Der •
Ehebruch,
unter dem man den vorsätzlichen »Geschlechtsverkehr
eines Ehepartners mit einer dritten Person versteht, zählte in
der Geschichte der abendländischen Kultur seit der Antike stets zu
Sittlichkeitsdelikten, die mit Strafen sanktioniert wurden. Auch
wenn die christlichen Sexualnormen auch in der •
sozialen
Welt des Adels galten, nahmen sich die Adeligen das Recht, davon
abzuweichen und legitimierten dies mit dem Verweis auf göttliches
Recht.
Hochadeligen Männern war es so ohne weiteres möglich,
"innerhalb ihres adeligen Haushalts Geliebte als
Mätressen zu »halten«" (Gestrich 2003,
S.458) und mit diesen in offenkundiger Bigamie zusammenzuleben. Oft
konnten die
hohen Adeligen zu ihren »Mätressen "ein engeres und
vertraulicheres Verhältnis" (ebd.)
aufbauen als zu ihren Ehefrauen.
Der sächsische
Kurfürst »August
der Starke (1670-1733) war einer der Fürsten in Deutschland, die
sich in ihrem ausschweifenden Leben eine besonders große Zahl von
Mätressen hatten.
1693 heiratete er
die protestantische Prinzessin »Christiane
Eberhardine von Brandenburg-Bayreuth (1671-1727), die anders als
ihr Ehemann später nicht zum Katholizismus übertrat. Nach der Geburt
ihres einzigen gemeinsamen Kindes, Friedrich August II., der seinem
Vater als sächsischer Kurfürst und als August III. auf den
polnischen Thron folgte, und wegen des machtpolitischen Interessen
geschuldeten Konfessionswechsel ihres Ehemanns lebte sie fern vom
sächsischen Hof auf »Schloss
Pretzsch und nahm nur noch selten repräsentative Aufgaben wahr.
»August
der Starke (1670-1733) war für zahlreiche, teilweise
gleichzeitig bestehende Beziehungen bekannt. Um die Anzahl seiner
ehelichen und unehelichen Nachkommen ranken sich dementsprechend
auch viele wenig glaubhafte Geschichten. So gilt die These, er habe
354 Kinder gezeugt, heillos übertrieben. Nachweisbar und von August
anerkannt sind lediglich acht außereheliche Kinder.
Zu seinen
zahlreichen Mätressen gehörten Frauen unterschiedlicher
gesellschaftlicher Herkunft, darunter »Aurora
von Königsmarck
(1662-1728), die zwischen 1694–1696 Mätresse war, »Ursula
Katharina von Altenbockum (1680-1743), die von 1698 an sechs
Jahre lang Mätresse war, oder »Maria
Aurora Spiegel (geb. vor 1685; gest. nach 1725), genannt »Fatima,
einer so genannten "Beutetürkin", die während des
Großen Türkenkrieges (1683-1699) in den eroberten Gebieten des »Osmanischen
Reiches aufgegriffen, verschleppt und nach Sachsen gelangt war.
Die
einflussreichste seiner »zahlreichen
weiteren Mätressen dürfte die Gräfin »Anna
Constantia von Brockdorff (1680-1765), die spätere Gräfin von Cosel,
gewesen sein, die von 1704 – 1713 seine Mätresse und Mutter von drei
gemeinsamen Kindern war.

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Die Beziehung, die ungefähr ein Jahrzehnt
hielt, endete für Anna Constantia, die einen Grafentitel und einen
eigenen Palast erhielt, allerdings für sie tragisch.
Ihr Fall
ist besonders aufschlussreich, weil sie zeigt, wie sich »August
der Starke (1670-1733) einer lästig gewordenen ehemaligen
Geliebten und »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre) entledigte. Darüber hinaus wird an
ihrem Beispiel auch deutlich, dass angesichts des Insider-Wissens,
dokumentierter schriftlicher Vereinbarungen und politischer
Verbindungen, die eine Mätresse mit dieser Stellung aufbauen konnte,
mit einer Trennung aus der ehemaligen Vertrauten ein Risiko für die
Herrschaft des Fürsten werden konnte.
Anna Constantia von Brockdorff (1680-1765) wuchs auf einem
holsteinischen Gut auf und erhielt eine für Frauen ihrer Zeit
außergewöhnlich umfassende Ausbildung. Sie beherrschte mehrere
Sprachen, beschäftigte sich mit Mathematik und klassischer Bildung
und galt als selbstbewusste Reiterin und Jägerin.
Vermutlich wegen
einer unehelichen Schwangerschaft, der Vater war womöglich »Ludwig
Rudolf von Braunschweig-Wolfenbüttel (1671-1735), wurde sie 1702
vom »Hof
in Wolfenbüttel verbannt, wohin sie im Alter von 14 Jahren der
zehn Jahre älteren Tochter des Herzogs als Hoffräulein gefolgt war.
