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Ständische Sonderregelungen für den Adel (Mätressentum)

Die Mätressen der Herzöge von Württemberg

Frühe Neuzeit (1350-1800)  « –  « Sexualleben « – Umgang mit Sexualdelikten –  Ehebruch

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters   Aspekte und RahmenthemenÜberblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Landleben Stadtleben • Familienleben FrauenlebenKinderlebenLeben der Alten Berufsleben Sexualleben in der frühen Neuzeit Didaktische und methodische Aspekte Überblick Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken Christliche Moral und staatliches Recht Umgang mit SexualdeliktenÜberblick VergewaltigungSexueller Missbrauch junger Mädchen   Ehebruch Überblick Griechische und römische Antike Ehebruch im christlichen Europa des Mittelalters Ehebruch in der "Peinlichen Gerichtsordnung" (Carolina) 1532 ▪ Ehebruch in den frühneuzeitlichen Policey-Ordnungen Öffentliche Schandstrafen in Städten und Gemeinden [ Ständische Sonderregelungen für den Adel (Mätressentum) Überblick Die Interessen der Fürsten am MätressenwesenFreiwilligkeit oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen Alice Perrers, Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377)Anna Constantia Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733) Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV. Die Mätressen der Herzöge von Württemberg ]Vorehelicher Geschlechtsverkehr Konkubinat Bausteine Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur  Sexuelle Gewalt Altersungleiche Paarbeziehungen Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im BarockLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und KleidungReisen Kranke und Gesunde Lesen Deutsche Geschichte
 

Der • Ehebruch, unter dem man den vorsätzlichen »Geschlechtsverkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person versteht, zählte in der Geschichte der abendländischen Kultur seit der Antike stets zu Sittlichkeitsdelikten, die mit Strafen sanktioniert wurden. Auch wenn die christlichen Sexualnormen auch in der • sozialen Welt des Adels galten, nahmen sich die Adeligen das Recht, davon abzuweichen und legitimierten dies mit dem Verweis auf göttliches Recht.

Hochadeligen Männern war es so ohne weiteres möglich, "innerhalb ihres adeligen Haushalts Geliebte als Mätressen zu »halten«" (Gestrich 2003, S.458) und mit diesen in offenkundiger Bigamie zusammenzuleben. Oft konnten die hohen Adeligen zu ihren »Mätressen "ein engeres und vertraulicheres Verhältnis" (ebd.) aufbauen als zu ihren Ehefrauen. Hinzukam noch die Praxis der männlichen Adeligen, sich außerhalb von Ehe und ihren Beziehungen zu Mätressen mit wechselnden Liebhaberinnen zu vergnügen, ohne dass das Gesetz daran hätte ändern oder die Gesellschaft wirklich daran hätte wirksamen Anstoß nehmen können.

Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, berief man sich in zeitgenössischen Rechtsgutachten darauf, dass diese Form adeliger sexueller Praxis nicht als ▪ Ehebruch sanktioniert werden könne, weil sie gar nicht unter die irdische, staatliche Gerichtsbarkeit falle, sondern nur vor Gott verantwortet werden müsse.

Auch m Herzogtum Württemberg lebten die Herzöge stets neben ihrer Ehefrau mit Mätressen zusammen. Daneben hatten sie im wohl weitere kurzfristige Geliebte.

Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744)

Die im mecklenburgischen Güstrow geborene »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) war über 20 Jahre die »Mätresse von Herzog »Eberhard Ludwig (1676-1733) und genoss mit ihm das prunkvolle Leben im ▪ Residenzschloss Ludwigsburg.

Lange hielt sich sogar der Glaube daran, dass der Bau  des Schlosses Resultat eines Wunsches der "Landverderberin" und Mätresse gewesen sei, außerhalb von Stuttgart, bis dahin Residenz, ein "Liebesnest“ zu bauen. Sie konnte nämlich die rechtmäßige Herzogin »Johanna Elisabeth (1680-1757) nicht aus dem »Stuttgarter Schloss (Altes Schloss) verdrängen, obwohl der Herzog ganz offen mit ihr in Bigamie lebte. Dennoch handelte es sich von Anfang an um ein Prestigeobjekt, Ausdruck absolutistischen Machtanspruchs.

