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Formelle E-Petitionen

Überblick

 
 
Formelle Petitionen sind im Gegensatz zu informellen Petitionen ähnlicher Art Petitionsangebote, die "es den Bürgerinnen und Bürgern (ermöglichen), in einem rechtlichen Rahmen meist auf den Webseiten öffentlicher Institutionen, Petitionen einzureichen. Diese formellen Petitionsangebote fließen auf Grund einer rechtlichen Grundlage in den politischen Meinungs- und Entscheidungsprozess mit ein." (Christian Heise/E-Demokratie.org, CC-BY 3.0 DE)
Formelle Petitionen, die sich an die Volksvertretungen richten (Legislativpetitionen), können Einzelpetitionen, Massen - oder Sammelpetitionen sein. Dabei versteht man unter Einzelpetitionen, Eingaben, die von einer Person gemacht werden. Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, und Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen oder öffentliche Petitionen, die auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitgezeichnet wurden. Legislativpetitionen werden  auf der Grundlage des im Grundgesetz als Grundrecht verbürgten Petitionsrechts (GG Art. 17) an den »Deutschen Bundestags oder die Länderparlamente gerichtet. Sind sie an den Deutschen Bundestag adressiert,  werden sie von einem Ausschuss bzw. dem ihm zugeordneten Ausschussdienst entgegengenommen, geprüft und beschieden. Im Falle des Bundestags ist der »Petitionsausschuss das zuständige Gremium des »Deutschen Bundestags erreichen. Um vom Petitionssausschuss angenommen zu werden müssen sie zunächst einmal schriftlich abgefasst sein und den vollständigen Namen und die postalische Anschrift des Petenten enthalten. Je nachdem, ob sie per Post oder elektronisch übermittelt werden, müssen sie entweder eigenhändig unterschrieben sein oder in der dafür geforderten Weise gezeichnet werden. (→Grundrechte: Petitionsrecht)
Durch die Einführung der →E-Petition im Jahr 2005 hat der Deutsche Bundestag zudem eine Möglichkeit geschaffen, eine Petition unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch zu erstellen. Allerdings hält sich der Zuspruch, den öffentliche E-Petitionen an den Deutschen Bundestag bislang gefunden haben, durchaus in Grenzen. So brachten es lediglich 17 der im Jahr 2013 eingereichten öffentlichen E-Petitionen auf mehr als 5.000 Online-Mitunterzeichner. Allerdings gab es darunter auch etliche, die eine weitaus höhere Zahl von Offline-Mitunterzeichner fanden. (vgl. Jahresbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Ausgabe 2014) Allerdings darf man bei der Beurteilung der Mitunterzeichnerzahl nicht außer Acht lassen, dass die von den Petenten jeweils als Erfolg ihrer Initiative verbuchte öffentliche Aufmerksamkeit oder der Austausch und die Diskussion über die Petition im Forum der E-Petitionsplattform des Deutschen Bundestages oder in anderen sozialen Medien u. U. durchaus kompensiert, dass eine Petition sich mit das Quorum von 50.000 Mitzeichnern deutlich verfehlt, die in der Regel für eine mündlichen Erörterung des Anliegens im Petitionsausschuss verlangt werden.

Nach Richter/Bürger (2014, S.255) drei Typen von formellen E-Petitionen unterschieden werden:

  • Elektronisch eingereichte Petitionen

  • Öffentliche elektronische Petitionen

  • Öffentliche elektronische Petitionen mit kommunikativen und partizipativen Elementen

E-Petitionsangebote können aber auch danach unterschieden werden, welche Parzipationsofferten von ihnen angeboten werden. So kann man nach Santucci (2007) das Briefkasten-Modell, das institutionelle Modell und das Town-Meeting-Modell voneinander unterscheiden.

Öffentliche E-Petitionen an den Petitionsausschuss werden unter bestimmten Voraussetzungen auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Solche öffentlichen Petitionen können dann von anderen Personen auf elektronischem Weg mitgezeichnet werden.

Wer diesen durch die Verfassung verbürgten und per Bundesgesetz geregelten Petitionsweg geht und damit sein Anliegen auf einem genau festgelegten Partizipationspfad vorbringt, kann dies aus unterschiedlichen Gründen tun. So will er/sie sich u. U. im Sinne zivilgesellschaftlichen Engagements

  • sich bei den Mandatsträgern/Abgeordneten im Parlament angesichts sonst fehlender direkter Einwirkungsmöglichkeiten im repräsentativen System der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar Gehör verschaffen
  • bei der politischen Gestaltung wichtiger gesellschaftlicher Fragen mitwirken
  • sich mit anderen vernetzen, um gemeinsam Einfluss auf die prinzipiell nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten nehmen zu können.

Unter Umständen will sie/er z. B. als Einzelpetent aber einfach auch als eine Art letzten Rechtsbehelf, ein ihr/ihm eigener Einschätzung nach widerfahrenes "Unrecht" durch staatliche Behörden noch einmal überprüfen und im günstigsten Fall aus der Welt schaffen lassen.
In jedem Fall bewegt sich, wer sich mit einer formellen E-Petition bei den Parlamenten Gehör verschaffen will, im Rahmen der vom Repräsentativsystem vorgegebenen Partizipationspfade und agiert, nicht zuletzt weil diese Petitionen namentlich und unter Angabe der Adresse eingereicht werden, mit "offenem Visier" als mündiger Staatsbürger und im Vertrauen auf den Rechtsstaat, ihn vor Übergriffen auch dann zu schützen, wenn seine Meinungsäußerung, seine Bitten und Beschwerden den jeweiligen Mehrheiten im Parlament nicht in den Kram passen. Dass formelle E-Petitionen, die veröffentlicht werden wollen, sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und die in der Verfassung verbürgten Grundrechte richten darf, versteht sich daher fast von selbst.

Ob formelle E-Petitionsangebote, denen man nur auf einem festgelegten Partizipationspfad folgen kann, sich mit den Angeboten freier E-Petitionsportale messen müssen, kann man nicht so ohne Weiteres mit einem Nein beantworten. In jedem Fall stehen sie in Konkurrenz um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit im und außerhalb des Internets. Dabei folgt das "Geschäftsmodell" freier E-Petitionsanbieter oft einer klaren Marketingstrategie, um registrierte Mitglieder zu gewinnen. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Online-Petitionsportalen im Internet, die ihren Nutzern attraktive E-Petitionsangebote offerieren, die über das Angebot hinausgehen, das formelle E-Petitionsangebote machen (können).

Gert Egle, www.teachsam.de,  24.3.04

     
     
   Arbeitsanregungen:
  1. Arbeiten Sie die Bedeutung formeller E-Petitionen im repräsentativen System der Bundesrepublik Deutschland heraus.

  2. Worin sehen Sie Vor- , worin Nachteile im Vergleich zu freien E-Petitionsportalen?
     

 
     
  [ Überblick ] E-Petition Bundestag ]  
       

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