Der •
Ehebruch,
unter dem man den vorsätzlichen »Geschlechtsverkehr
eines Ehepartners mit einer dritten Person versteht, zählte in
der Geschichte der abendländischen Kultur seit der Antike stets zu
Sittlichkeitsdelikten, die mit Strafen sanktioniert wurden. Auch
wenn die christlichen Sexualnormen auch in der •
sozialen
Welt des Adels galten, nahmen sich die Adeligen das Recht, davon
abzuweichen und legitimierten dies mit dem Verweis auf göttliches
Recht.
Hochadeligen Männern war es so ohne weiteres möglich,
"innerhalb ihres adeligen Haushalts Geliebte als
Mätressen zu »halten«" (Gestrich 2003,
S.458) und mit diesen in offenkundiger Bigamie zusammenzuleben. Oft
konnten die
hohen Adeligen zu ihren »Mätressen "ein engeres und
vertraulicheres Verhältnis" (ebd.)
aufbauen als zu ihren Ehefrauen. Zu einzelnen seiner zahlreichen
Mätressen und Geliebten hatte der Sonnenkönig offenbar auch ein
emotional tiefer gehenderes Verhältnis. So wurde schon dem
Sonnenkönig »Ludwig XIV. (1638-1725)nachgesagt,
dass er, in den Privaträumen seiner Mätresse, »Madame
des Maitenon (1635-1719), die als »heimliche
Ehefrau des Königs galt, ein fast häusliches Eheglück" (Gestrich 2003,
S.458) genossen habe. Auch »Ludwig XV. (1710-1774) "ließ sich im
»Versailler Schloss eine
Dachstockwohnung ausbauen, schuf sich dort ein häuslich-bürgerliches
Ambiente mit Bibliothek und Katze, um sich mit Mätresse und Freunden
dorthin zurückzuziehen." (ebd.)
Allerdings hatte
auch dies wohl kaum Einfluss darauf, dass sich die männlichen
Adeligen auch außerhalb von Ehe und ihren Beziehungen zu Mätressen
mit wechselnden Liebhaberinnen vergnügten, ohne dass das ein Gesetz
sie daran hätte hindern oder die Gesellschaft daran hätte wirksamen
Anstoß nehmen können.
Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, berief
man sich in zeitgenössischen Rechtsgutachten darauf, dass diese Form
adeliger sexueller Praxis nicht als ▪ Ehebruch
sanktioniert werden könne, weil sie gar nicht
unter die irdische, staatliche Gerichtsbarkeit falle, sondern nur
vor Gott verantwortet werden müsse.
Der französische König
»Ludwig XV.
(1710-1774) machte mit Jeanne-Antoinette Poisson, bekannter als »Madame
de Pompadour (1721-64) die erste bürgerliche Frau zu seiner »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre) am »Versailler
Hof.
Bis zum 17.
Jahrhundert stammten die bedeutenden Mätressen meist aus dem Hofadel
und ihre offizielle Anwesenheit am Hof ließ sich durch ihre Herkunft
und ein reguläres Hofamt erklären. Die bürgerliche Madame de
Pompadour, die also zunächst keinen selbstverständlichen Platz am
Hof besaß,. Ihre Anwesenheit machte ihre Beziehung zu Ludwig XV.
unübersehbar. Bei Madame du Barry, deren gesellschaftliche Herkunft
noch niedriger war, trat dieser Widerspruch besonders deutlich
hervor. Pompadour konnte sich dennoch als zentrale Vermittlerin
etablieren. Sie nahm Bittsteller bei ihrer Morgentoilette entgegen,
förderte Kunst und Kultur und beteiligte sich an politischen
Netzwerken. Ihre Sichtbarkeit hatte aber einen hohen Preis: Sie
wurde zur Zielscheibe der Kritik an der Monarchie und insbesondere
für die Niederlagen im Siebenjährigen Krieg mitverantwortlich
gemacht. Damit wurde ein System sichtbar, das zuvor gerade durch
seine informelle und teilweise verhüllte Funktionsweise geschützt
gewesen war. Die Mätresse verkörperte nun in den Augen der
Öffentlichkeit: geheime Einflussnahme, Verschwendung,
Günstlingswirtschaft, die angebliche Schwäche des Königs, eine
vermeintliche „Verweiblichung“ der Monarchie.
Madame
de Pompadour wurde als Jeanne-Antoinette Poisson 1721 in Paris
geboren. Offiziell war sie die Tochter des wohlhabenden
Heereslieferanten »François
Poisson (1684-1754) und »Louise-Madeleine
de La Motte (1700-1745); als ihr leiblicher Vater gilt jedoch
möglicherweise der einflussreiche Bankier und »Haupsteuerpächter »Charles
François Paul Le Normant de Tournehen (1684-1751), der nach der
Flucht ihres Vaters wegen finanzieller Verfehlungen die
Vormundschaft für Jeanne-Antoinette und ihren Bruder »Abel
François Poisson de Vandières (1727-1781) übernahm und die
Familie unterstützte. Jeanne-Antoinette wurde zeitweise im 1647 zur
Mädchenbildung gegründeten »Ursulinenkloster
von Poissy erzogen und besuchte später regelmäßig die
samstäglichen Veranstaltungen in dem angesehenen Pariser
aufklärerisch wirkenden Gesprächskreis »Club
de l’Entresol, in dem die Teilnehmer*innen in freier Diskussion
politische und wirtschaftliche Fragen miteinander erörterten.
