Das
Schulgesetz aus
dem
Bundesland Baden-Württemberg stellt die wichtigste gesetzliche
Regelung des Schulbetriebs in diesem Bundesland dar. Auf dieser Seite
finden Sie eine Übersicht über dessen Gliederung und Links zu
den entsprechenden Paragraphen. Sinnvoll ist die Arbeit mit zwei
parallelen Browserfenstern auf dem Bildschirm.
1. Teil
Das Schulwesen (§§1 bis 22)
2. Teil
Die Schule (§§23 bis 26)
3. Teil
Errichtung und Unterhaltung von Schulen (§§ 27 bis 31)
4. Teil
Schulaufsicht (§§32 bis 37)
5.Teil
Lehrer, Schulleitung, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz; örtliche
Schulverwaltung (§§ 38 bis 54)
6. Teil
Mitwirkung der Eltern und der für Berufserziehung der Schüler
Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der
Schule, Schülermitverantwortung, Landesschulbeiräte (§§ 55 bis 71)
7. Teil
Schüler (§§ 72 bis 92)
8. Teil
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, Erziehungshilfen (§§ 93 bis 95)
9. Teil
Religionsunterricht (§§ 96 bis 100)
10. Teil
Ethikunterricht, Familien- und Geschlechtserziehung (§§100a, 100b)
11. Teil
Staatliche Heimsonderschulen und Heimsonderschulen in freier
Trägerschaft (§§101 bis 106)
12. Teil
Schlussvorschriften (§§107 bis 118)
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