Der •
Ehebruch,
unter dem man den vorsätzlichen »Geschlechtsverkehr
eines Ehepartners mit einer dritten Person versteht, zählte in
der Geschichte der abendländischen Kultur seit der Antike stets zu
Sittlichkeitsdelikten, die mit Strafen sanktioniert wurden. Auch
wenn die christlichen Sexualnormen auch in der •
sozialen
Welt des Adels galten, nahmen sich die Adeligen das Recht, davon
abzuweichen und legitimierten dies mit dem Verweis auf göttliches
Recht.
Hochadeligen Männern war es so ohne weiteres möglich,
"innerhalb ihres adeligen Haushalts Geliebte als
Mätressen zu »halten«" (Gestrich 2003,
S.458) und mit diesen in offenkundiger Bigamie zusammenzuleben. Oft
konnten die
hohen Adeligen zu ihren »Mätressen "ein engeres und
vertraulicheres Verhältnis" (ebd.)
aufbauen als zu ihren Ehefrauen. Hinzukam noch die Praxis der
männlichen Adeligen, sich außerhalb von Ehe und ihren Beziehungen zu
Mätressen mit wechselnden Liebhaberinnen zu vergnügen, ohne dass das
Gesetz daran hätte ändern oder die Gesellschaft wirklich daran hätte
wirksamen Anstoß nehmen können.
Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, berief
man sich in zeitgenössischen Rechtsgutachten darauf, dass diese Form
adeliger sexueller Praxis nicht als ▪ Ehebruch
sanktioniert werden könne, weil sie gar nicht
unter die irdische, staatliche Gerichtsbarkeit falle, sondern nur
vor Gott verantwortet werden müsse.
Die
im mecklenburgischen Güstrow geborene »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) war
über 20 Jahre die »Mätresse
von Herzog »Eberhard
Ludwig (1676-1733) und genoss mit ihm das prunkvolle Leben im ▪
Residenzschloss Ludwigsburg.
Lange hielt sich sogar der Glaube daran, dass der Bau des
Schlosses Resultat
eines
Wunsches der "Landverderberin" und Mätresse gewesen sei, außerhalb von Stuttgart, bis dahin Residenz, ein
"Liebesnest“ zu bauen. Sie konnte nämlich die rechtmäßige Herzogin
»Johanna
Elisabeth (1680-1757) nicht aus dem »Stuttgarter Schloss
(Altes Schloss) verdrängen, obwohl der Herzog
ganz offen mit ihr in Bigamie lebte. Dennoch handelte es sich von Anfang an
um ein Prestigeobjekt, Ausdruck absolutistischen Machtanspruchs.
Sie wurde von ihrem älteren
Bruder »Wilhelm Friedrich von Grävenitz (1679-1754),
einem »Kammerjunker am
Hof des Herzogs, an den württembergischen Hof gebracht und dort von
»Johann
Friedrich Schafforst (1653-1730), der seit 1693 »Hofmarschall
und »Geheimer Rat
war,
als Teil einer Intrige, die seine eigene Machtposition sichern sollte, mit
dem Herzog, der eine reine Vernunftehe eingegangen war, "verkuppelt".
Auf
seiner Flucht vor der Franzosen im Jahre 1707 in die Schweiz gibt der Herzog
seiner Mätresse ein Eheversprechen und lässt sich Ende Juli des gleichen
Jahres in dem württembergischen Örtchen »Oberhausen bei Bodelshausen von
einem Theologiestudenten "kirchlich zur rechten Hand" trauen.
Der Herzog, der die
Anerkennung dieser Doppelehe durch den Geheimen Rat erwartete, erhob
»Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) zur Gräfin von Urach und setzte ihr in einem
Ehevertrag jährlich 10.000 Gulden und eine jährliche Zahlung (»Apanage) für
möglicherweise geborene Kinder aus, um ihr und ihnen ein standesgemäßes
Leben zu ermöglichen.
Doch nicht nur
seine Ehefrau »Johanna
Elisabeth (1680-1757) geriet
darüber in Aufregung und verweigerte die Scheidung, sondern auch im ganzen
Land herrschte darüber helle Empörung. Die Klage, die »Johanna
Elisabeth (1680-1757) und ihr
Vater , der »Markgraf
»Friedrich
VII. Magnus (1647-1709) von »Baden-Durlach, beim Kaiser
des Alten Reiches,
Karl VI. (1685-1740), in Wien gegen diese Doppelehe führten,
zwangen Eberhard Ludwig einzulenken. Um einer Amtsenthebung zu
entgehen, musste er einer Ungültigkeitserklärung der Ehe mit »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im Juni 1708
zustimmen und dulden, dass seine Mätresse durch den Kaiser vom
württembergischen Hof verbannt wurde.
