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| Was heute im
Strafgesetzbuch
(Abkürzung: StGB) der Bundesrepublik Deutschland zu finden ist,
geht in seinen Ursprüngen Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, das
1871 in Kraft getreten ist. Im Schlepptau des gesellschaftlichen Wandels
waren dabei auch die rechts- und kriminalpolitischen Vorstellungen einem
beständigen Wandel unterworfen, der in der Vergangenheit zu zahlreichen
Veränderungen oder Ergänzungen des Strafgesetzbuches geführt hat. Dabei hat
es u. a. auch dem technologischen Wandel Rechnung getragen, indem es
"Strafbarkeitslücken" geschlossen hat, die mit neuen Techniken unseres
digitalen Zeitalters zusammenhängen, wie Kreditkartenbetrug, Geldwäsche u.
v. m.
Ziel der im Strafgesetzbuch fixierten Regeln ist dabei der Schutz wichtiger Rechte in unserer Gesellschaft, insbesondere die im Grundgesetz verankerten Grundrechte (Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte etc.) wie
etc. Was in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt ist, steht nicht alles im Strafgesetzbuch. Daneben gibt es auch ein Nebenstrafrecht, in dem z. B. Steuerdelikte, Rauschgiftdelikte oder Waffendelikte unter Strafandrohung gestellt werden. Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Die externen Links in der Tabelle verweisen auf die Wikipedia-Website Sinn und Zweck von Strafen Wenn eine bestimmte menschliche Handlung (also keine Reflexe oder Bewegungen von Bewusstlosen oder Aktionen von Tieren) als Straftat geahndet werden kann, muss sie als Tat unter ein bestehendes Strafgesetz fallen. Dieses Verbot rückwirkender Bestrafung schafft Rechtssicherheit und schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Rechtswillkür. Dabei zielen die im Strafgesetzbuch und anderswo aufgeführten Strafen darauf Straftaten zu verhindern, sollen präventiv wirken. Als Generalprävention soll die Strafe
Als Spezialprävention soll Strafe durch Abschreckung, Erziehung und Resozialisierung die Menschen, die straffällig geworden sind, die Straftäter also, davon abhalten, in Zukunft wieder Straftaten zu begehen. Gert Egle, zuletzt bearbeitet
am: 29.09.2013 |
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