Dabei waren die
Treffen des Clubs, an denen bis zu zwanzig Personen teilnahmen, klar
strukturiert. Man wertetn zunächst aktuelle Publikationen aus,
klärte dann offene Fragen und diskutierte anschließend politische
Themen. Jeder bereitete dazu ein selbst gewähltes Fachgebiet vor.
Nachdem der zunächst freie Meinungsaustausch zunehmend das
Misstrauen konservativer Kreise geweckt hatte, ließ »Ludwig
XV. (1710-1774), den als staatsgefährdend betrachteten
aufklärerisch wirkenden
Debattierklub um 1731 schließen.
1741
heiratete Jeanne-Antoinette den wohlhabenden Untersteuerpächter »Charles-Guillaume
Le Normant d’Étiolles (1712-1799), einen Neffen ihres Vormunds.
Die beiden Kinder, die aus der Ehe hervorgingen, verstarben schon im
frühen Säulings- bzw. Kindesalter.
Jeanne-Antoinette
bemühte sich gezielt darum, das Interesse »Ludwigs
XV. (1710-1774) zu gewinnen, wurde jedoch zunächst von dessen
damaliger Mätresse von den königlichen Jagden ferngehalten, wo sie
auf sich aufmerksam machen wollte. Nach deren Tod begegnete sie dem
König auf Vorschlag des Kardinals von Bernis,
François-Joachim de Pierre (1715-1794), 1745 auf einem
Maskenball. Später dankte ihm Madame de Pompadour ihm wohl u. a.
dafür mit ihrer Gunst, die ihm eine königliche Pension
und die Aufnahme in die
Académie française einbrachte. Jeanne-Antoinettes Plan ging auf.
Wenig später ernannte sie »Ludwig
XV. (1710-1774) zu seiner »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre), verlieh ihr den Titel Marquise de
Pompadour und stellte sie im September 1745 in seinem »Versailler Schloss
offiziell seinem Hof vor. Sie war damit die erste Frau bürgerlicher
Herkunft, die die Stellung einer »offiziellen
Mätresse am französischen Hof einnahm.
Zu einzelnen seiner
zahlreichen Mätressen und Geliebten hatte der Sonnenkönig offenbar
auch ein emotional tiefer gehenderes Verhältnis. So wurde ihm
nachgesagt, dass er, in den Privaträumen seiner Mätresse, »Madame
des Maitenon (1635-1719), die als »heimliche
Ehefrau des Königs galt, ein fast häusliches Eheglück" (Gestrich 2003,
S.458) genossen habe.

Für größere Ansicht bitte an*klicken*tippen"
Nichtzuletzt ihrem
ausgeprägtem diplomatischen Geschick hatte es »Madame
Pompadour (1721-1764) zu verdanken, dass
sie bis zu ihrem Tod eine herausragende Rolle am französischen Hof
im »Versailler Schloss
einnahm.
Sie schuf sich
dafür ein eigens Netzwerk von Verbündeten bei Hofe, um ihre Position
abzusichern und Einfluss auszuüben. Dabei nutzte sie auch ihr
gutes Verhältnis zur »Königin
Maria Leszczyńska (1703-1768), die als Ehefrau »Ludwigs XIV. (1638-1725)
in den ersten zwölf Ehejahren zehn Kinder geboren hat, von denen
drei schon im Kindesalter starben. Der Königin blieb ohnehin nichts
anderes übrig, als sich mit den Geliebten und Mätressen ihres Mannes
abzufinden.
Madame Pompadour machte sich für
den König, der nichts mehr liebte als die prachtvolle Repräsentation
seiner Macht, als Organisatorin von Konzerten und Theateraufführungen
in Versailles lange Zeit nahezu
unentbehrlich.
Ihr politischer Einfluss zeigte sich unter anderem bei der
Entlassung des »Staatssekretärs
Maurepas (1701-1781). Zugleich förderte sie bedeutende
Intellektuelle der Aufklärung wie
»Diderot
1713-1784), »d’Alembert
(1717-1783), »Rousseau
(1712-1778) und »Voltaire
(1694-1778) sowie den Hofmaler »Boucher
(1703-1770).
Voltaire (1694-1778) verschaffte sie wichtige Ämter und die
Aufnahme in die »Académie
française.
In ihren letzten Lebensjahren musste sie ihre Stellung gegen neue
Geliebte des Königs verteidigen. Dennoch blieb sie bis zu ihrem Tod
am Hof einflussreich, auch wenn Ludwig XV. später behauptete, er
habe sich vor allem aus Sorge um ihre seelische Verfassung nicht von
ihr getrennt.
•
Sexualleben in der
frühen Neuzeit
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Umgang mit
Sexualdelikten•
Ehebruch
[
▪
Ständische Sonderregelungen für den Adel
(Mätressentum) ▪
Überblick ▪
Die Interessen der
Fürsten am Mätressenwesen
▪ Freiwilligkeit
oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen
▪ Alice Perrers,
Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377) ▪
Anna Constantia
Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733)
►
Madame de Pompadour als offizielle Mätresse
von Ludwig XIV.
◄
▪
Die Mätressen der
Herzöge von Württemberg
]