Sie wurde von ihrem älteren Bruder »Wilhelm Friedrich von Grävenitz (1679-1754), einem »Kammerjunker am Hof des Herzogs, an den württembergischen Hof gebracht und dort von »Johann Friedrich Schafforst (1653-1730), der seit 1693 »Hofmarschall und »Geheimer Rat war, als Teil einer Intrige, die seine eigene Machtposition sichern sollte, mit dem Herzog, der eine reine Vernunftehe eingegangen war, "verkuppelt".

Auf seiner Flucht vor der Franzosen im Jahre 1707 in die Schweiz gibt der Herzog seiner Mätresse ein Eheversprechen und lässt sich Ende Juli des gleichen Jahres in dem württembergischen Örtchen »Oberhausen bei Bodelshausen von einem Theologiestudenten "kirchlich zur rechten Hand" trauen.

Der Herzog, der die Anerkennung dieser Doppelehe durch den Geheimen Rat erwartete, erhob »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) zur Gräfin von Urach und setzte ihr in einem Ehevertrag jährlich 10.000 Gulden und eine jährliche Zahlung (»Apanage) für möglicherweise geborene Kinder aus, um ihr und ihnen ein standesgemäßes Leben zu ermöglichen.

Doch nicht nur seine Ehefrau »Johanna Elisabeth (1680-1757) geriet darüber in Aufregung und verweigerte die Scheidung, sondern auch im ganzen Land herrschte darüber helle Empörung. Die Klage, die »Johanna Elisabeth (1680-1757) und ihr Vater , der »Markgraf »Friedrich VII. Magnus (1647-1709) von »Baden-Durlach, beim Kaiser des Alten Reiches, Karl VI. (1685-1740), in Wien gegen diese Doppelehe führten, zwangen Eberhard Ludwig einzulenken. Um einer Amtsenthebung zu entgehen, musste er einer Ungültigkeitserklärung der Ehe mit »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im Juni 1708 zustimmen und dulden, dass seine Mätresse durch den Kaiser vom württembergischen Hof verbannt wurde.

Mit einer Scheinehe, die er für seine Mätresse arrangierte, konnte er sie aber wieder an seinen Hof zurückholen. Der verschuldete Witwer Johann Franz Ferdinand Graf von Würben war gegen entsprechendes Handgeld und seiner Ernennung zum Landhofmeister, Geheimrat und Kriegsratpräsidenten ohne Ausübung der Ämter, aber gegen Bezahlung versteht sich, bereit, Wilhelmine von Grävenitz offiziell zu heiraten und dann für immer vom württembergischen Hof zu verschwinden.

In der Folgezeit erlangten »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744), ihre Familie und ihre wichtigsten Gefolgsleute maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke im Land. Mit ihnen richtete sie das neue Geheime Kabinetts- und Konferenzministerium ein, das sogar dem Geheimen Rat vorgeordnet wurde. Sie gingen systematisch daran, einheimische Familien wie die der Mensungen, Rühle und Forstner aus ihren Ämtern der Regierung zu drängen und ihre Positionen mit Mitgliedern der eigenen Familie oder Günstlingen zu besetzen. (vgl. Sting 2005, S. 508ff.)

Dabei erwies sich Wilhelmine von Grävenitz, deren "Partei" ab 1711 "eine fast unumschränkte Macht" innehatte (ebd., S.510) in manchen Angelegenheiten (z. B. der Schutzbrief-Gewährung für Juden in ihrer Grafschaft Freudental) durchaus "toleranter und pragmatischer als die alteingesessene Bevölkerung mit ihren Ressentiments gegen alles Fremdgläubige." (Oßwald-Bargende 1992, S.178, zit. n. Sting 2005, S. 510)

Als »offizielle Mätresse (maîtresse en titre) oder "maîtresse regnante" (bestallte oder regierende Mätresse) des Fürsten stand »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im politischen und gesellschaftlichen Leben Württembergs ganz oben. Solange sie die Gunst des Herzogs besaß, konnte sie zahlreiche Landgüter und die damit verbundenen Herrschaftsrechte erwerben. (vgl. Oßwald-Pergande 2000, S.123, vgl. Wikipedia)