Ihre 1703
geschlossene Ehe mit dem zwölf Jahre älteren »Adolph
Magnus von Hoym (1668-1723), dem sächsischen »General-Akzise-Inspektor,
der für die Einziehung indirekter Steuern auf Grundnahrungs-, auf
Lebens- und Genussmittel sowie auf Vieh und andere Verbrauchsgüter
zuständig war, war bereits im gleichen Jahr so zerrüttet, dass Hoym
eine schnelle Trennung von seiner "bösartigen und herrschsüchtigen"
Ehefrau anstrebte. Doch erst wurde Die Ehe wurde aber erst
1706 geschieden, wohl auch weil
Anna Constantia ihrem Mann die Geburt eines unehelichen Kindes
verheimlicht hatte.
Der sächsische
Kurfürst »August
der Starke (1670-1733) wurde 1705 auf die geistreiche Anna
Constantia aufmerksam und holte sie an den Hof. Freiherr von Hoym
warnte ihn noch vor ihr, denn er hielt sie für ungeeignet für die
Stellung der »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre).
Auf ihr Drängen
sicherte er ihr aber dessen ungeachtet 1705 schriftlich eine »morganatische
Ehe nach dem Tod seiner Gemahlin, die Anerkennung gemeinsamer
Kinder sowie eine hohe Pension und das Gut Pillnitz zu. Unter einer
morganatischen Ehe (auch "Ehe zur linken Hand") verstand man im
europäischen Hochadel eine nicht standesgemäße Verbindung. Dabei
heiratete ein Mitglied eines regierenden Fürstenhauses einen
Partner, der nicht von adligem Geburtsrang war.
1706 wurde
Anna Constantia zur Gräfin von Cosel erhoben und entwickelte
sich zu einer einflussreichen Persönlichkeit am
sächsischen Hof in Dresden.
Durch ihr
selbstbewusstes politisches Eingreifen, ihre Kontakte zum Kaiserhof
und ihre Gegnerschaft zur polnischen Politik des Kurfürsten machte
sie sich jedoch zahlreiche Feinde. Als dieser sich aus politischen
Gründen der katholischen Polin »Maria
Magdalena Bielinska (1635-1730), die mit dem Grafen Boguslav
Ernst von
Dönhoff verheiratet war, kam es zum Bruch »Anna
Constantias
mit dem sächsischen Kurfürsten »August
dem Starken (1670-1733). Als sich seine »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre) der Trennung widersetzte, wurde sie
1713 auf das »Schloss
Pillnitz verbannt.
1715 floh sie nach
Berlin, um das einst schriftlich fixierte Eheversprechen, den
Vertrag der »morganatische
Ehe mit dem Kurfürsten, zu beschaffen und damit ihre
Stellung am Hof zu verteidigen. Sie setzte sich damit über das
Reiseverbot hinweg, das für sie als Verbannte galt und lieferte dem
Kurfürsten damit die optimale Rechtfertigung, sich ihrer gänzlich zu
entledigen. Wäre nämlich ein solches Dokument publik geworden, zumal
in Preußen, hätte dies eine europaweite Blamage des sächsischen
Kurfürsten und Königs von Polen zur Folge gehabt. August war somit
zum Handeln gezwungen und bot dem preußischen König im Austausch
gegen die Auslieferung der Gräfin nach Sachsen geflohene preußische
Deserteure an.
Auf Betreiben des
Herrschers wurde sie nach Sachsen ausgeliefert und Ende 1716 auf »Burg
Stolpen gebracht. Dort verbrachte sie die restlichen 48 Jahre
ihres Lebens. Sie behielt allerdings ihr großes Vermögen, bezog
weiterhin Einkünfte und führte zeitweise einen eigenen Hof, auch
wenn ihr Aufenthalt dort lange dennoch eine erzwungene Haft
darstellte.
Warum sie Stolpen
auch nach einer späteren Lockerung ihrer Haftbedingungen nicht
verließ, ist ungeklärt. Im Alter beschäftigte sie sich intensiv mit
Religion und lebte zuletzt nach jüdischen Regeln. Sie starb 1765 im
Alter von 84 Jahren auf Burg Stolpen.
(Quelle u.a. Wikipedia)
•
Sexualleben in der
frühen Neuzeit
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit▪
Umgang mit
Sexualdelikten •
Ehebruch
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▪
Ständische Sonderregelungen für den Adel
(Mätressentum) ▪
Überblick ▪
Die Interessen der
Fürsten am Mätressenwesen
▪ Freiwilligkeit
oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen
▪ Alice Perrers,
Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377)
►
Anna Constantia Gräfin von Cosel, Mätresse
Augusts des Starken (1670-1733)
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Madame
de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XIV.
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Die Mätressen der
Herzöge von Württemberg
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