In demokratisch verfassten Staaten werden Wahlen entweder durch
Parlamente oder von richterlichen Gremien
▪ überprüft,
damit gewährleistet wird, dass sie den ▪
Wahlgrundsätzen
für eine demokratische Wahl entsprechen.
Solche Grundsätze (▪ allgemein,
▪ gleich,
▪ frei, ▪
geheim und
▪ unmittelbar)
werden aber nicht überall auf der Welt respektiert. Statt dessen kommt
es zu einer Vielzahl möglicher Wahlbeeinflussung, die von Wahlmanipulation, über
Wahlbetrug bis hin zu kompletten Wahlfälschungen gehen können. Allerdings können und sollen die
Begriffe hier nicht scharf voneinander abgegrenzt werden, zumal die von
ihnen erfassten Phänomene häufig auch übergreifend sind.
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Wird von einer Seite
bewusst gegen die Prinzipien eines fairen Wahlkampfes verstoßen,
kann man von Wahlmanipulation sprechen.
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»Wahlbetrug
liegt vor, wenn die Wählerinnen und Wähler bewusst getäuscht werden,
um sie zu einer bestimmten Stimmabgabe zu bewegen.
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Von einer »Wahlfälschung
kann gesprochen werden, wenn das Ergebnis einer mehr oder weniger
demokratisch durchgeführten Wahl im Nachhinein gefälscht wird.
Die Palette von Möglichkeiten der Wahlbeeinflussung sind damit nicht
erschöpft. So kommt es vor, dass unliebsame Wählergruppen einfach von
einer Wahl ausgeschlossen werden oder gewaltsam von einer Stimmabgabe
abgehalten werden. Manchmal werden auch einfach andere Personen als
Stellvertreter bestimmt, die für den eigentlichen Wähler abstimmen.
Es gibt eine nahezu unerschöpfliche Menge von Möglichkeiten,
um Wahlen zu beeinflussen und damit zu verfälschen. Sie setzen
entweder vor, bei oder nach der Wahl an.
Vor der Wahl |
Während der Wahl |
Nach der Wahl |
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Aussichtsreiche (Oppositions-)Kandidaten
und bestimmte Wählergruppen werden an der Wahlteilnahme
gehindert.
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Bestimmte Wähler
werden aus Wählerlisten gestrichen.
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Kandidaten werden
unter Vorwänden kriminalisiert, vor Gericht gestellt und
eingesperrt.
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Kandidaten und
oppositionelle Wähler werden auf vielfältige Weise
eingeschüchtert.
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Kandidaten werden
willkürlich verhaftet.
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Die
Wahlkreiseinteilung wird so vorgenommen, dass die Opposition
eindeutig benachteiligt wird (»Gerrymandering)
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"Strohmänner"
geben Stimmen für Wähler ab, die es gar nicht gibt oder
Wähler werden "gekauft".
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In den Hochburgen
der Opposition werden keine Wahllokale eingerichtet.
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Gezielte
Falschinformationen über Wahltermine werden in Umlauf
gebracht.
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Wahlcomputer
werden manipuliert.
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Bombendrohungen
für Wahllokale werden ausgesprochen.
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Staatlich
kontrollierte Medien verhindern die Berichterstattung über
Aktivitäten der Opposition.
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Standorte für
Wahllokale sind für Wahlgebieten, in denen die Opposition
dominiert, nur mit Mühen zu erreichen.
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Briefwahlzettel
werden aufgekauft.
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Der Wahltag wird
auf einen Arbeitstag gelegt.
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Wähler werden am
Wahltag eingeschüchtert.
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Wähler werden
genötigt, in einer öffentlichen Art und Weise abzustimmen
(keine geheime Wahl).
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Stimmzettel
werden so gestaltet, dass die Opposition benachteiligt wird.
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Suggestivfragen
sollen in eine bestimmte Richtung bei der Abstimmung lenken.
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Menschen werden
mit dem vorgeschobenen Hinweis auf eine Behinderung von der
Wahl ausgeschlossen.
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Nicht genehme
Stimmzettel werden einfach nicht mitgezählt oder vernichtet.
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Wahlurnen werden
beiseite geschafft.
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Zusätzliche
Stimmen werden bei der Stimmauszählung hinein"geschmuggelt".
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Nicht genehme
Stimmzettel werden ungültig gemacht. (z.B durch zusätzliche
Kreuze)
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Das Ergebnis der Auszählung in einem Wahllokal kann
falsch weitergegeben werden.
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Die gemeldeten Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen
können falsch zusammengezählt werden.
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Bei computergestützten
»Wahlmaschinen oder
I-»Voting kann die
Software so manipuliert werden, dass sie statt der
eigentlich getroffenen Entscheidung des Wählers eine andere
Entscheidung registriert. Dies ist besonders dann kaum
nachzuweisen, wenn nicht jede Stimmabgabe geändert wird,
sondern nur ein relativ kleiner Anteil, etwa jede
Dreißigste.
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(vgl.
Wikipedia, 06.04.11)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
27.01.2020
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