswehr 2001
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Textsammlung: Berichte und Kommentare
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SZ, 4.9.01
Müntefering will Dissidenten nicht dulden
Marianne Heuwagen
Berlin – Trotz massiver Kritik an ihrer Vorgehensweise ist die
SPD-Führung entschlossen, künftige Abstimmungsniederlagen im Bundestag
wie bei der Mazedonien-Entscheidung durch Druck auf die Parlamentarier zu
verhindern. Ein solches Abstimmungsverhalten sei für eine
Regierungspartei nicht akzeptabel, sagte SPD-Generalsekretär Franz
Müntefering nach einer Sitzung des SPD-Parteirats und Präsidiums in
Berlin. Einige Parteimitglieder hätten noch nicht die Dimension dessen
begriffen, was da stattgefunden habe, meinte der SPD-Generalsekretär.
Müntefering kündigte für kommenden Montag eine Aussprache mit den SPD-
Landes- und Bezirksvorsitzenden an. Das Abstimmungsverhalten der
Parlamentarier war auch Gegenstand des Gespräches zwischen Bundeskanzler
Gerhard Schröder (SPD), Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD),
Müntefering und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck am
Sonntagabend in Berlin. Man habe darüber gesprochen, wie eine solche
Niederlage in Zukunft verhindert werden könne, sagte Regierungssprecher
Uwe-Karsten Heye. Der SPD- Fraktionsvorsitzende Peter Struck teilte mit,
dass das Thema auch bei der Fraktionsklausur an diesem Donnerstag eine
Rolle spielen werde.
Den 19 Abweichlern in seiner Partei, die gegen den Mazedonien-Einsatz
gestimmt hatten, kündigte Struck erneut Konsequenzen an. Bei einigen
Abweichlern hätten möglicherweise nicht nur Gewissensgründe eine Rolle
gespielt, vermutete Struck im ZDF. Er gehe davon aus, dass einige auch „dem
Kanzler, Scharping oder mir eins vor den Bug geben wollten“.
Die Androhung von Sanktionen wurde unterdessen von einigen SPD-
Landesvorsitzenden scharf kritisiert. Die baden-württembergische SPD-
Vorsitzende Ute Vogt nannte die Drohung Münteferings, dass das
Abstimmungsverhalten sich auf die Aufstellung für die Bundestagswahl
auswirken könne, „falsch und überzogen“. Der Einsatz von
Bundeswehrsoldaten sei eine Gewissensfrage und unterliege daher nicht dem
Fraktionszwang, sagte Vogt der Nachrichtenagentur dpa. Abweichler sollten
nicht bestraft, sondern wiedergewählt werden, erklärte der frühere
SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine der Bild-Zeitung.
Auch die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) verwies auf das Grundgesetz. Das besagt, dass Abgeordnete bei
Abstimmungen nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind. Müntefering
wolle die Abgeordneten nur zu „Abnickern“ machen, kritisierte die
FDP-Politikerin.
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SZ, 4.9.01
Fraktion still – rechts schwenkt, Marsch!
Was zur Verteidigung Münteferings, der aus SPD-Abgeordneten Soldaten
machen will, zu sagen ist
Heribert Prantl
Jeder Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung, auch Franz
Müntefering. Nach seinen Drohungen gegen die 19 SPD-Abgeordneten, die im
Bundestag gegen den Mazedonien-Einsatz gestimmt haben, steht der SPD-
Generalsekretär am öffentlichen Pranger: Wegen Missachtung des
Grundgesetzes, wegen Geringschätzung des freien Mandats des Abgeordneten,
wegen Verachtung der Gewissensfreiheit und wegen versuchter Nötigung der
Parlamentarier. Summa summarum: wegen eines Anschlags auf die
parlamentarische Demokratie. Die Anklage ist berechtigt. Was aber, außer
dem Sprüchlein, dass man nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm
herumlaufen kann, ist zur Verteidigung des Angeklagten Müntefering
anzuführen?
Erstens: Die Anklägerin selbst, also die öffentliche Meinung, muss sich
widersprüchliches Verhalten vorwerfen lassen. Sie ist nämlich schnell
geneigt, eine Fraktion, die sich nicht auf eine Linie einschwören lässt,
als „Hühnerhaufen“ zu bezeichnen. Streit, Diskussion, konträre
Meinungen werden als Gezeter abgetan. Damit wird ein Verhalten der
Fraktions- und Parteiführungen provoziert, wie man es nun Müntefering
vorwirft. Der hat, freilich deutlicher und brutaler als üblich, gezeigt,
was unter „Fraktionsdisziplin“ zu verstehen ist: unmittelbarer Zwang.
Er schurigelt die Abgeordneten öffentlich, er legt sie an die Zügel und
droht denen, die das verweigern an, sie künftig nicht mehr einzuspannen.
Also: Wer sich nicht einspannen lassen will, der soll künftig
ausspannen... Indes: Geschlossenheit der Fraktion ist kein Zweck, der
solche Mittel heiligt. Und die Widersprüchlichkeit der öffentlichen
Meinung ist dafür weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund.
Zweitens: Abgeordnete werden nicht nur wegen ihrer Tüchtigkeit gewählt.
Sie werden auch gewählt, weil sie von einer bestimmten Partei nominiert
worden sind. Politik ist also eine Gruppenveranstaltung. Und in jeder
Gruppe gelten Regeln, zum Beispiel diese: Wer dauernd quer im Stall steht,
der wird zum Außenseiter. Und wer sich bei jeder zweiten Abstimmung aufs
Gewissen beruft, macht sich in der Tat ein wenig lächerlich. Doch darum
geht es im Fall Mazedonien nicht: Keiner der SPD-Dissidenten gehört in
diese Kategorie. Diese haben nur so votiert, wie man es von jedem
Abgeordneten erwarten muss: In Grundfragen dem Gewissen, nicht einer
Direktive zu folgen. Wer das nicht tut, gehört nicht in ein Parlament;
ein Partei-Hierarch, der das nicht achtet, auch nicht.
