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Lebensform Familie

Was ist eigentlich eine Familie?


fachbereich Politik
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Wer heutzutage mit dem Begriff "Familie" auf gängigen Portalen, z. B. www.aphorismen.de, im Internet auf die Suche macht, die sich dem Sammeln von Sprichwörtern, Redensarten, Aphorismen oder Zitaten mehr oder weniger berühmter Persönlichkeiten aus Geschichte und Gegenwart widmen, erhält oft eine Vielzahl von Treffern. Betrachtet man ihre Auflistung näher und liest die entsprechenden Einträge ohne zeitliche Filter, die manchmal angeboten werden, gerät man in einen Strudel von Meinungen, Urteilen und Statements, die  - wahrscheinlich auch, weil sie aus ihrem Zusammenhang gerissen sind - individuelle, kulturelle, politische und gesellschaftliche Perspektiven auf ein soziales Gebilde eröffnen, die unterschiedlich kaum sein könnten. Stellvertretend dafür zwei Beispiele:

  • "Die Familie ist die älteste aller Gemeinschaften und die einzige natürliche." (Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778), franz- Philosoph der Aufklärung)

  • "Ein Mann sagte einmal zu Ibrahim ibn Adham: 'Glücklich bist du, der du unverheiratet bist und dich ganz dem Dienste Gottes widmen kannst.' Aber Ibrahim antwortete: 'Die Unruhe und Sorge, die du für deine Familie hegst, ist besser als all meine Frömmigkeitsübungen.' (Abu Hamid al-Ghazâlî, (1058 - 1112),  persischer Theologe des Islam)

  • "Auf dem ist kein Segen, der schlecht von seiner Familie spricht." (Jüdisches Sprichwort)

Der Alltagsbegriff, wie er heute verwendet wird, hat also verschiedene Facetten und wer danach fragt, was eine "richtige" Familie ausmacht, erhält darauf in einer pluralistischen Gesellschaft, je nach religiöser Überzeugung, kultureller Herkunft und gemachten individuellen Erfahrungen unterschiedliche Antworten.(→Clustering). Und dabei sind die vielfältigen Assoziationen und Konnotationen, die sich mit dem Begriff verbinden, auch ein Zeichen dafür, dass Familie zwar für die meisten Menschen "eine unverrückbare Konstante im menschlichen Zusammenleben" darstellt, zugleich aber auch sehr unterschiedlich gelebt wird, und zwar in unserer Gesellschaft wie natürlich erst recht im kulturellen Vergleich.

Und auch ein Blick in die abendländische Geschichte der Familie zeigt, dass das, was man zu den verschiedenen Zeiten zur Familie zählte und damit unter Familie bzw. Verwandtschaft verstand, einem großen Wandel unterworfen war. (vgl. Gestrich/Krause/Mitterauer 2003) Angesicht der heutigen Vielfalt von Lebensformen, in den Eltern oder Alleinerziehende mit Kindern zusammenleben, scheint es allerdings angebracht zu sagen, dass  "Familie (...) überall dort (ist), wo Kinder sind" (Schneider 2012, zit. n. Kersten 2012, S.375) Dieser natürlich weitgespannte Begriffsumfang ist wohl auch der, dem man im schulischen Bildungszusammenhang den Vorzug gegenüber engeren Familienbegriffen geben sollte. Das bedeutet natürlich auch, dass in die Vielfalt familialer Erscheinungsformen mit Hilfe einer Binnendifferenzierung eine typologische und begriffliche Ordnung gebracht werden kann.

Generell gesehen steht die Familie bei Jugendlichen von heute hoch im Kurs. Dies bestätigt die »Shell-Jugendstudie 2015 erneut. In ihr sieht sich die große Mehrheit der Jugendlichen geborgen. Se gibt ihnen offenbar den Rückhalt, den sie sich beim Hineinwachsen in Erwachsenenwelt wünschen. Auf der anderen Seite, dies wird auch von der Studie bestätigt, nimmt der Wunsch, eigene Kinder in die Welt zu setzen, weiter ab. Während 2010 noch 69% der befragten Jugendlichen erklärten, dass sie später einmal eigene Kinder haben wollen, sind des 2015 noch 64%. Dabei wollen, differenziert man das Ergebnis nach den Einkommensverhältnissen, nur noch um die 50% der Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien Kinder haben, während es sich drei Viertel der aus gut situierten Verhältnissen stammenden Jugendlichen vorstellen können, sich später einmal Kinder zu "leisten".

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Art. 6 des Grundgesetzes und mit den darauf aufbauenden Gesetzen zu Ehe und Familie, eine bestimmte Vorstellung von Familie. Sie betrachtet sie als rechtliches Gebilde, welchem die Vorstellung der verweltlichten, bürgerlichen Ehe zugrunde liegt. (vgl. Pieroth/Schlink, Grundrechte, Staatsrecht II, 2004, S,161). Dabei wird die Familie aufgefasst als  "das Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, seien die Eltern miteinander verheiratet und die Kinder homolog1 oder heterolog2 gezeugt, minder oder volljährig, aus Ein- oder Mehrehe hervorgegangen, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder."

Allerdings reicht der natürliche Zusammenhang nicht aus. Zwar muss eine Familie nicht in einer Hausgemeinschaft miteinander leben, aber "das Kind und sein Vater, der mit seiner Mutter nicht verheiratet ist, fallen unter den Familienbegriff des Art. 6 Abs, 1 nur, wenn die Vaterschaft von ihm anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (rechtliche Vaterschaft) oder wenn er als zwar leiblicher, nicht aber rechtlicher Vater (biologische Vaterschaft) zumindest eine Zeit lang tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen hat." (Pieroth/Schlink, Grundrechte, Staatsrecht II, 2004, S,162f.)

