Das
Schulgesetz aus
dem
Bundesland Baden-Württemberg stellt die wichtigsten gesetzliche
Regelung des Schulbetriebs in diesem Bundesland dar. Auf dieser Seite
finden Sie eine Übersicht über dessen Inhalt und Links zu den
entsprechenden Paragraphen. Sinnvoll ist die Arbeit mit zwei parallelen
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Gliederung
1. Teil Das Schulwesen
(§§1 bis 22)
2. Teil Die Schule (§§23
bis 26)
3. Teil Errichtung und
Unterhaltung von Schulen (§§ 27 bis 31)
4. Teil Schulaufsicht
(§§32 bis 37)
5.Teil Lehrer,
Schulleitung, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz; örtliche Schulverwaltung
(§§ 38 bis 54)
6. Teil Mitwirkung der
Eltern und der für Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der
Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule, Schülermitverantwortung,
Landesschulbeiräte (§§ 55 bis 71)
7. Teil Schüler (§§ 72
bis 92)
8. Teil Schulgeld- und
Lernmittelfreiheit, Erziehungshilfen (§§ 93 bis 95)
9. Teil
Religionsunterricht (§§ 96 bis 100)
10. Teil
Ethikunterricht, Familien- und Geschlechtserziehung (§§100a, 100b)
11. Teil Staatliche
Heimsonderschulen und Heimsonderschulen in freier Trägerschaft (§§101 bis
106)
12. Teil
Schlussvorschriften (§§107 bis 118)
Inhalt
1. Teil Das Schulwesen (§§1 bis 22)
A. Auftrag der Schule
§1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
B. Geltungsbereich
§ 2 Geltungsbereich des Gesetzes
C. Gliederung des Schulwesens (§§ 3-15)
§ 3 Einheit und Gliederung des Schulwesens
§ 4 Schularten, Schulstufen
§ 5 Grundschule
§ 6 Hauptschule
§ 7 Realschule
§ 8 Gymnasium
§ 9 Kolleg
§ 10 Berufsschule
§ 11 Berufsfachschule
§ 12 Berufskolleg
§ 13 Berufsoberschule
§ 14 Fachschule
§ 15 Sonderschule
D. Schulverbund
§ 16 Verbund von Schularten
§ 17 Bildungszentren
§ 18 Regionaler Verbund
E. Ergänzung und Weiterentwicklung des Schulwesens
§ 19 Bildungsberatung
§ 20 Schulkindergarten
§ 21 Hausunterricht
§ 22 Weiterentwicklung des Schulwesens
2.
Teil: Die Schule
§ 23 Rechtsstellung der Schule
§ 24 Name der Schule
§ 25 Schulbezirk
§ 26 Schuljahr
3.
Teil Errichtung und Unterhaltung von Schulen
§ 27 Grundsätze
§ 28 Gemeinden und Landkreise als Schulträger
§ 29 Das Land als Schulträger
§ 30 Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen
§ 31 Schulverband
4.
Teil: Schulaufsicht
§ 32 Grundsätze
§ 33 Untere Schulaufsichtsbehörde
§ 34 Obere Schulaufsichtsbehörde
§ 35 Oberste Schulaufsichtsbehörde
§ 35a Zulassung von Lehr und Lernmitteln
§ 36 Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden
Angelegenheiten
§ 37 Besondere Schulaufsichtsbeamte
5. Teil Lehrer, Schulleitung, Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz, örtliche
Schulverwaltung
A. Lehrer, Schulleitung (§§ 38-43)
§ 38 Lehrer
§ 39 Schulleiter
§ 40 Mitwirkung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Besetzung der
Schulleiterstelle
§ 41 Aufgaben des Schulleiters
§ 42 Stellvertretender Schulleiter und weitere Funktionsträger
§ 43 Geschäftsführender Schulleiter
B. Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz (§§ 44-47)
§ 44 Allgemeines
§ 45 Arten, Einrichtungen und Aufgaben der Lehrekonferenzen
§ 46 Konferenzordnungen
§ 47 Schulkonferenz
C. Örtliche Schulverwaltung (§§ 48-53)
§ 48 Örtliche Schulverwaltung
§ 49 Schulbeirat
§ 50 (aufgehoben)
§ 51 Benützung von Schulräumen
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 (aufgehoben)
§ 54 (aufgehoben)
6. Teil Mitwirkung der Eltern und der für Berufserziehung der Schüler
Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule,
Schülermitverantwortung, Landesschulbeiräte (§§ 55 bis 71)
A. Klassenpflegschaft, Elternbeiräte (§§ 55-61)
§ 55 Eltern und Schule
§ 56 Klassenpflegschaft
§ 57 Elternbeirat
§ 58 Gesamtelternbeirat, Arbeitskreise
§ 59 Sonderregelungen
§ 60 Landeselternbeirat
§ 61 Ausführungsvorschriften
B. Schülermitverantwortung (§§ 62-70)
§ 62 Aufgaben
§ 63 Klassenschülerversammlung, Schülervertreter
§ 64 Klassenschülerversammlung
§ 65 Klassensprecher
§ 66 Schülerrat
§ 67 Schülersprecher
§ 68 Verbindungslehrer
§ 69 Landesschülerbeirat, Arbeitskreise der Schüler
§ 70 Ausführungsvorschriften, Sonderregelungen
C. Landesschulbeirat
§ 71 Landesschulbeirat
7.