Früher, als die Grünen noch das imperative Mandat proklamierten, war die
SPD heftigst dagegen; jetzt proklamiert sie es selbst – gebunden
freilich nicht an das Votum der Parteibasis, sondern an das der
Parteispitze. Da könnte Müntefering auch gleich ein Depotstimmrecht
fordern: Dann würde künftig sein Fraktionschef auftreten wie die
Deutsche Bank bei der Hauptversammlung von Daimler, und die Stimme des
SPD-Stimmführers wäre 296 Stimmen wert. .. Dann freilich wäre das
Parlament überflüssig – was dem Kanzler gefallen könnte: Bisweilen
stört es ihn nämlich beim Regieren
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SZ, 4.9.01
Der Angeordnete
Gewissen und Weisung: Über die Freiheit des Parlaments
Jakob Augstein
Franz Müntefering, Generalsekretär der SPD, hat eine Regel gebrochen.
19 Abgeordnete der SPD hatten neulich gegen ihre eigene Regierung
gestimmt. Sie wollten keine deutschen Soldaten nach Mazedonien schicken.
Das war ihr Recht nach Artikel 38 des Grundgesetzes. Da steht: Die
Abgeordneten sind „Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge
und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Müntefering hat diesen Abgeordneten Konsequenzen angedroht – und es ist
die Frage, ob er dadurch ihre besondere Würde verletzt hat. Das Parlament
umgibt eine solche Würde. Manche Abgeordnete sind sich dessen bewusst.
Sie sagen, sie seien „stolz“ auf ihren Beruf. Vor allem ältere
Abgeordnete sagen so etwas, Leute wie Burkhard Hirsch oder Heiner
Geißler. Vielleicht, weil man nach einem langen parlamentarischen Leben,
wenn man so viele Steuerreformen und Arbeitsförderungsgesetze hat kommen
und gehen sehen, zu der klaren Sprache des Grundgesetzes zurückfindet.
Der Artikel 38 klingt nicht besonders pathetisch. Und doch steckt ein
ungeheures Pathos in diesem Satz. Das Pathos der parlamentarischen
Repräsentation. Keine Aufträge. Keine Weisungen. Nur das Gewissen
zählt. Vielleicht lässt sich diese Repräsentation am besten als etwas
Magisches begreifen. Ungeschrieben herrscht da also neben der Klarheit
auch das Tabu. Ein heikles System aus Regeln und Vorschriften. Wer es
verletzt, wer den Schleier lüftet, gefährdet das Ganze.
Die Wahl der Qual
In einem Buch über das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
steht der hübsche Satz: „Der Abgeordnete muss in der Bundesrepublik bei
seiner Tätigkeit drei Größen im Auge behalten. Die erste bildet die
Partei ... Als zweite Größe kommt die Fraktion ins Spiel . .. Das
Parlament selbst stellt dann erst die dritte Größe dar.“ Der Wähler
taucht nicht auf. Einerseits ist das nicht verwunderlich: Seit 1949 hat es
kein Abgeordneter mehr geschafft, ohne Hilfe einer Partei in den Bundestag
zu kommen. Andererseits ist die Aufzählung dieser „Größen“ ohne den
Wähler dennoch unvollständig: Die Hälfte der Abgeordneten wird vom
Wähler direkt gewählt. Es gibt allerdings viele Umfragen und Studien,
die belegen: Die Deutschen kennen ihr Regierungssystem nicht besonders
gut. Was Föderalismus ist, wissen 60 Prozent der Deutschen nicht, zwei
Drittel vertrauen zwar der Polizei und der Armee, aber nur die Hälfte
vertraut dem Deutschen Bundestag – und über die Hälfte findet, die
Abgeordneten sollten sich bei Abstimmungen nicht der Fraktionsdisziplin
beugen.
Die Fraktionsdisziplin steht nirgendwo geschrieben. Aber sie existiert und
ist notwendig. Der protestantische CDU-Politiker Eugen Gerstenmaier hat
gesagt: „Eine Fraktion, die sich nicht zur leidlich einheitlichen
Willensbildung durchringen kann, nützt auch dem Hause nicht viel. Und ein
Parlament, das keine ausreichenden Mehrheiten zu bilden vermag, ist
handlungsunfähig.“ Unter allen Umständen handlungsfähig sollte der
Bundestag nach Weimar aber sein. Der bundesdeutsche Parlamentarismus
brachte Regierung und Parlament eng zusammen. Die Regierung wird in der
Bundesrepublik vom Parlament nicht mehr wie von außen kontrolliert. Sie
geht aus dem Parlament selbst hervor. Die Abgeordneten sind
mitverantwortlich für die Stabilität des politischen Systems. Sie
können sich nicht aus der Affäre ziehen. Mehr Verantwortung bringt aber
auch mehr Selbstbewusstsein mit sich.
Als der Parlamentarische Rat das bundesdeutsche Regierungssystem erfand,
war der Artikel 38 darum auch gar nicht unumstritten. Er sei entweder
selbstverständlich oder missverständlich – auf jeden Fall solle man
ihn weglassen, fand der Abgeordnete Walter Strauß: „Es ist eine
Deklaration, um nicht zu sagen eine hohle Deklamation.“ Dieser
Gegensatz, der da aufgemacht wird, zwischen Gewissen und Berechenbarkeit,
Stabilität und Ethos, Alltag und Idealismus, erscheint aus
staatsrechtlicher Sicht vielleicht zu pathetisch. Dabei sind gerade im
echten Leben diese Widersprüche meist nur scheinbar. Gustav Radbruch hat
1930 über die Fraktionsdisziplin gesagt: „Auch wenn der Abgeordnete im
Einzelfall der Parteidisziplin das Opfer seiner Überzeugung bringt“,
kann es durchaus sein, dass er „noch immer nur seinem Gewissen
unterworfen und an Aufträge nicht gebunden“ handelt – wenn nämlich
sein Handeln durch die Gewissenspflicht motiviert sei, der „Gesamtaufgabe
der Partei“ ein Opfer darzubringen.
