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Parteien

Überblick

 
 
  Parteien nehmen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Rolle ein.
Die →Aufgaben, die sie erfüllen sollen, sind im Grundgesetz und anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Sie hängen aber auch von den allgemeinen politisch-gesellschaftlichen Bedingungen ab, innerhalb derer die Parteien agieren.
In der Wissenschaft konkurrieren eine Reihe verschiedener Definitionen zum Parteibegriff miteinander. (vgl. Decker 2014)

Was sind Parteien? - Definition

Parteien sind, so könnte man etwas vereinfacht sagen, Organisationen, die freiwillig geschaffen werden und in einem politischen System um Wählerstimmen konkurrieren, um die politische Macht zu erlangen, die ihnen ermöglicht, das gesellschaftliche Leben als Ganzes zu gestalten.

Was Parteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sind, hat man in einem speziellen Gesetz, dem »Parteiengesetz von 1967, neueste Fassung 22. Dez. 2015), normativ wie folgt definiert (§ 2 Absatz 1) (normative Definition)

"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."

Wie gründet man eine Partei?

Nach Grundgesetz Artikel 21 des Grundgesetzes ist die Gründung von Parteien frei. Um eine Partei gründen zu können, muss zwischen den Gründungsmitgliedern, die allesamt natürliche Personen sein müssen, ein so genannter Gründungsvertrag geschlossen werden.
Auf der Veranstaltung zur Gründung der Partei müssen die anwesenden Personen, die die Partei gründen wollen, zunächst einmal gemeinsam die Parteigründung beschließen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Parteimitgliedern. Im Anschluss daran beschließen die künftigen Mitglieder auf Gründungsversammlung das Programm und die Satzung der Partei. Danach wird noch ein Parteivorstand in der von Satzung vorgeschriebenen Zusammensetzung gewählt. Schließlich wählt sie den Parteivorstand in der Zusammensetzung, die die Parteisatzung vorsieht. Über den Verlauf der Gründungsversammlung sowie über alle Beschlüsse und Wahlen muss ein Protokoll angefertigt werden.
Wie die Satzung gestaltet und die Gründungs- und späteren Parteitagsprotokolle aussehen sollen, bleibt im Kern den Parteien selbst überlassen.
Nach der Gründung muss die Partei ihre Gründungsunterlagen (Satzung, Programm, die Namen der Vorstandsmitglieder und der Landesvorstände mit Angabe ihrer Funktionen) dem »Bundeswahlleiter bekannt geben und ihm das Gründungsprotokoll vorlegen.

Was ist den Parteien ansonsten noch vorgeschrieben?

Das Grundgesetz gewährt Parteien eine Mitwirkungsgarantie

Im →Grundgesetz Artikel 21 ist der verfassungsrechtliche Status von Parteien festgeschrieben und im »Parteiengesetz von 1967 (neueste Fassung 22. Dez. 2015) sind ihre Aufgaben und Strukturen in zahlreichen Bestimmungen genauer niedergelegt.
Der den Parteien gewidmete Artikel 21 folgt dem so genannten Verfassungsartikel 20, der die Grundlagen unseres politischen Systems beschreibt. Beide schließen sich an den in den Artikeln 1 - 19 garantierten Grundrechtskatalog an.

Grundgesetz, Artikel 21
[Parteien]

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Die ausdrückliche und bewusst an vorderster Stelle stehende Erwähnung der Parteien im Grundgesetz betont ihre Bedeutung für unser politisches System. Mit der ihnen vom Grundgesetz gewährten Mitwirkungsgarantie nehmen Parteien den Rang von Verfassungsinstitutionen ein, ohne sie freilich zu Staatsorganen zu machen. Parteien genießen Gründungsfreiheit, müssen ein demokratisches Organisationsstatut besitzen und sind rechenschaftspflichtig über ihr Vermögen.

Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland wird gerahmt von dem Konzept der wehrhaften Demokratie, das ein Verbot verfassungsfeindlicher Parteien durch das Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Damit wurden Lehren aus Mängeln der →Weimarer Reichsverfassung der Jahre 1919-1933 gezogen, in der die Parteien einen extrakonstitutionellen Status besaßen und nicht verboten werden konnten. (→Parteien im Wandel)

Lern- und Testcenter

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 15.08.2016
 

 
   
   Arbeitsanregungen:
  1. Was versteht man unter dem Parteienprivileg und welche Bedeutung hat es?
  2. Welche Lehren aus der Zeit vor 1933 hat das Grundgesetz mit der "Inkorporierung" der Parteien in die Verfassung gezogen?
  3. Erläutern Sie die Bedeutung der Prinzipien: Mitwirkungsgarantie, Gründungsfreiheit, demokratisches Organisationsstatut und Rechenschaftspflicht über das Parteivermögen. Warum sind diese Prinzipien in einem parteienstaatlichen System wie der Bundesrepublik Deutschland besonders wichtig?
     
 
     
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