Mit einer Scheinehe,
die er für seine Mätresse arrangierte, konnte er sie aber wieder an
seinen Hof zurückholen. Der
verschuldete Witwer Johann Franz Ferdinand Graf von Würben war gegen
entsprechendes Handgeld und seiner Ernennung zum Landhofmeister, Geheimrat und
Kriegsratpräsidenten ohne Ausübung der Ämter, aber gegen Bezahlung
versteht sich, bereit, Wilhelmine von Grävenitz offiziell zu heiraten und
dann für immer vom württembergischen Hof zu verschwinden.
In der Folgezeit
erlangten »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744), ihre Familie und ihre wichtigsten
Gefolgsleute maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke im Land. Mit ihnen
richtete sie das
neue Geheime Kabinetts- und Konferenzministerium ein, das sogar dem Geheimen
Rat vorgeordnet wurde. Sie gingen systematisch
daran, einheimische Familien wie die der Mensungen, Rühle und
Forstner aus ihren Ämtern der Regierung zu drängen und ihre Positionen mit
Mitgliedern der eigenen Familie oder Günstlingen zu besetzen. (vgl.
Sting 2005, S. 508ff.)
Dabei erwies sich Wilhelmine von Grävenitz, deren "Partei" ab 1711 "eine
fast unumschränkte Macht" innehatte (ebd.,
S.510) in manchen Angelegenheiten (z. B. der Schutzbrief-Gewährung für
Juden in ihrer Grafschaft Freudental) durchaus "toleranter und pragmatischer
als die alteingesessene Bevölkerung mit ihren Ressentiments gegen alles
Fremdgläubige." (Oßwald-Bargende
1992, S.178, zit. n.
Sting 2005, S. 510)
Als »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre) oder "maîtresse regnante" (bestallte
oder regierende Mätresse) des Fürsten stand »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im politischen und gesellschaftlichen Leben Württembergs ganz
oben. Solange sie die Gunst des Herzogs besaß, konnte sie zahlreiche
Landgüter und die damit verbundenen Herrschaftsrechte erwerben.
(vgl.
Oßwald-Pergande 2000, S.123, vgl.
Wikipedia)
Ihre Landgüter
lagen weit zerstreut und waren kein zusammenhängendes Gebiet,
garantierten ihr jedoch eine standesgemäße Versorgung. Mit dem
Erwerb von reichsritterschaftlichen Ländereien, die der »Reichsunmittelbarkeit
des Kaisers unterstanden, verschaffte sie sich auch eine nicht zu
unterschätzende wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit, die
sie im Krisenfall als Reichsgräfin vor der Willkür des Herzogs
bewahren sollte. Die »Reichsritterschaft
beruhte im Alten Reich (»Heiliges
Römisches Reich) auf einem reichsunmittelbaren, d.h. ohne
sonstige Zwischengewalten ("immediates") bestehendes
Lehensverhältnis
des reichsfreien Adels (Reichsritter) zu Kaiser und Reich.
Als es im Frühjahr
1731 zum Bruch zwischen ihr und dem Herzog kam, war das sicher für viele
Zeitgenossen nicht mehr überraschend, zumal sich die Zukunft der
Dynastie durch die seit 1720 manifeste Erkrankung des Thronfolgers »Friedrich Ludwig
(1698-1731) zusehends verdüsterte. Falls der Thronfolger nicht
noch einen Nachkommen zeugte, stand nach Ansicht Herzog »Eberhard
Ludwigs (1676-1733) zu befürchten, dass ihm nicht nur sein
katholischer Cousin »Carl
Alexander (1684-1737) auf dem Thron folgen würde, sondern dass
unter diesem auch eine umfassende Rekatholisierung des lutherischen
Württemberg beginnen würde. (vgl.
Oßwald-Pergande 2000, S.89f.)
Jedenfalls söhnte sich
Herzog »Eberhard
Ludwig (1676-1733) im Sommer 1731 vertraglich mit seiner Frau »Johanna
Elisabeth (1680-1757) wieder aus. Ende November des gleichen Jahres ließ
er nach dem Tod seines
Sohnes »Friedrich Ludwig
(1698-1731) seine langjährige Mätresse endgültig fallen und
verbannte sie am 11. Mai 1731 auf ihre Besitzungen, nachdem er
schon Ende April öffentlich erklärt hatte, dass er sich von seiner »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre) oder "maîtresse regnante" trennen
wolle.