Andererseits hat die deutsche Geschichte auch gezeigt: Auch die
Fraktionsdisziplin kann zum Werkzeug des Chaos werden. Als das Kabinett
des Reichskanzlers Müller den Bau des Panzerschiffs A beschlossen hatte,
ging ein Sturm der Entrüstung durch die SPD. „Kinderspeisung statt
Panzerkreuzer“ hatten die Genossen im Wahlkampf plakatiert. Also
beantragte die SPD, den Bau des Schiffes einzustellen und verhängte
Fraktionszwang. Die groteske Konsequenz: Der Reichskanzler musste mit
seiner Partei gegen sein eigenes Gesetz stimmen.
Heute ist der Fraktionszwang die Regel und das Chaos die Ausnahme. Die
Fraktions-Chefs geben die Abstimmungen nur selten frei: Wenn ihnen ein
besonderes Anliegen einfach egal ist, wie beim Nichtraucherschutzgesetz.
Manchmal in besonderen Ausnahmefällen, wenn die Fraktion als ganzes die
Verantwortung nicht mehr tragen mag, wie bei der Entscheidung darüber, ob
Berliner Hundebesitzer gezwungen werden können, den Dreck ihrer Hunde
selber zu beseitigen (so beschlossen am 17. Juni 1988, mit ausdrücklicher
Ausnahme für die Halter von Blindenhunden). Oder eben in Fragen, wo die
Vernunft nicht hinreicht: die Abtreibung, der Berlin-Umzug, der Einsatz
von Soldaten.
Franz Müntefering hat die Abgeordneten daran erinnert, dass sie ihre
Posten der Partei verdanken. Die Delegierten-Konferenzen beschicken die
Listenplätze für den Bundestag: „Den Delegierten ist natürlich das
Verhalten der Abgeordneten präsent.“ Er hat bei dieser Drohung jedoch
übersehen, dass 12 der 19 Abweichler so leicht nicht einzuschüchtern
sind. Sie haben ihre Wahlkreise direkt erobert.
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Berliner Zeitung, 4.9.01
Der oberste Herdenführer
Christian Bommarius
Das aktuelle Bild vom idealen Parlamentarier wurde bereits 1873
entworfen: "Betrachte die Heerde, die an dir vorüberweidet; sie
weiß nicht was Gestern, was Heute ist, springt umher, frisst, ruht,
verdaut, springt wieder, und so vom Morgen bis zur Nacht und von Tage zu
Tage, kurz angebunden mit ihrer Lust und Unlust, nämlich an den Pflock
des Augenblicks und deshalb weder schwermüthig noch überdrüssig."
Zuzugeben ist, dass Friedrich Nietzsche bei diesen Worten ("Vom
Nutzen und Nachteil der Historie") nicht an den
Bundestagsabgeordneten dachte, sondern an den Unterschied von Mensch und
Tier, den er in der Vergesslichkeit des Tieres fand. Doch ist andererseits
auch nicht zu übersehen, dass Nietzsche sich damit als Vorläufer seines
großen Nachfahren Franz Müntefering erwies, des obersten Herdenführers
und Generalsekretärs der SPD. Denn sollte jemand Müntefering fragen, was
nach seinem Verständnis ideale Abgeordnete von Menschen unterscheidet,
dann müsste er - sollte er sich zur Wahrheit bequemen - erwidern: ihre
Vergesslichkeit.
Sie sollen vergessen, dass das Grundgesetz ihnen versichert, an
"Aufträge und Weisungen nicht gebunden" zu sein und "nur
ihrem Gewissen unterworfen" (Art. 38 Abs. I). Sie sollen die
Geschäftsordnung des Bundestags (§ 13 Abs. I) vergessen: "Jedes
Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und
Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen." Sie sollen
vergessen, dass der Fraktionszwang eine Lüge der
Fraktionsgeschäftsführer ist und das Grundgesetz ihn verbietet. Das
alles muss der (sozialdemokratische) Parlamentarier vergessen. Wer das
Vergessen vergisst - wie vor wenigen Tagen 19 SPD-Abgeordnete in der
Mazedonien-Entscheidung -, den bestraft das gute Gedächtnis der
SPD-Parteitage bei der anstehenden Aufstellung der Bundestagskandidaten,
denn den Delegierten "ist das Verhalten der einzelnen Abgeordneten
präsent" (Müntefering).
Wenn Vergessen Pflicht wird, dann ist Erinnerung Makulatur. Anderenfalls
müsste sich in diesen Tagen doch jemand an die Rede der anständigen
Liberalen Hildegard Hamm-Brücher im Oktober 1982 erinnern, mit der sie
sich im Bundestag der "Wende" ihrer Partei gegen den damaligen
Koalitionspartner - die SPD - widersetzte: "Wir dürfen nicht die
Augen davor verschließen ., wie wenig überzeugend es für unsere Bürger
ist, wenn in unserem Parlament immer nur vorgestanzte Partei- und
Fraktionsmeinungen vom Blatt gelesen werden." Frau Hamm-Brücher
hatte offenbar übersehen, dass es im Parlament nicht um die Bürger geht,
sondern um die Interessen der Bundesregierung, mit deren Durchsetzung
bekanntlich die Generalsekretäre der Koalitionsparteien betraut sind.
Es muss unentschieden bleiben, ob Münteferings blasierte Ignoranz oder
seine Aufrichtigkeit die größere Aufmerksamkeit verdient. Die Ignoranz
ist jedenfalls erheblich. Seine Behauptung, bei den Gegnern des
Mazedonien-Einsatzes stelle sich die Frage, "ging es da um Gewissen
oder ging es da um Argumente", ist ein intellektueller
Offenbarungseid. Er scheint nicht damit zu rechnen, dass das Gewissen ein
gutes Argument sein kann - zumal in der Frage eines Militäreinsatzes.