Die verschiedenen Wissenschaften, die sich mit der Familie befassen, gehen bei der Definition dessen, was als Familie zu gelten hat, nach ihrer eigenen Systematik vor. Aber auch innerhalb ein und derselben Wissenschaft gibt es oft keinen verbindlichen Familienbegriff, der sich dafür eignet, die Familie von anderen Lebensformen zu unterscheiden. Die Familiensoziologie definiert den Begriff "Familie" z. B. mit folgenden Elementen:"

  • eine auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau

  • mit gemeinsamer Haushaltsführung und

  • mindestens einem eigenen (oder adoptierten) Kind
    (Hill/Kopp 2002, S.13)

Eine Familie, die diesen Merkmalen genau entspricht, wird als Kernfamilie oder Nuklearfamilie (nuclear family) bezeichnet. Manchmal wird dafür auch der Begriff der Gattenfamilie (conjugal family) verwendet. (vgl. ebd., S.16)

Diese klassischen Merkmale des Familienbegriffs ziehen natürlich nach sich, dass etliche moderne Lebensformen der Industriegesellschaft nicht unter diesen Begriff fallen. Zu denken ist dabei an Paare ohne Kinder, Singles, Alleinerziehende oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Regenbogenfamilien.

Die meisten Menschen gehören in ihrem Leben (mindestens) zwei Familien an:

Da Familien in der gesellschaftlichen Praxis aber auch häufig in größere Einheiten eingebettet sind, die eine gemeinsame Haushaltsführung aufweisen (z. B. Verwandte, die zum Haushalt gehören), spricht man in solchen Fällen von erweiterter Familie (extended family). Dabei kann man mindestens die Dreigenerationenfamilie (three generation family) und die Großfamilie (joint family) unterscheiden.

  • In der Dreigenerationenfamilie leben die Kernfamilie und die Eltern eines der beiden Ehepartner in einer gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft.

  • In einer Großfamlie (joint family) wird von zwei Brüdern und ihren jeweiligen Kernfamilien (nach dem Tod des Vaters) eine Haushaltseinheit gebildet. Das Attribut groß bedeutet dabei also keine besonders hohe Anzahl von Familienmitgliedern, sondern bezieht sich darauf, dass die verwandtschaftliche Struktur des Zusammenlebens im Vergleich zur Kernfamilie, die mitunter ebenso in die Irre führend als Kleinfamilie bezeichnet wird, erweitert wird.

In den Industriegesellschaften stellt die Monogamie (Einzelehe) das vorherrschende Muster der Familienbildung dar, Bigamie oder Polygamie (Vielweiberei/Polygeni oder Vielmännerei/Polyandrie) steht sogar unter Strafe.
Allerdings ist das monogame Familienbildungsmuster, wie es bei uns üblich ist, wenn man alle in der Anthropologie bekannten Gesellschaften zum Vergleich heranzieht, in der Minderheit. Ihr Anteil wird je nach Datengrundlage auf weniger als 20% aller Gesellschaften geschätzt.  Allerdings sind auch in polygamen Gesellschaften aus demografischen Gründen die meisten Ehen ebenfalls monogam. (vgl. ebd., S.15)

Die Familie und ihre Entwicklung stehen heute im Zentrum vielfältiger Diskussionen. Dabei werden immer wieder Stimmen laut, die angesichts einer vergleichsweise geringen Heiratsneigung, konstant niedriger Geburtenraten, der Vielfalt moderner Lebensformen und der hohen Scheidungszahlen von einem Zerfall der Familie sprechen. Dessen ungeachtet ist die Familie aber noch für sehr viele Menschen ein Leitbild ihrer individuellen Lebensführung und Lebensplanung. Dabei taugt der Blick in die angeblich "gute alte" agrarisch-vorindustrielle Welt wenig, denn das dabei "häufig unterstellte Bild der intakten, idyllischen Familienwelt" stellt sich bei genauerem Hinsehen "eher als eine historische Schimäre als ein realitätsgetreues Abbild des familialen Lebens" heraus. (Hill/Kopp 2002, S.48f.) Auch wenn vieles von dem, was heute als Indikator für den Funktions- und Bedeutungsverlust der Familie herhalten muss, also keineswegs neu ist, können in der Gegenwart auch langfristige Veränderungen beobachtet werden, die mit dem demografischen Wandel zusammenhängen, der sich auf Familienstrukturen und Familienleben in einer bisher nicht bekannten Art auswirkt. (vgl. ebd., S.49)

Anmerkungen:

1 Als homologe Zeugung wird die natürliche oder künstliche Befruchtung mit den Spermien des Ehepartners oder Partners einer festen, auf Dauer angelegten Partnerschaft bezeichnet.
2 Als heterologe Zeugung (auch Samenspende genannt) wird die (künstliche) Befruchtung durch eine Fremdspende bezeichnet. Wenn die Fremdspende anonymisiert erfolgt, kann das dadurch gezeugte Kind gemäß § 1592 Nr. 1 BGB legitimes Kind des Ehemannes oder Partners der Mutter werden, der die Vaterschaft anerkannt hat. Das Kind kann jedoch seine Ehelichkeit nach § 1600, § 1600d BGB aber innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem 18. Lebensjahr oder ab Kenntnis von seiner Zeugung durch eine Samenspende anfechten. Hat der Ehemann der Patientin in die heterologe Zeugung eingewilligt, ist er nicht anfechtungsberechtigt; auch die Mutter ist es nicht. (Quelle: Wikipedia.de, 2.1.2016)

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Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 17.11.2019

 
 

 
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