Als sie dennoch an
den Hof zurückkehrte,
ließ er sie nach ihrer unerwünschten Rückkehr unter Missachtung ihrer
reichsritterschaftlichen Sonderstellung sogar verhaften und mehrere
Monate auf der »Burg Hohenurach inhaftieren,
bis sie auf Vermittlung
des Kaisers wieder freikam.
In den darauf
folgenden Querelen mit dem Herzog musste sie allerdings klein
beigeben, wichtige Wertgegenstände, bestimmte Besitzungen gegen
Entschädigungszahlungen an den Herzog zurückgeben und sich
verpflichten, nie wieder württembergischen Boden zu betreten. 1736
musste sie ihre letzten Besitzungen in Württemberg, ihre Güter »Freudental
und Unterboihingen, und ihre Rechte auf »Welzheim, sowie 100.000
Gulden, die die Landschaft ihr geschuldet hatte, gegen eine Abfindung von
152.300 Gulden abtreten. Ihre ursprüngliche Forderung nach 300.000 Gulden
wurde dabei von den Ständen in Württemberg zurückgewiesen. Die Begründung: Für das Mensch wird nichts
bezahlt. (vgl.
Sting 2005, S. 511) Trotzdem: Es war eine Summe, die ihr auch in Zukunft
andernorts ein standesgemäßes Leben erlaubte.
Über Heidelberg und Mannheim
zog »Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) weiter
nach Berlin, wo sie sich unter den Schutz des Preußenkönigs
Friedrich Wilhelm I. (1688-1740), dem Soldatenkönig, stellte.
Dort starb sie,
nahezu in Vergessenheit geraten, im Oktober 1744.
Herzog ▪
Carl Eugen (1726-1793)
machte am liebsten verschiedene Tänzerinnen des Hofballetts und
Sängerinnen des Hoftheaters für eine gewisse Zeit lang zu seinen Favoritinnen
bzw. Mätressen und zeugte mit ihnen zum Teil auch uneheliche Kinder.
Aber auch andere Frauen wie z. B. seine Silbermagd,
Margarethe Traub (gest. wohl
1796), die seinen ersten illegitimen Sohn
Wilhelm von Franquemont zur
Welt brachte, kamen dafür in Frage.
Der Silbermagd
folgten nach
1756, als der Herzog sich von seiner Frau, »Elisabeth
Friederike von Brandenburg-Ansbach (1732-1780
trennte, weitere nach, wie die um 1740 geborene
Josephine von Wimpfen, die
Schwester des Generaladjutanten Herzog Carl Eugens, der, bis sie
1764 einen Kammerherren heiraten musste, 1763 angeblich 22 000
Gulden Unterhalt bezahlt wurden.
Die Frau des ersten
Ballettmeister Michel Dall’Agatha,
Ursula Maria, geborene
Gardella, war nach den Memoiren Casanovas, der 1760 in
Stuttgart war, für etwa ein Jahr die erste »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre) des Herzogs. Ihr folgte die 1743
geborene Francoise Rose
Gourgaud, genannt Dugazon, mit der der Herzog zwei von ihm
anerkannte Kinder hatte. Maria Masi.
war wohl seit 1757 seine Mätresse, die wie die meisten anderen vom
Herzog so verheiratet wurden, dass sie auch nach der herzoglichen
Zuwendung ein einigermaßen sorgenfreies Leben führen konnten. Die
vermutlich in Venedig geborene Katharina
Kurz, Tochter des Kammervirtuosen Andreas Kurz, schenkte ihm
möglicherweise nach 1760 drei Kinder. Die Tänzerin
Regina Monti war die Mutter, des
am 6. 3.1770 in Ludwigsburg geborenen Friedrich von Franquemont, der
als Kriegsminister in den Grafenstand erhoben wurde.
Nanette Sauveur, die Tochter des
Straßburger Tanzmeisters Antoine Sauveur gehörte wie
Nency Levier zum Ensemble des großen
Ballettmeister »Jean
Georges Noverre (1727-1810), der von von 1760 bis 1767
Ballettmeister am württembergischen Hof war. Die Tänzerin
Eleonore Franchi, die eines
Kaufmanns aus Livorno, hatte mit dem Herzog 2 Kinder: Eugen, geboren
5.10.1768 in Ludwigsburg und Eleonore, geboren 17.1.1771 in
Ludwigsburg. Beide erhielten den Titel von Franquemont. Eleonore
lebte bei ihrer Halb- schwester Charlotte von Lützow in Urach. Eugen
befand sich bei der Garde zu Fuß."