Andererseits verdient - gerade bei einem Herrn wie "Münte" -
die Ehrlichkeit besondere Beachtung, mit der hier eine seit langem und von
allen Parteien gepflegte Praxis zur Sprache kommt. Denn Müntefering hat
nichts Anderes getan, als die ungeschriebene Regel, wonach das freie
Mandat im Grundgesetz gilt, im Bundestag aber der Fraktionszwang, explizit
auf den Einzelfall anzuwenden. Das in Jahrzehnten gewachsene
Selbstverständnis der Parteien betrachtet den Abgeordneten als
Angestellten, der seinen Auftrag, Vertreter des ganzen Volkes zu sein,
durch seinen Dienst für Partei und Fraktion erfüllt. Da er nach diesem
Verständnis alles - den Status und die Diäten, die Freifahrkarte der
Deutschen Bahn und die Bierabende im Wahlkreis - nur der Partei, nicht den
Wählern zu verdanken hat, ist er auch nur der Partei zur Dankbarkeit
verpflichtet, dem Wähler höchstens insofern, als dieser zur Wahl
benötigt wird und damit die Voraussetzung zur Dankeserweisung liefert.
Was bleibt dann vom freien Mandat? Kaum mehr als eine abfällige Bemerkung
des gelernten kaufmännischen Angestellten Müntefering: "Zur
parlamentarischen Demokratie gehört, dass da nicht lauter freie
Unternehmer im Deutschen Bundestag sitzen."
Zu ihr gehört aber auch ein gutes Gedächtnis - wenn schon nicht der
Abgeordneten, dann hoffentlich der Wähler.
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Frankfurter Rundschau, 4.9.2001
Zweifel am freien Mandat
Artikel 38 gegen Artikel 21
Andrea Neitzel
Die Bundestagsabgeordneten sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes
"nur ihrem Gewissen unterworfen". Dass SPD-Fraktionschef Peter
Struck den Abweichlern in seiner Partei, die gegen den Mazedonien-Einsatz
der Bundeswehr gestimmt haben, dennoch mit Konsequenzen drohen kann, liegt
an Artikel 21: "Die Parteien wirken bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit." Auf diesen Artikel berufen sich
Parteien, um Fraktionszwang einzufordern.
Der Konflikt zwischen dem Abgeordneten und der Partei ist im Grundgesetz
programmiert. "Man kann nicht sagen, dass die Gewissensentscheidung
des Einzelnen mehr wiegt als das Interesse der Parteien, einheitlich
aufzutreten - und umgekehrt. Es ist und bleibt ein offenes
Spannungsverhältnis", sagt der Staatsrechtler Erhard Denninger der
FR. So erlaube der Artikel 38 zwar jedem Abgeordneten eine
Gewissensentscheidung, "aber wer bestimmt denn, was eine
Gewissensentscheidung ist?", fragt Denninger.
Bei Abstimmungen zum Abtreibungsrecht oder dem Auslandseinsatz der
Bundeswehr bei der UN-Friedensmission 1995 in Bosnien hatten die jeweilige
Fraktionsspitzen die Abstimmung freigegeben. "Eigentlich muss die
Entscheidung aber dem Abgeordneten überlassen werden. Aber kann er sein
Gewissen dann nicht bei jeder Abstimmung anführen?", fragt der
Jurist Denninger weiter. Und wie soll man dann noch Politik machen, wenn
die Mehrheiten bei jeder komplizierten Entscheidung fraglich wären,
argumentieren Kritiker des Artikel 38. Nicht wenige Staatsrechtler halten
das freie Mandat ohnehin für einen Ladenhüter aus der Französischen
Revolution und plädieren für dessen Abschaffung.
Andere halten die Unabhängigkeit des Abgeordneten für eins der höchsten
Güter der deutschen Verfassung. So ist unter anderen der
"Arbeitskreis Demokratieforum" 1998 Sturm gelaufen, als
Rot-Grün im Koalitionsvertrag vereinbarte: "Im Bundestag und in
allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen
einheitlich ab. (. . .) Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."
Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen diesen Koalitionszwang
lehnte das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des Forums jedoch ab.
Auch Denninger hält diese Koalitionsvereinbarung für verfassungskonform.
Es sei schließlich Aufgabe und Pflicht der Fraktionen, tragfähige
Mehrheiten für eine Regierung zu bilden. Parteien wiederum hätten ein
berechtigtes Interesse daran, einheitlich aufzutreten und die
parlamentarische Demokratie brauche Parteien bei der Wahlvorbereitung.
"Deshalb kann eine Partei auch gewisse Konsequenzen gegen Abweichler
ziehen", meint Staatsrechtler Denninger. Die maximal denkbare
Sanktion, ein Parteiausschlussverfahren gegen den Abgeordneten, hält er
jedoch für abwegig - und im Übrigen auch nicht nötig. Statt dessen
könne man Abweichlern androhen, sie bei der kommenden Wahl einfach nicht
mehr oder auf einem unsicheren Listenplatz aufzustellen - "und das
ist ja auch gang und gäbe", sagt Denninger.
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Frankfurter Rundschau, 4.9.2001
Das Gewissen und die gute alte Ordnung
Wann dürfen Koalitionsabgeordnete abweichend stimmen? Die SPD-Spitze ist
in eine heikle Debatte geschlittert
Richard Meng (Berlin)
Er eiert kräftig herum, der Vorsitzende des formal so mächtigen
Parteirats. Rüdiger Fikentscher ist zu Hause in Sachsen-Anhalt selbst
Landesvorsitzender der SPD. Er weiß also, wie schwer es ist, bei der
Aufstellung der Bundestagskandidaten jemanden herauszuheben oder
abzustrafen. Was soll so einer also sagen zu den markigen Worten gegen
jene 19 Abgeordneten, die im Parlament gegen das Mazedonienmandat gestimmt
haben? Fikentscher zieht ganz hinter die Regie der Parteizentrale zurück.
Von "großen Bedenken" murmelt er, von
"Unverständnis" über die Abtrünnigen. Aber selber drohen mag
er nicht. Zumal jetzt ja sogar Franz Müntefering beteuert, als
"Drohungen" seien die markigen Worte gar nicht gemeint.
Ein paar andere Landesvorsitzende haben längst klar gemacht, was sie von
den Andeutungen aus der Parteizentrale halten, dass Abweichler im
Bundestag künftig Probleme bei der Wiedernominierung bekommen könnten.
