Das •
Mätressenwesen in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800),
vor allem in der Zeit des so genannten ▪
höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789),
wurde lange Zeit
ausschließlich •
aus einer männlichen Perspektive
betrachtet. Wurde das Thema aufgegriffen, so verströmte es, vor
allem in älteren Darstellungen, den Duft amourös-erotischer
Geschlechterbeziehungen oder den Geruch von Sittenlosigkeit. »Mätressen
galten als Objekte männlicher Begierde, je nach Perspektive auch als
deren Opfer, aber eben auch als raffinierte Verführerinnen und als
Intrigantinnen par excellence.
Dass das Mätressenwesen nicht nur Ausdruck männlich hegemonialer und
fürstlicher Macht und Willkür oder eine mehr oder weniger von
Zufällen abhängige soziale Praxis im Bereich des • Sexuallebens
des Hochadels war, war eine Erkenntnis, die sich erst nach und nach
durchsetzte, als sich das Interesse weniger auf diese Praktiken als
auf ihre historische Entstehung, Ausprägung und Funktion in dem
Herrschafts- und Kommunikationsbereich der Höfe zu richten begann.
So ergab sich ein differenziertes Bild auf das •
Mätressenwesen in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800),
das dazu führte, dass es heute vor allem als eine historisch
gewachsene, durchstrukturierte und institutionalisierte Komponente
der frühneuzeitlichen Herrschaftspraxis im ▪
höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789)
angesehen wird.
Was junge Frauen bewog, sich auf ein im Allgemeinen zeitlich befristetes
▪ Leben als Mätresse eines Fürsten
einzulassen, war sehr unterschiedlich. Viel hing von ihrem Stand
oder ihrer sozialen Schichtzugehörigkeit ab, aber auch von ihrem
familiären Umfeld und etlichen anderen Faktoren. Oft wurden den
Fürsten in Frage kommende Favoritinnen auch von den Familien der
Frauen "zugeführt", da diese selbst von der Möglichkeit eines über
sie vermittelten Zugangs zum Fürsten, bei der Ämtervergabe oder
bei anderen Begünstigungen zu profitieren suchte. Trafen solche
Bestrebungen auf das erotische Interesse des Fürsten an der Frau,
konnten sich die Erwartungen der Familie und der Frauen im
Konkurrenzkampf mit anderen Anwärterinnen erfüllen.
Grundsätzlich galten auch in der •
sozialen
Welt des Adels in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
die gleichen • christlichen Normen zur
Regulierung des • Sexuallebens wie anderswo.
Dennoch
nahmen sich die adelige Männer in der Praxis Rechte heraus, die sie beim ▪
vorehelichen Verkehr
und vor allem beim • Ehebruch,
einem Vergehen, das in der Geschichte der abendländischen Kultur
seit der Antike stets zu den Sittlichkeitsdelikten zählte, die mit
Strafen sanktioniert wurden, von sozialen und rechtlichen Sanktionen
ausnahm.
Die ansonsten in der Gesellschaft, vor allem im Bürgertum,
erfolgreiche ▪ christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
stieß in der Welt des Hochadels an ihre Grenzen. Lange wehrten sich
die adeligen Männer erfolgreich gegen die von der Kirche verfolgte ▪
Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe und ihren Anspruch, die traditionelle
▪ Laienehe abzulösen. Vor
allem bekämpften sie Verwandtschaftsverbote und das Konzept der
Unauflöslichkeit der Ehe, das ihnen untersagte, unter bestimmten
Umständen ihre Ehefrau zu verstoßen. Am Ende eines lang anhaltenden
Prozesses mussten sie jedoch einlenken.
So erscheint es
fast wie eine Kompensation für den Verlust dieser "Freiheiten", die
ihnen die traditionelle Laienehe gewährt hatte, dass sich die
adelige Männerwelt, was den •
Ehebruch und den
außerehelichen Geschlechtsverkehr anbelangte, eigene "Gesetze" gab.
Hochadeligen Männern war es so auch weiterhin möglich,
innerhalb ihres adeligen Haushalts Geliebte als
Mätressen zu »halten«" (Gestrich 2003,
S.458) und in einer Art öffentlicher Bigamie mit einer Frau zu
leben, auch wenn sie verheiratet waren. Dabei berief
man sich in zeitgenössischen Rechtsgutachten darauf, dass diese Form
adeligen ▪ Ehebruchs nicht
unter die irdische, staatliche Gerichtsbarkeit falle, sondern nur
vor Gott verantwortet werden müsse.