Ihre Landgüter lagen weit zerstreut und waren kein zusammenhängendes Gebiet, garantierten ihr jedoch eine standesgemäße Versorgung. Mit dem Erwerb von reichsritterschaftlichen Ländereien, die der »Reichsunmittelbarkeit des Kaisers unterstanden, verschaffte sie sich auch eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit, die sie im Krisenfall als Reichsgräfin vor der Willkür des Herzogs bewahren sollte. Die »Reichsritterschaft beruhte im Alten Reich (»Heiliges Römisches Reich) auf einem reichsunmittelbaren, d.h. ohne sonstige Zwischengewalten ("immediates") bestehendes Lehensverhältnis des reichsfreien Adels (Reichsritter) zu Kaiser und Reich.

Als es im Frühjahr 1731 zum Bruch zwischen ihr und dem Herzog kam, war das sicher für viele Zeitgenossen nicht mehr überraschend, zumal sich die Zukunft der Dynastie durch die seit 1720 manifeste Erkrankung des Thronfolgers »Friedrich Ludwig (1698-1731) zusehends verdüsterte. Falls der Thronfolger nicht noch einen Nachkommen zeugte, stand nach Ansicht Herzog »Eberhard Ludwigs (1676-1733) zu befürchten, dass ihm nicht nur sein katholischer Cousin »Carl Alexander (1684-1737) auf dem Thron folgen würde, sondern dass unter diesem auch eine umfassende Rekatholisierung des lutherischen Württemberg beginnen würde. (vgl. Oßwald-Pergande 2000, S.89f.)

Jedenfalls söhnte sich Herzog »Eberhard Ludwig (1676-1733) im Sommer 1731 vertraglich mit seiner Frau »Johanna Elisabeth (1680-1757) wieder aus. Ende November des gleichen Jahres ließ er nach dem Tod seines Sohnes »Friedrich Ludwig (1698-1731) seine langjährige Mätresse endgültig fallen und verbannte sie am  11. Mai 1731 auf ihre Besitzungen, nachdem er schon Ende April öffentlich erklärt hatte, dass er sich von seiner »offiziellen Mätresse (maîtresse en titre) oder "maîtresse regnante" trennen wolle.

Als sie dennoch an den Hof zurückkehrte, ließ er sie nach ihrer unerwünschten Rückkehr unter Missachtung ihrer reichsritterschaftlichen Sonderstellung sogar verhaften und mehrere Monate auf der »Burg Hohenurach inhaftieren, bis sie auf Vermittlung des Kaisers wieder freikam.

In den darauf folgenden Querelen mit dem Herzog musste sie allerdings klein beigeben, wichtige Wertgegenstände, bestimmte Besitzungen gegen Entschädigungszahlungen an den Herzog zurückgeben und sich verpflichten, nie wieder württembergischen Boden zu betreten. 1736 musste sie ihre letzten Besitzungen in Württemberg, ihre Güter »Freudental und Unterboihingen, und ihre Rechte auf »Welzheim, sowie 100.000 Gulden, die die Landschaft ihr geschuldet hatte, gegen eine Abfindung von 152.300 Gulden abtreten. Ihre ursprüngliche Forderung nach 300.000 Gulden wurde dabei von den Ständen in Württemberg zurückgewiesen. Die Begründung: Für das Mensch wird nichts bezahlt. (vgl. Sting 2005, S. 511) Trotzdem: Es war eine Summe, die ihr auch in Zukunft andernorts ein standesgemäßes Leben erlaubte.

Über Heidelberg und Mannheim zog »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744)  weiter nach Berlin, wo sie sich unter den Schutz des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm I. (1688-1740), dem Soldatenkönig, stellte. Dort starb sie, nahezu in Vergessenheit geraten, im Oktober 1744.

Die Mätressen Carl Eugens (1726-1793)

Herzog ▪ Carl Eugen (1726-1793) machte am liebsten verschiedene Tänzerinnen des Hofballetts und Sängerinnen des Hoftheaters für eine gewisse Zeit lang zu seinen Favoritinnen bzw. Mätressen und zeugte mit ihnen zum Teil auch uneheliche Kinder. Aber auch andere Frauen wie z. B. seine Silbermagd, Margarethe Traub (gest. wohl 1796), die seinen ersten illegitimen Sohn Wilhelm von Franquemont zur Welt brachte, kamen dafür in Frage.