Ute Vogt aus Baden-Württemberg fand Münteferings harte Linie schlicht
falsch. Zur Zurückhaltung mahnte Christoph Matschie aus Thüringen den
Generalsekretär. Gerhard Bökel aus Hessen hat die Gegner des
Mazedonieneinsatzes ausdrücklich in Schutz genommen.
Ein vierter Landesvorsitzender appelliert zumindest an die verschollene,
allerhöchste sozialdemokratische Regiekunst - das Abgeordnetengewissen in
Abhängigkeit vom gerade Machbaren: "Wer abweichend stimmt, muss sich
vorher eben sicher sein, dass die Mehrheit steht."
Was aus Sicht der Führung wenigstens nachträglich für Respekt sorgen
sollte, hat die SPD übers Wochenende erst einmal kräftig aufgewühlt -
nicht nur weil der Ex-Vorsitzende Oskar Lafontaine Parteigeneral
Münteferings Mahnungen mit einem bissigen "Hände an die
Hosennaht!" verspottet hat. Mit ein paar Tagen Abstand wird erst
richtig klar, wie verunsichert Partei- und Fraktionsspitze durch die
Nein-Stimmen sind.
"Keine Kleinigkeit", findet nun Müntefering: Die tief
erschrockenen Regierungsoberen denken schon an die nächste
Mazedonienabstimmung, bei der die Union sicher nicht mehr den
Mehrheitsbeschaffer spielen wird. Und: "Wir wollten den Bezirken und
Landesverbänden bewusst machen, dass sie nicht Leute aufstellen sollten,
die hinterher im Parlament ihre Privatnummer abziehen", heißt es in
der Fraktionsspitze. Aber das macht die Aktion nicht eben weniger heikel:
Längst gibt es auch viele, die meinen, so hätten die Berliner
Zentralisten alles nur noch schlimmer gemacht - weil es jetzt ums Prinzip
geht, um die Gewissensfreiheit der Abgeordneten.
Mit gewissen Unterschieden in der Tonlage haben Müntefering (eher hart)
und Fraktionschef Peter Struck (eher konziliant, weil er mit der
Gesamtfraktion weiterarbeiten muss) eine fast vergessene Debatte neu
belebt. Zunächst war das eher als Beruhigungspille für die große
Mehrheit der Fraktion gedacht, wo sich einiger Zorn auf die 19 Nein-Sager
vom vergangenen Mittwoch aufgestaut hatte. Jetzt zieht selbst der
Generalsekretär historische Parallelen und verweist darauf, dass so eine
Abstimmungspanne in früheren SPD-Regierungszeiten nie passiert sei. Die
aus Helmut Schmidts Zeiten noch dunkel erinnerliche Schlüsselfrage nach
der Fraktionsdisziplin wird nun zum ersten Mal in Gerhard Schröders
Regierungsjahren entdeckt.
Mit dem Unterschied jetzt aber, dass sie heute auf noch mehr
Unverständnis stößt als damals, als ein kleines Grüppchen von
SPD-Parlamentariern sich aufraffte, in Sachen Nato-Nachrüstung gegen die
Regierungslinie zu stimmen, die "eigene" Regierungsmehrheit aber
immer noch knapp gegeben war. Sie waren in die Isolation getrieben und
hatten sich auch selbst isoliert, traten später aus der SPD aus wie der
Offenbacher Manfred Coppick und mussten sich gegen Parteiordnungsverfahren
wehren (der Abgeordnete Hansen aus Düsseldorf wurde damals von einem
gewissen Gerhard Schröder verteidigt).
So weit ist es nicht, noch lange nicht. Aber der Versuch, einem Teil der
19 Abweichler jetzt andere Gründe als Gewissensmotive zu bescheinigen
("einige wollten uns eins vor den Bug geben"), verrät viel
Nervosität.
Das Innenbild der Fraktion ist auch kompliziert geworden zuletzt. Seit
Monaten warnen Insider, dass die bis zu 50 Parlamentarier, die 2002
ohnehin aufhören werden, immer schwerer einzubinden seien. Bei einigen
Themen (Haushalt, Renten) hat sich die "eigene Mehrheit" im
Parlament erst durch prozedurale oder sogar inhaltliche Korrekturen
erreichen lassen. Uwe Hiksch, der vergangenes Jahr zur PDS übertrat, war
ein Einzelgänger - aber es gab schon damals eine kleine Gruppe von
Abgeordneten, die nicht beim Inhalt, sondern nur in der Strategie anders
dachten als er.
Die jetzige 19er-Gruppe ist viel heterogener. Rechte wie Linke sind mit
dabei und auch einige, die demnächst ausscheiden. Aber eben auch andere,
denen die SPD-Oberen jetzt zutrauen, die offene Auflehnung zu wiederholen.
Sie zu isolieren könnte für die "eigene Mehrheit" am Ende noch
gefährlicher werden, als sie mühsam einzubinden. Beim linken Flügel
wird denn auch befürchtet, dass mit Drohungen nur alte Fehler wiederholt
werden. Und es zeigt sich immer offener auch ein anderer Konflikt: Die
große Mehrheit der SPD-Linken sieht ihre bisherige Strategie gefährdet,
die Fraktion durch "konstruktives Einwirken" im Vorfeld
politischer Entscheidungen zum "Gegengewicht" der Regierung zu
machen. Befürchtet wird, dass mit der neuen Disziplinoffensive der
Parteiautoritäten gleich in der Gesamtfraktion wieder der Mut zur eigenen
Meinung nachlässt.
Die Grundsatzfrage - Wollt ihr den Kanzler ohne Mehrheit dastehen lassen?
- ist im Sinne der guten alten Ordnung abstrakt immer leicht zu
beantworten: Nein, beteuert an diesem Montag der Chor der Funktionäre im
Parteirat. Das Wort Disziplin hatte in der SPD schon immer einen guten
Klang, erst recht wenn ein Thema als "keine Sache von rechts oder
links" (Müntefering) dargestellt wurde.
Eine andere Frage ist, was daraus konkret folgt. Der Abweichler Bernd
Reuter aus Hanau hat schon gekontert mit dem Eindruck, dass "manche
in unserer Partei, die Funktionen haben, die Bodenhaftung verlieren".