Unter den patriarchalischen Rahmenbedingungen der Zeit gab eine
außereheliche Beziehung mit einer Mätresse den Männern, und nur
ihnen, die Möglichkeit, sexuelle, emotionale und andere Bedürfnisse
unter Umgehung sonstiger christlicher und rechtlicher Normen
auszuleben, selbst wenn sie damit ganz offen in einer Art von
Bigamie lebten. Von den sonstigen "Seitensprüngen" und
"One-night-Stands" der Fürsten mit Tänzerinnen, Opernsängerinnen und
anderen nicht-standesgemäßen Liebhaberinnen ganz abgesehen. Während
der Fürst wusste, dass seine Untreue nicht nur geduldet, sondern als
Zeichen ausgesprochener Männlichkeit bewundert wurde, war der ▪
Ehebruch seiner Ehefrau in den Augen der Zeit von anderer
Qualität, da sie die Legitimität ihrer Kinder – DNA-Abgleich gab es
ja noch nicht – und damit die gesamte Erbfolge infrage stellen
konnte.
Dass die Fürsten
mit ihren meist jüngeren Mätressen auch sexuelle Bedürfnisse befriedigen
wollten, steht außer Frage. Dennoch konnte eine Mätresse, im Gegensatz zur eher
abwertenden Bedeutung im heutigen Sprachgebrauch, für den Fürsten,
mehr als ein bloßes Objekt seiner sexuellen Begierden sein und war
dies gewöhnlich auch. Ihre Attraktivität, Bildung, kostbare
Ausstattung und öffentlich erkennbare Nähe zum Fürsten wurden
Bestandteile fürstlicher Selbstdarstellung.
Wenn die Frau
"Favoritin" des Fürsten geworden und dem Hof als »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre) des Fürsten vorgestellt war, genoss sie nicht nur
seinen Schutz, sondern konnte, wie etliche ▪
Beispiele an den Höfen Europas
zeigen, zu großem, auch politischem Einfluss gelangen.
Dennoch blieben
Mätressen in der patriarchalischen Gesellschaft der Zeit und vor
allem an den Höfen Teil der Selbstdarstellung des Fürsten in diesem
sozialen Raum, waren als ihr "Besitz" so etwas wie ein Statussymbol
und Ausdruck ihrer Macht. An diesem Gestus männlicher ▪
sexualisierter
Gewalt, dem sexistischen Stereotyp und den dahinter stehenden
diskriminierenden Verhaltensweisen, "die auf einen ungleichen sozialen
Status von Frauen und Männern hinwirken" (Eckes
2010, S. 182), hat sich, ohne hier ins Detail gehen zu können,
bei der Selbstdarstellung von vielen Männern bis heute wenig geändert.
Einer der Gründe, die das Mätressenwesen begünstigten, war die
dynastische Heiratspolitik des Hochadels. Ihre Ehen waren
arrangiert, wie in anderen Ständen bzw. Schichten der Gesellschaft
im übrigen auch. Zuneigung oder so etwas wie die romantische Liebe
spielten dabei kaum eine Rolle.
Wenn eine fürstliche Ehe geschlossen wurde, ging es vor allem darum,
die dynastische Erbfolge zu sichern, dynastische Bündnisse zu
stiften, Territorien oder Herrschaftsansprüche der beiden
Adelsgeschlechter zu verbinden und den Rang der Dynastie zu erhöhen.
Selbstverständlich konnte dabei auch persönliche Zuneigung im Spiel
sein, für die Heirat war dies allerdings nicht nötig.
Dort, wo es im ▪
höfischen
Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
tagein tagaus um Repräsentation von Macht ging, konnte die im
Gegensatz zu der dynastisch begründeten Partnerwahl bei der Ehe ganz
und gar eigenmächtige Entscheidung des Fürsten, seine "Gunst" einer
Favoritin zuteil werden zu lassen, auch auf diese Weise die
"Unwiderstehlichkeit" und Männlichkeit (Virilität) des Souveräns
demonstrieren. Den "Besitz" einer attraktiven und gebildeten
Mätresse ließen sich die Fürsten daher in der Regel einiges kosten,
um die soziale Position ihrer Mätresse in der Hofgesellschaft zu
gewährleisten und mit seinen materiellen Zuwendungen an seine
Mätresse seinen eigenen Reichtum zu
betonen.