Teil: Schüler
A. Schulpflicht
§ 72 Schulpflicht, Pflichten der Schüler
B. Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule
(§§ 73-76)
§ 73 Beginn der Schulpflicht
§ 74 Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung
§ 75 Dauer der Schulpflicht
§ 76 Erfüllung der Schulpflicht
C. Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§§ 77-81)
§ 77 Beginn der Berufsschulpflicht
§ 78 Dauer der Berufsschulpflicht
§ 78a Berufsvorbereitungsjahr
§ 79 Erfüllung der Berufsschulpflicht
§ 80 Ruhen der Berufsschulpflicht
§ 81 Vorzeitige Beendigung der Berufsschulpflicht
D. Pflicht zum Besuch der Sonderschule (§§ 82-84)
§ 82 Allgemeines
§ 83 Beginn und Dauer der Pflicht zum Besuch der Sonderschule
§ 84 Erfüllung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule
E. Sonstige Vorschriften (§§ 85-92)
§ 85 Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht
§ 86 Schulzwang
§ 87 Ausführungsvorschriften
§ 88 Wahl des Bildungswegs
§ 89 Schul-, Prüfungs- und Heimordnungen
§ 90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
§ 91 Schulgesundheitspflege
§ 92 Ordnungswidrigkeiten
8. Teil Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, Erziehungsbeihilfen
§ 93 Schulgeldfreiheit
§ 94 Lernmittelfreiheit
§ 95 Erziehungsbeihilfen
9. Teil Religionsunterricht
§ 96 Grundsätze
§ 97 Religionslehrer
§ 98 Lehrplan und Schulbücher
§ 99 Aufsicht über den Religionsunterricht
§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
10. Teil Ethikunterricht, Geschlechtserziehung
§ 100a Ethikunterricht
§ 100b Familien- und Geschlechtserziehung
11. Teil Staatliche Heimsonderschulen und Heimsonderschulen in freier
Trägerschaft
§ 101 Heimsonderschulen in freier Trägerschaft
§ 102 (aufgehoben)
§ 103 Lehrer an Heimsonderschulen in freier Trägerschaft
§ 104 Versorgungsberechtigung
§ 105 Zuschuss zu den Personalkosten der Heimsonderschulen in freier
Trägerschaft
§ 106 Zuschüsse zu den Sachkosten der Heimsonderschulen in freier
Trägerschaft
12. Teil Schlussvorschriften
§ 107 Schulen besonderer Art
§ 108 Fortgeltung der Rechtsstellung
§ 109 (aufgehoben)
§ 110 Besondere Schulaufsichtsbehörden
§ 111 Ausbildungsschulen der Pädagogischen Hochschulen
§ 112 Lehrkräfte an Höheren Mädchenschulen
§ 113 Aufhebung von Schulstiftungen und Schulpfründen
§ 114 (aufgehoben)
§ 115 Statistik
§ 116 (aufgehoben)
§ 117 Einschränkung von Grundrechten
§ 118 Inkrafttreten
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