Naiv, wer da nicht auch an Rudolf Scharping denkt, der sich anscheinend
"alles erlauben" könne (ein Parteilinker).
Und Rüdiger Veit, Abweichler aus Gießen, formuliert jetzt diplomatisch
so: "Ich hoffe, dass ich das nicht wiederholen muss." Er
berichtet über Berge zustimmender Post, über viel Lob im Wahlkreis. Und
versichert, sehr wohl an die Partei gedacht zu haben: "Wie stünde
die SPD da, wenn es aus den anderen Fraktionen derart viele Gegenstimmen
gibt, nur von uns nicht?" Was die Parteispitze da losgetreten hat,
ist also auch ein Test darauf, wie die Basis wirklich denkt.
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Frankfurter Rundschau, 4.9.01
Peitschenschwingerei
Der parlamentarische Entscheindungsspielraum wird angesichts europäischer
und transatlantischer Bündnisverpflichtungen sowieso schon enger - und
Münteferings Diziplinierungsversuche sind kein Weg, diese Situation zu
verbessern
Jochen Siemens
Unbestreitbar gerät der Bundestag angesichts europäischer
Übereinkünfte und transatlantischer Bündnisverpflichtungen zunehmend in
flacheres Wasser, was seine Entscheidungsspielräume angeht. Mit den
Verträgen zur europäischen Integration berauben sich die Parlamentarier
selbst eines Teils ihrer nationalen Souveränität. Das sollte für
niemanden eine Überraschung darstellen, und trotzdem gibt es deshalb
immer wieder Missverständnisse und Ärger. Noch gilt die Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland, und folglich sind die Mitglieder des
Parlaments "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
Von den Differenzierungen des SPD-Generalsekretärs Franz Müntefering ist
im Grundgesetz nicht die Rede. Nicht von Sach- und Gewissensentscheidungen
und nicht davon, dass eine Partei- oder Fraktionsführung, auch keine
Regierung, diese Einteilung für die Parlamentarier vornehmen kann. Nach
Sachgründen, so hofft der Bürger, wird ja wohl ohnehin entschieden, und
dem demokratischen Selbstverständnis tut es allemal gut, wenn man darauf
bauen kann, dass die Mitglieder des Bundestages keine Befehlsempfänger
sind, sondern ihrem Gewissen verpflichtet.
Bei Münteferings Disziplinierungsversuchen stößt noch etwas anderes
sauer auf. Die Drohkulisse: wer nicht kuscht, wird von den Wahllisten
vertrieben, und die Philosophie, der Partei verdanke man alles. Diese
Peitschenschwingerei ist vordemokratisch und kein Weg, wie man mit enger
werdendem parlamentarischem Entscheidungsspielraum umgehen kann.
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Nürnberger Nachrichten, 4.9.01
Abweichler
Struck droht seinen Kollegen
Wolfgang Schmieg
Die Verfassung lässt keine Zweifel: Abgeordnete, heißt es im
Grundgesetz klipp und klar, sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge
und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. So weit
die Theorie. In der Praxis ist das anders. Gäbe eine Regierung jedesmal
die Abstimmung frei, könnte sie nie sicher sein, ob sie eine Mehrheit
hat. Regieren als planvolles Handeln wäre unter solchen Umständen nicht
möglich.Deswegen haben die Parteien den Fraktionszwang erfunden. Mit
diesem Disziplinierungsmittel lassen sich auch bei knapper Majorität noch
Gesetze verabschieden. Nur in Ausnahmefällen, wenn wirklich eine
Gewissensentscheidung gefordert ist, wird offen abgestimmt. Vor dem Votum
über den Mazedonieneinsatz hatte eine tief gespaltene CDU/CSU-Fraktion
ihren Abgeordneten die Entscheidung selbst überlassen; die SPD nicht,
obwohl sie wusste, dass es unsichere Kantonisten in den eigenen Reihen
gibt. Über die 19 Gegenstimmen ärgert sich Fraktionschef Struck immer
noch. Deswegen droht er den Abweichlern mit Konsequenzen. Etwa im
kommenden Jahr, wenn es wieder um die Nominierung der Kandidaten geht. Da
haben Parteien in der Tat die Möglichkeit, die Karriere eines
Abgeordneten des facto zu beenden.Unabhängige Kandidaten sind zwar bei
Bundestagswahlen theoretisch denkbar. Aber ihnen fehlt meist das Geld für
eine Kampagne und der Apparat. Gegen die Materialschlacht der Parteien
kommt ein Einzelner nicht an. Das ist ärgerlich, doch unter den
derzeitigen Bedingungen kaum zu ändern. Und wer das weiß, beugt sich in
der Regel den Argumenten seines Fraktionschefs.
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Thüringer Landeszeitung, 3.9.01
Die Parteisoldaten
Von Hartmut Kaczmarek
Das Grundgesetz ist eindeutig: Abgeordnete sind "Vertreter des
ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem
Gewissen unterworfen." So steht es im Artikel 38. Im Grundgesetz
steht nichts von Fraktionszwang, Koalitionsdisziplin oder
Regierungsfähigkeit. Franz Müntefering, der SPD-General, rüttelt an den
Pfeilern des Grundgesetzes, wenn er jetzt gegen die Abweichler bei der
Mazedonien-Abstimmung die Peitsche schwingt.
Aber andererseits dokumentiert der Parteimensch Müntefering, der selbst
einmal Bundestagsabgeordneter war, wie sich die Rangordnung in der
parlamentarischen Demokratie verschoben hat. Erst kommt die Partei, dann
kommt der Abgeordnete. Denn die Parlamentarier leben von der Gnade der
Partei. Landolf Scherzer hat es in seinem unvergleichlich spannenden Buch
"Der Letzte" am Beispiel des Thüringer Landtages gezeigt. Da
ist ein Abgeordneter, den eine Hypothek drückt, und der unbedingt sein
Mandat benötigt. Da sind diejenigen, die nach einem Ausscheiden aus dem
Parlament beruflich vor dem Nichts stehen und den Gang zum Arbeitsamt
antreten können, wenn sie ihren Parlamentssitz verlieren.
