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Strukturprinzip Bundesstaat

Die Bundesländer

Länder und Hauptstädte

 
 
  Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland ist der bundesstaatliche Aufbau in der Verfassung festgeschrieben. Im →Artikel 20 des →Grundgesetzes wird das Prinzip des Bundesstaates neben Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat als eines der wichtigsten Strukturprinzipien genannt, wenn es heißt:

"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

Das Grundgesetz erklärt in →Art. 79 Abs. 3 ferner, dass "eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder. die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung [..] unzulässig" ist. Wie wichtig diese Festschreibung der föderativen Struktur ist, zeigt auch die Tatsache, dass das Gleiche nur für die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte (Artikel 1-19) und die in Artikel 20 genannten Grundsätze gilt.

Grafik: ©Fotolia_30696367_S

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer, darunter 3 Stadtstaaten und 13 Flächenländer. Die Stadtstaaten sind: Berlin, Bremen mit Bremerhaven und Hamburg.

Unterrichtsbausteine zum Thema:

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 19.06.2016
 

 
     
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