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Im politischen System der Bundesrepublik
Deutschland sind der Bund und die Länder an der Gesetzgebung mit
unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen beteiligt. Entweder sind sie
ausschließlich für bestimmte Bereiche zuständig (ausschließliche
Gesetzgebung) Es gibt aber auch Bereiche, die nicht dazu
gehören. Sie fallen in den Bereich der sogenannten
konkurrierenden
Gesetzgebung. Die bundesstaatliche Struktur in Deutschland ist
im Jahr 2006 gründlich reformiert worden (»Föderalismusreformen
I und II). Dabei sind die Gesetzgebungskompetenzen, die
Zuständigkeiten von Bund und Ländern und die Mitwirkungsrechte der
Länder bei der Gesetzgebung des Bundes neu geregelt worden.
Um die staatlichen Aufgaben für alle so zu bewältigen, dass die
Lebensbedingungen überall in Deutschland gleichwertig sind, müssen Bund
und Länder zusammenarbeiten (GG Art. 72 Abs. 2 und GG Art. 106 Abs. 3).
Im Prinzip sollen politische Aufgaben von der Ebene bewältigt werden,
die das am besten kann. Dies nennt man
Subsidiaritätsprinzip und dieses
ist zugleich eines der wichtigsten Merkmale des so genannten
kooperativen Föderalismus in Deutschland.
Ob in Deutschland im konkreten Fall der Bund (Bundestag) oder die
Länder (Landtage) für die Gesetzgebung zuständig sind, wird vom
Grundgesetz festgelegt, das mit den »Föderalismusreformen
2006 geändert worden ist und die Zuständigkeiten neu geregelt hat.
Grundlage ist dabei der Grundgesetz-Artikel 70 Abs.1. Er besagt, dass
die Länder überall da für die Gesetzgebung zuständig sind, wo das
Grundgesetz diese Kompetenz nicht allein dem Bund zuweist.
Das bedeutet, dass die Ländern in allen Bereichen Gesetze erlassen
können, die nicht zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes gehören
(GG Art.22). Allerdings gibt es auch zahlreiche Bereiche, für die
entweder der Bund oder die Länder Gesetze geben können. Allerdings
können die Länder in diesem Bereich der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung
nur solange und soweit Gesetze erlassen, wie der Bund von seinem
Gesetzgebungsrecht nicht Gebrauch macht. Damit der Bund aber nicht alle
Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung regelt und damit die
Gesetzgebung der Länder immer weniger Bedeutung bekommt, gibt es auch
Regeln, die dem entgegenwirken sollen (Erforderlichkeitsklausel,
Abweichungskompetenz der Länder bei bestimmten Politikbereichen).
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.06.2016
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