Also lieber ein braver Parteisoldat als ein politischer
Überzeugungstäter. Müntefering hat mit der indirekten Drohung mit der
Basis und dem Entzug von Listenplätzen genau den wunden Punkt getroffen.
Was bleibt? Abgeordnete müssen unabhängiger von den Parteien werden,
sie müssen besser als bisher abgesichert sein, damit sie an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden sind. Müntefering hat diese Debatte
herausgefordert.
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Hamburger Abendblatt, 4.9.01
"So geht das nicht, Herr Generalsekretär"
Befremden in der SPD über Münteferings Drohung, Mazedonien-Abweichler
abzustrafen
Frank Ilse
Hamburg - Artikel 38 des Grundgesetzes legt es fest: "Sie
(Abgeordnete) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Das hat
SPD-Generalsekretär Franz Müntefering offenbar anders gesehen, als er
denjenigen Abgeordneten der SPD-Fraktion, die gegen den Mazedonien-Einsatz
der Bundeswehr gestimmt hatten, mit Konsequenzen drohte. Nach Auffassung
des Generalsekretärs könnten die Abweichler auf schlechteren
Listenplätzen bei der nächsten Bundestagswahl landen. "So geht das
nicht", sagt Wolfgang Grotthaus. Er gehört zu den 19
SPD-Parlamentariern, an die sich der "General" gewandt hat.
Grotthaus steht mit seiner Auffassung nicht allein. Sowohl der hessische
Bundestagsabgeordnete Bernd Reuter als auch sein Fraktionskollege
Götz-Peter Lohmann aus Neubrandenburg reagierten auf Müntefering. Reuter
fühlt sich seinem Gewissen und nicht dem SPD-Generalsekretär
verpflichtet und führt an, viel Bestätigung aus seinem Wahlkreis
bekommen zu haben. Lohmann verteidigte sein Abstimmungsverhalten:
"Man muss auch mal den Mut haben, gegen die Mehrheit zu stimmen, vor
allem dann, wenn es um eine Gewissensentscheidung geht."
Wolfgang Grotthaus fühlt sich keineswegs bedroht: "Ich begrüße es
sogar, wenn Franz Müntefering noch einmal mit uns sprechen wird. Wir
haben dann die Gelegenheit, unsere Gründe genau darzulegen."
Die Abgeordneten sind vor allem irritiert, weil sich mit dem
Generalsekretär plötzlich die Partei- und nicht die Fraktionsführung zu
Wort meldet. "Vor der Abstimmung ließ die Partei auf dieser Ebene
nichts von sich hören", sagt Grotthaus. "Diskutiert haben wir
in der Fraktion - und zwar intensiv. Viele Genossen haben mit uns
gesprochen, Druck wurde aber keiner ausgeübt, weder vom
Fraktionsvorsitzenden noch von anderen Fraktionskollegen. Die Bundespartei
hat zumindest mit mir kein Gespräch geführt. Da kann ich nicht
verstehen, dass Müntefering jetzt mit Konsequenzen droht."
Eine Konsequenz hat Grotthaus in seinem Wahlkreis erlebt: Ein
Parteimitglied wollte gestern austreten - wegen Münteferings Drohung.
So ganz einfach wird der Generalsekretär seinen Ukas übrigens kaum
umsetzen können. Schon wegen der Unterstützung, die etliche Abweichler
in ihren Wahlkreisen erfahren. Und 13 der Gruppe haben ihr Mandat, weil
sie ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben. Zum Teil mit sicheren
Mehrheiten jenseits der 60 Prozent. Zumindest zwei der Gerüffelten
brauchen sich ohnehin keine Sorgen mehr zu machen. Konstanze Wegner und
Konrad Gilges werden 2002 gar nicht mehr für den Bundestag kandidieren.
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Die Welt, 4.9.01
SPD-Abgeordnete: "Es herrscht Druck"
Schröder sorgt sich um die Disziplin in der SPD
Stephan Haselberger und Martin Lutz
Der General sorgt sich um die Disziplin seiner Truppe. Als sei er und
nicht Peter Struck der SPD-Fraktionsvorsitzende, kämpft Franz
Müntefering dieser Tage an vorderster Front um die Geschlossenheit der
sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten. Dass Rot-Grün bei einer so
wichtigen Entscheidung wie der des Bundestages über den
Mazedonien-Einsatz der Bundeswehr wegen 19 Abweichlern in der SPD die vom
Kanzler mehrfach angekündigte eigene Mehrheit nicht aufbieten konnte,
soll sich nach Münteferings Willen auf keinen Fall wiederholen.
"Regierungspolitik braucht nun einmal eigene Mehrheiten, und jeder,
der die außenpolitische Handlungsfähigkeit des Landes erhalten will,
muss in Fällen wie diesem zustimmen", mahnt Müntefering die
Genossen.
Wer das nicht verstehen will, muss mit Konsequenzen rechnen. Den
widerborstigen Abgeordneten hat er jetzt die bevorstehende Aufstellung der
Landeslisten für die Bundestagswahl ins Gedächtnis gerufen. Wer dort von
den Landesdelegierten auf die hinteren Ränge verwiesen wird, hat wenig
Aussichten auf den Wiedereinzug ins Parlament. Zwar gehe es nicht darum,
die Abgeordneten zu bestrafen, so Müntefering am Wochenende in der
"Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Aber den Delegierten
sei "natürlich das Verhalten der einzelnen Abgeordneten
präsent".
Münteferings Wink mit dem Zaunpfahl löste nicht nur bei
Parteienrechtlern und der Opposition Empörung aus. Parteirechtsprofessor
Hans Herbert von Arnim sieht die Drohung mit Sanktionen als unzulässig
an, da das freie Mandat für Abgeordnete im Grundgesetz verbrieft sei.
Sture Fraktionsdisziplin sei eine unangemessene Daumenschraube. Der
Parteienforscher Erwin Scheuch forderte die SPD auf, Müntefering zu
entlassen.