Der Silbermagd folgten nach 1756, als der Herzog sich von seiner Frau,  »Elisabeth Friederike von Brandenburg-Ansbach (1732-1780 trennte, weitere nach, wie die um 1740 geborene Josephine von Wimpfen, die Schwester des Generaladjutanten Herzog Carl Eugens, der, bis sie 1764 einen Kammerherren heiraten musste, 1763 angeblich 22 000 Gulden Unterhalt bezahlt wurden.

Die Frau des ersten Ballettmeister Michel Dall’Agatha, Ursula Maria, geborene Gardella, war nach den Memoiren Casanovas, der 1760 in Stuttgart war, für etwa ein Jahr die erste »offizielle Mätresse (maîtresse en titre) des Herzogs. Ihr folgte die 1743 geborene Francoise Rose Gourgaud, genannt Dugazon, mit der der Herzog zwei von ihm anerkannte Kinder hatte. Maria Masi. war wohl seit 1757 seine Mätresse, die wie die meisten anderen vom Herzog so verheiratet wurden, dass sie auch nach der herzoglichen Zuwendung ein einigermaßen sorgenfreies Leben führen konnten. Die vermutlich in Venedig geborene Katharina Kurz, Tochter des Kammervirtuosen Andreas Kurz, schenkte ihm möglicherweise nach 1760 drei Kinder. Die Tänzerin Regina Monti war die Mutter, des am 6. 3.1770 in Ludwigsburg geborenen Friedrich von Franquemont, der als Kriegsminister in den Grafenstand erhoben wurde. Nanette Sauveur, die Tochter des Straßburger Tanzmeisters Antoine Sauveur gehörte wie Nency Levier zum Ensemble des großen Ballettmeister »Jean Georges Noverre (1727-1810), der von von 1760 bis 1767 Ballettmeister am württembergischen Hof war. Die Tänzerin Eleonore Franchi, die eines Kaufmanns aus Livorno, hatte mit dem Herzog 2 Kinder: Eugen, geboren 5.10.1768 in Ludwigsburg und Eleonore, geboren 17.1.1771 in Ludwigsburg. Beide erhielten den Titel von Franquemont. Eleonore lebte bei ihrer Halb- schwester Charlotte von Lützow in Urach. Eugen befand sich bei der Garde zu Fuß." (Schauer 2008, S.188) Eine weitere langjährige Mätresse war Luisa Belleville, besser bekannt als Toscani. Sie "(brachte) ihren ersten Sohn am 3. 4.1761 mit dem Namen Carl zur Welt. Herzog Carl Eugen adelte ihn als von Ostheim, Carl war später Offizier im Kapregiment. Der zweite Sohn hieß Alexander von Ostheim, geboren 31.12.1765 in Ludwigsburg und war, wie sein Bruder, Offizier im Kapregiment. Der Herzog nahm die Toscani im Dezember 1766 mit auf seine Venedigreise. Sie gebar am 1. 3.1767 in Venedig ein Kind und der Herzog fuhr 14 Tage später, mit ihr zusammen, zurück nach Ludwigsburg."  (ebd., S.189)

Die letzte und bevorzugte Mätresse des Herzogs vor »Franziska von Hohenheim (1748-1811) war die 1751 in Venetien geborene italienische Opernsängerin • Caterina Bonafini (1751-1826). "Sie ging mit ihm in Männerkleidung auf die Jagd und hielt sich häufig auf Solitude auf. Unter ihrer Leitung gründete er 1771 die militärische Pflanzschule und schenkte ihr den Garbenhof. Als 1771 der Herzog Franziska von Leutrum kennen lernte, fiel sie in Ungnade. Carl Eugen entzog ihr den Garbenhof wieder und verheiratete sie schließlich mit seinem Leibpagen Emanuel Balthasar Leopold von Poeltzig. Bei einem Jagdaufenthalt im Herbst 1771 in Winnenden setzte er beide in eine Kutsche und ließ sie zum Pfarrer von Hofen bringen, der sie am 15. Dezember 1771 traute. Als Zeuge bei der Heirat fungierten 2 Bewohner von Hofen. Nach der Heiratsabrede30 bekam sie, nach Vollzug der Hochzeit, eine Pension von 3000 Gulden, aber nur solange sie sich in Württemberg aufhielt. Ihre Mutter betreute die drei Kinder. Ein Sohn Karl wurde am 2. 7.1968 auf Solitude geboren und in Ludwigsburg getauft, starb aber schon 1969 und wurde in Hofen beigesetzt. Ein zweiter Sohn Carl wurde in Ludwigsburg geboren und wurde in Anwesenheit des Herzogs am 18. 5.1770 getauft. Er war Offizier beim Kapregiment. [...]. Bonafini ging nach Italien und feierte dort große Erfolge als Sängerin. 1776 ging sie nach Warschau und von dort nach St. Petersburg. Sie soll sogar eine Vertraute der Zarin Katharina der Großen gewesen sein." (ebd., S.189f.)

