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Studentenleben in der frühen Neuzeit (1350-1789)

Die Universität: ein Personenverband mit besonderen Rechten

 
GESCHICHTE
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Die Universität war in der ▪ frühen Neuzeit (1350-1789) keine Institution, wie wir sie heute kennen. Rechtlich gesehen war sie ein besonderer Personenverband in der ständisch gegliederten Gesellschaft, der mit besonderen Privilegien der weltlichen und kirchlichen Obrigkeiten ausgestattet war. Diese gewährten seinen Mitgliedern, den akademischen Bürgern («cives academici»), im Vergleich zu anderen ständisch-korporativen Gruppen einige Vorteile und Freiräume.

Die Universität besaß eine eigene Gerichtsbarkeit über die Universitätsangehörigen, die vom Rektor ausgeübt wurde, konnte zu ihrer Finanzierung auch eigene Gebühren erheben, war von Zöllen befreit und genoss besondere Rang- und Kleidervorrechte, die in der ständischen Gesellschaft den sozialen Status ihrer Mitglieder für alle in vorgeschriebenen »Kleiderordnungen sichtbar machte.

Noch im 15. Jahrhundert, in der die Studenten meistens in den streng reglementierten ▪ Bursen als Gemeinschaftseinrichtungen wohnten und zum Teil auch wohnen mussten, waren sie noch verpflichtet, einen schmucklosen Talar und ein Barett zu tragen, um ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft zu signalisieren. Später, nach dem Niedergang der Bursen und der Aufhebung des Bursenzwanges wehrten sich die Studenten gegen diese mönchisch-klösterlichen Uniformismus und entwickelten ihren eigenen "Stil", der zum ihre besondere Stellung als akademische Bürger zwar immer noch zum Ausdruck brachte, damit auch der Integration und Separation ihrer Gemeinschaft diente, aber auch die Prinzipien mönchischer Zucht mir ihren Regeln gegen "unkeusche" Kleidung hinter sich ließen.

Sang- und klanglos gaben sich die Universitäten und die anderen weltlichen und geistlichen Obrigkeiten aber mit der "auf böse Sitten und Verwilderung" (zit. n. Bauer 1926, S.37) hindeutende Entwicklung nicht geschlagen, zumal es ganz und gar nicht in das Konzept der ▪ Sozialdisziplinierung des Untertanenverbandes bei der Herausbildung des modernen Staates in der frühen Neuzeit passte, wenn sich eine bestimmte Gruppe anschickte, sich über Regelungen hinwegzusetzen, mit denen die weltliche und geistliche Obrigkeit mit zahlreichen »Policey- und »Zuchtordnungen tief in das Leben ihrer Untertanen eingegriffen.

Als die Studenten begannen, in "unzüchtigen" »Pluderhosen umherzuziehen, ging das vielen entschieden zu weit (vgl. ebd., S.63) und war in ihren Augen ein Angriff auf Sitte und Moral. Mit der Beibehaltung des ▪ Hosenlatzes, ohnehin schon ein Dorn in den Augen aller Moralapostel seit dem 15. Jahrhundert, rüttelte die neue Mode der Studenten, die an die Tracht von Landsknechten erinnerte, offenbar an den Grundfesten der öffentlichen Sittlichkeit.

Wer zur Universität gehörte, war damit, ob in der alten mönchischen Kleidung oder in prächtigen Pluderhosen, von seinem sozialen und rechtlichen Status gegenüber dem Rest der städtischen Bevölkerung, mit der die Studenten in den Universitätsstädten zusammenlebten, klar abgegrenzt, sondern sie dies nicht durch ihren Geburtsstand, z. B. als ▪ adelige Studenten nicht ohnehin schon waren.

 
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Die ersten Universitäten hatten keinen »Campus, wie wir dies heute kennen. Unterrichtet bzw. gelehrt wurde dort, wo es Platz gab. Das konnten Kirchen ebenso sein wie Privathäuser, die über entsprechende Räume verfügten. Was eine Universität als zunächst ausmachte, war nicht ein bestimmter Ort, sondern allein die Tatsache, dass sich eine bestimmte Gruppe von Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammentat und eine Korporation bildete, die mit besonderen Rechten und Privilegien der kirchlichen oder weltlichen Obrigkeit ausgestattet war. Erst nach und nach kam es zu dem heute oft noch feststellbaren Ensemble von Gebäuden, die einer Universität gehörten oder gemietet wurden.

Im Zuge der ▪ frühneuzeitlichen Staatsentwicklung strebten die neuen Territorialherren aber danach, sich alle   Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft zu sichern und damit auch die bis dahin herrschende ▪ Vielfalt sozialer Gruppen mit zahlreichen Sonderrechten und Lebensformen zu beseitigen.

In diesem lang anhaltenden Prozess musste sich zum eine eine staatliche Zentral- und Lokalverwaltung entwickeln, "die getragen wurde von den Fürsten als den Inhabern jener Staatsgewalt verpflichteten Beamtenschaft mit umfassender Regierungs- und Verwaltungskompetenz". (Schilling 1987, S.153). Zum anderen mussten alle anderen Personen und Institutionen, die traditionell (herrschaftliche bzw. staatliche) Gewalt ausübten, ausgeschaltet werden.

Dementsprechend gingen die neuen Landesherren auch gegen die korporative Autonomie der Universität vor und griffen mit ihrer ▪ Policey-Gesetzgebung sozialregulierend und sozialdisziplinierend in das Universitäts- und Studentenleben ein, ▪ verboten schon frühzeitig Auswüchse des Pennalismus, entzogen diesen damit auch der universitären Gerichtsbarkeit und zeigten auch den Korporationen der Studenten damit ihre Grenzen auf. Die Gründung von »Landesuniversitäten und die Umwandlung bestehender Universitäten in Einrichtungen, die dem landesherrlichen Regiment als Konfessionsuniversitäten unterstanden, setzte diese Entwicklung fort.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 25.02.2022

   
 

 
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