Auch in den eigenen Reihen werden seine Äußerungen als offene Drohung
verstanden. Nach der gestrigen SPD-Präsidiumssitzung machte
SPD-Vorstandsmitglied Sigrid Skarpelis-Sperk ihrem Unmut über die
"von Müntefering ausgelöste Diskussion" Luft. Im Jahr der
Bundestagswahl "werden schwierige Parlamentsentscheidungen anstehen,
die man gemeinsam schultern muss", sagte sie der WELT. "Da halte
ich es für unklug, Abgeordneten zu drohen, deren Arbeitseinsatz und
Kooperation man gleich wieder braucht." Die Berliner SPD-Abgeordnete
Renate Rennebach, die wie Skarpelis-Sperk gegen die Mazedonien-Mission der
Bundeswehr gestimmt hatte, ging den SPD-Generalsekretär frontal an:
"Es herrscht Druck, und es ist eine Drohung von ihm gewesen. Dies ist
der Person Münteferings unwürdig." Sie sei Sozialdemokratin, weil
sie ihre Meinung frei äußern wolle. Pazifisten hätten immer einen Platz
in der SPD, habe ihr der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gernot
Erler zugesichert.
Der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Reuter, der ebenfalls gegen
den Militäreinsatz votiert hatte, rechtfertigte sein Stimmverhalten mit
seinem Gewissen. Er ermahnte Müntefering und Struck, die Entscheidungen
der einzelnen Abgeordneten "ernster" zu nehmen. Unverständnis
äußerte auch die saarländische SPD-Abgeordnete Gudrun Roos. "Ich
weiß nicht, warum sich Müntefering so massiv einschaltet." Sie
erfahre im Wahlkreis seit der "Intervention von Müntefering und
Struck" noch mehr Zustimmung für ihre Ablehnung des
Mazedonien-Einsatzes.
Nach Müntefering hatte gestern auch Struck den Gegnern des
Mazedonien-Einsatzes Konsequenzen angedroht. Im ZDF-Morgenmagazin stellte
er Mitglieder seiner Fraktion unter einen bösen Verdacht. Bei einigen
Abgeordneten hätten nicht nur Gewissensgründe eine Rolle gespielt,
vermutete Struck. Während der Fraktionsklausur am Donnerstag im Berliner
Reichstag will er die Motive der Abweichler erneut unter die Lupe nehmen.
Maulkörbe soll es nicht geben, nur eine "Nachbearbeitung", sagt
sein Sprecher
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Die Zeit-online, 4.9.2001
Stillgestanden! Der Generalsekretär!!
Abweichlertum - das ist wie der Hochverrat eine Frage des Zeitpunkts.
Das freie Mandat schützt nicht vor Drohungen, aber vor Strafen . . .
Robert Leicht
Natürlich war das eine rechte Blamage für die linke rot-grüne
Regierung - als sie bei der Abstimmung über den Mazedonien-Einsatz keine
Parlamentsmehrheit zusammenbekam. Aber ist das nun ein legitimer Grund,
einen "Mazedonien-Einsatz" gegen die Abweichler in der SPD zu
fahren? Hat der SPD-Generalsekretär Franz Müntefering recht, wenn er den
Dissidenten androht, bei der Aufstellung für die Kandidaten zur nächsten
Bundestagwahl werden ihnen ihr Verhalten gebührend in Rechnung gestellt,
schließlich seien sie - jedenfalls soweit sie über die Listen und über
die Zweitstimmen in den Bundestag eingerückt sind - als Vertreter der SPD
und nicht etwa als Personen mit eigenem Herz und Hirn gewählt worden.
(Die letzte Formulierung stammt freilich nicht wörtlich, sondern nur
sinngemäß von Müntefering.) Zuletzt aber: So etwas dürfe sich nicht
wiederholen. (Das war nun wieder Originalton F.M.)
Wo bleibt da nun der Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es heißt: Die
Abgeordneten "sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen"? - Ganz
und gar unerträglich, um die schöne Formulierung von Helmut Kohl a. D.
zu wählen, wäre es, wenn die SPD-Spitze den Abweichlern in der laufenden
Legislaturperiode mit Strafen zu Leibe rücken wollte. Etwa, in dem sie
eine Erklärung aus der Schublade ziehen würde, auf der ein Abgeordneter
pauschal und "Datum offen" auf Vorrat versichert hat, er werde
sein Mandat niederlegen, wenn er einmal nicht mehr mit seiner Partei
stimmen sollte. Aber immerhin dürfte die Fraktion einen Abweichler
ausschließen, wenn er sich heftig gegen die Ziele der Fraktion betätigt;
allerdings könnte sie ihm nicht einmal in diesen Fall um sein Mandat
bringen. Und natürlich hat kein Abgeordneter einen Anspruch darauf, das
nächste Mal wieder von seiner Partei als Kandidat aufgestellt zu werden -
selbst dann nicht, wenn er immer nur hinter dem Fraktionsführer
hergehechelt haben sollte. Erst recht hat also auch der Abweichler keinen
"Amtsbonus".
Rein legal betrachtet, wäre also gegen Münteferings Drohung nichts zu
unternehmen. Es ist eine Frage der Zivilcourage und des guten Arguments,
ob sich die Abweichler von diesmal bei der Aufstellung zum nächsten Mal
behaupten können. Talleyrand sagte einmal, Hochverrat sei eine Frage des
Zeitpunkts. Für das Abweichlertum gilt dies auch: Mancher Standpunkt
eines Dissidenten war schon bald herrschende Meinung. Und wie die
Meinungsbildung über den Bundeswehreinsatz in Mazedonien weitergeht, wird
man ja bald sehen können. Vielleicht schon vor der nächsten Wahl.
Der Artikel 38, also das "freie Mandat" hat seine Wirkung ja
schon getan: Die Abweichler konnten am Abweichen nicht gehindert werden.
Der Rest ist eine Frage der Überzeugungskraft - vor der Wahl und nach der
Wahl, für den Abweichler wie für den Bundesgeschäftsführer, für
Mehrheit wie für Minderheit. Und schon das spricht für den Artikel 38:
Ohne ihn hätten wir nicht einmal diese aufschlussreichen Probleme,
sondern nur noch: Stillgestanden! Der Generalsekretär!!
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