(Schauer
2008, S.188) Eine weitere langjährige Mätresse war
Luisa Belleville, besser bekannt
als Toscani. Sie "(brachte) ihren
ersten Sohn am 3. 4.1761 mit dem Namen Carl zur Welt. Herzog Carl
Eugen adelte ihn als von Ostheim, Carl war später Offizier im
Kapregiment. Der zweite Sohn hieß Alexander von Ostheim, geboren
31.12.1765 in Ludwigsburg und war, wie sein Bruder, Offizier im
•
Kapregiment. Der Herzog nahm die Toscani im Dezember 1766 mit
auf seine Venedigreise. Sie gebar am 1. 3.1767 in Venedig ein Kind
und der Herzog fuhr 14 Tage später, mit ihr zusammen, zurück nach
Ludwigsburg." (ebd.,
S.189)
Die letzte und
bevorzugte Mätresse des Herzogs vor »Franziska
von Hohenheim (1748-1811) war die 1751 in Venetien geborene italienische Opernsängerin •
Caterina Bonafini (1751-1826). "Sie ging mit ihm in
Männerkleidung auf die Jagd und hielt sich häufig auf Solitude auf.
Unter ihrer Leitung gründete er 1771 die militärische Pflanzschule
und schenkte ihr den Garbenhof. Als 1771 der Herzog Franziska von
Leutrum kennen lernte, fiel sie in Ungnade. Carl Eugen entzog ihr
den Garbenhof wieder und verheiratete sie schließlich mit seinem
Leibpagen Emanuel Balthasar Leopold von Poeltzig. Bei einem
Jagdaufenthalt im Herbst 1771 in Winnenden setzte er beide in eine
Kutsche und ließ sie zum Pfarrer von Hofen bringen, der sie am 15.
Dezember 1771 traute. Als Zeuge bei der Heirat fungierten 2 Bewohner
von Hofen. Nach der Heiratsabrede30 bekam sie, nach Vollzug der
Hochzeit, eine Pension von 3000 Gulden, aber nur solange sie sich
in Württemberg aufhielt. Ihre Mutter betreute die drei Kinder. Ein
Sohn Karl wurde am 2. 7.1968 auf Solitude geboren und in Ludwigsburg
getauft, starb aber schon 1969 und wurde in Hofen beigesetzt. Ein zweiter Sohn Carl wurde in Ludwigsburg geboren und
wurde in Anwesenheit des Herzogs am 18. 5.1770 getauft. Er war
Offizier beim Kapregiment. [...]. Bonafini ging nach Italien und
feierte dort große Erfolge als Sängerin. 1776 ging sie nach Warschau
und von dort nach St. Petersburg. Sie soll sogar eine Vertraute der
Zarin Katharina der Großen gewesen sein."
(ebd.,
S.189f.)
Nachweislich ist Herzog ▪
Carl Eugen (1726-1793)
darüber hinaus wohl der Vater von 16 weiteren Kindern, die er mit
bürgerlichen Frauen zeugte. (vgl.
ebd.,
S.190f.) Insgesamt, so schätzt
Schauer
(2008, S.198) am Ende seiner Abhandlung, dürfte der Herzog, wenn
man alle anerkannten und möglichen Kinder des Herzog Carl Eugen
berücksichtigt, etwa 40 Kinder gehabt haben.
Später
wählte er ab 1772 die seit 1765 verheiratete
Freifrau Leutrum von
Ertingen, »Franziska
von Hohenheim (1748-1811) zu seiner langjährigen offiziellen
Mätresse, die er 1785 nach dem Tod seiner schon Jahrzehnte von im
getrennt lebenden Frau, »Elisabeth Friederike von
Brandenburg-Ansbach (1732-1780), heiratete. Dafür mussten in langen Verfahren
rechtliche und religiöse Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.
So wurde Franziska von Hohenheim unter der
Voraussetzung Herzogin von Württemberg, dass eventuelle Nachkommen
von der Erbfolge ausgeschlossen blieben. Von »Papst
Pius VI. (1717-1793)
wurde die Ehe erst 1791 anerkannt, nachdem der Vatikan mit Hilfe
verschiedener theologischer Gutachten und Gegengutachten die
Ungültigkeit Franziskas erster Ehe festgestellt hatte.
•
Sexualleben in der
frühen Neuzeit
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Umgang mit
Sexualdelikten •
Ehebruch
[
▪
Ständische Sonderregelungen für den Adel
(Mätressentum) ▪ Überblick ▪
Die Interessen der
Fürsten am Mätressenwesen
▪ Freiwilligkeit
oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen
▪ Alice Perrers,
Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377) ▪
Anna Constantia
Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733) ▪
Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.
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Die Mätressen der Herzöge von Württemberg
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