Nachweislich ist Herzog ▪ Carl Eugen (1726-1793) darüber hinaus wohl der Vater von 16 weiteren Kindern, die er mit bürgerlichen Frauen zeugte. (vgl. ebd., S.190f.) Insgesamt, so schätzt Schauer (2008, S.198) am Ende seiner Abhandlung, dürfte der Herzog, wenn man alle anerkannten und möglichen Kinder des Herzog Carl Eugen berücksichtigt, etwa 40 Kinder gehabt haben.

Später wählte er ab 1772 die seit 1765 verheiratete Freifrau Leutrum von Ertingen, »Franziska von Hohenheim (1748-1811) zu seiner langjährigen offiziellen Mätresse, die er 1785 nach dem Tod seiner schon Jahrzehnte von im getrennt lebenden Frau, »Elisabeth Friederike von Brandenburg-Ansbach (1732-1780), heiratete. Dafür mussten in langen Verfahren rechtliche und religiöse Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.

So wurde Franziska von Hohenheim unter der Voraussetzung Herzogin von Württemberg, dass eventuelle Nachkommen von der Erbfolge ausgeschlossen blieben. Von »Papst Pius VI. (1717-1793) wurde die Ehe erst 1791 anerkannt, nachdem der Vatikan mit Hilfe verschiedener theologischer Gutachten und Gegengutachten die Ungültigkeit Franziskas erster Ehe festgestellt hatte.

Sexualleben in der frühen Neuzeit Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Umgang mit Sexualdelikten Ehebruch [ Ständische Sonderregelungen für den Adel (Mätressentum) Überblick Die Interessen der Fürsten am MätressenwesenFreiwilligkeit oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen Alice Perrers, Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377)Anna Constantia Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733) Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV. Die Mätressen der Herzöge von Württemberg ]

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.08.2026

  
   Arbeitsanregungen
  1. Beschreiben Sie, wie Ehebruch und Mätressenbeziehungen in der adeligen Gesellschaft bewertet wurden.
  2. Stellen Sie dar, wie Wilhelmine von Grävenitz zur Mätresse Herzog Eberhard Ludwigs wurde.
  3. Analysieren Sie, mit welchen Mitteln Wilhelmine von Grävenitz politischen und wirtschaftlichen Einfluss in Württemberg gewann.
  4. Erläutern Sie, welche Ursachen zum Ende der Beziehung zwischen Wilhelmine von Grävenitz und Eberhard Ludwig führten.
  5. Vergleichen Sie den Umgang Eberhard Ludwigs und Carl Eugens mit ihren Mätressen und Geliebten.
  6. Beschreiben Sie, auf welche Weise Carl Eugen ihre Versorgung nach dem Ende der Beziehung sicherstellte.
  7. Beurteilen Sie Carl Eugens Umgang mit seinen unehelichen Kindern unter Berücksichtigung ihrer Anerkennung, Adelung und beruflichen Versorgung.
  8. Beurteilen Sie, welche politische und gesellschaftliche Bedeutung Mätressen am württembergischen Hof besaßen.
  9. Vergleichen Sie die Lebenswege und Einflussmöglichkeiten von Wilhelmine von Grävenitz’ mit denen Alice Perrers' in England, Madame de Pompadours in Frankreich und Anna Constantia von Brockdorff, der späteren Gräfin von Cosel im Kurfürstentum Sachsen.
 

 
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