Mit der bei Hofe
eingeführten Mätresse, der Begriff »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre) bedeutet letztlich nicht mehr, stand ihm zudem eine Frau an der Seite, die
als Vermittlerin und Mittelpunkt eines höfischen Netzwerkes die
soziale Kontrolle über den Hofadel erleichterte. Nicht zuletzt diese
Funktion bedingte auch, dass immer wieder sehr
gebildete Frauen, versiert im Umgang mit den Höflingen und dem
höfischen Zeremoniell Mätressen des Fürsten oder Königs wurden und
diese soziale Position auf ihre jeweilige Art und Weise und unter
Ausnutzung der ihnen vom Fürsten gewährten Handlungsspielräumen
ausfüllten. "Partygirls", deren Aussehen und erotische Wirkung alles
war, waren sie jedenfalls, einmal ganz salopp und modern gesprochen,
nicht. Der soziale Platz, den die höfischen Gesellschaft für sie
vorsah, war das Ergebnis einer historischen und kulturellen
Entwicklung, die zwar mit der sexuellen Attraktivität der Frau
zusammenhing, ihre Rolle am Hof aber wurde von anderen Faktoren und
Interessen konstruiert und geformt. (vgl.
Adams/Adams 2020)
Die Entstehung der quasi
institutionalisierten Position der königlichen Mätresse in Frankreich
Dies zeigt sich
auch im Vergleich des Mätressenwesens während der Zeit des ▪
höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800),
der unterschiedliche Entwicklungen verdeutlicht.
Auch wenn das
Mätressenwesen an europäischen Fürsten- und Königshöfen der Zeit
weit verbreitet war, erlangten Mätressen nicht überall eine
vergleichbare Position in der Hofgesellschaft und erfüllten damit
auch nicht allerorten die gleichen Funktionen.
So konnten einzelne
Mätressen wie etwa ▪
Anna Constantia von Brockdorff, der späteren Gräfin von Cosel
(1680-1765), als eine der zahlreichen Mätressen des sächsischen
Kurfürsten »August
der Starke (1670-1733), oder ▪
Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im Herzogtum Württemberg
zeitweise zwar eine herausragende Position erlangen und großen
Einfluss gewinnen, waren aber wohl eher Einzelfälle, die von der
jeweiligen Frau und einer Reihe situationsspezifischer Bedingungen
abhingen (vgl.
Adams/Adams 2020). Auch die
▪
Beziehung, die der württembergische Herzog ▪
Carl Eugen (1726-1793)
mit seiner langjährigen Mätresse
▪
Franziska von Hohenheim (1748-1811) einging, die er später sogar
heiratete, ist dabei wohl kein Ausdruck einer kontinuierlichen,
allgemein erkennbaren politischen Tradition des Mätressenwesens in
dem •
süddeutschen Herzogtum, das sich so gerne als • "Versailles
in Schwaben" mit den anderen Höfen in Europa maß. Nichtzuletzt
dieser Nachahmung des französischen Vorbilds am Hof von »Versailles
und der Konkurrenz der Höfe in Europa um Macht und Ansehen ist es
geschuldet, dass deutsche Fürsten, die sich an der französischen
Hofkultur orientierten, sich auch Mätressen "zulegten", um zu
demonstrieren, dass sie mit ihren weitaus kleineren Höfen kulturell
mit den führenden Monarchien in Europa mithalten konnten.
Lediglich in
Frankreich entwickelte sich über mehrere Jahrhundert hinweg die
königliche Mätresse als eine dauerhafte, gesellschaftlich erkennbare
und beinahe institutionalisierte politische Position.
Dementsprechend lang ist auch die »Liste
der königlichen Mätressen, die vom 14. Jahrhundert bis ins 19.
Jahrhundert reicht, auch wenn dies natürlich keine lineare
Entwicklung war und von den Akteuren wie den jeweiligen Bedingungen
abhängig war.
Die Entwicklung der
quasi institutionalisierten politischen Position der königlichen
Mätresse in Frankreich geht zunächst von »Agnès
Sorel (1422-1450), der offiziellen Mätresse »Karls
VII. (1403-1461) aus, geht weiter mit »Anne
de Pisseleu d’Heilly (wohl 1508-1580), einer Mätresse von
»Franz I. (1494-1547), in deren Zeit der Einfluss der
königlichen Mätresse deutlich wuchs, und reicht bis zu »Diane
de Poitiers (1499-1566), der Mätresse an der Seite »Heinrichs
II. (1519-1559), die als klassischer Typ der französischen
Königsmätresse angesehen wird. (vgl.
Adams/Adams 2020)

Diane de Poitiers (1499-1566), seit 1531 im Alter von 32 Jahren
Witwe, avancierte eindeutig zur politischen Beraterin des Königs,
baute eigene Patronagestrukturen auf und betrieb dazu noch eine
aufwändige Selbstdarstellung. Zugleich schaffte sie es, die alten
Netzwerke ihrer durch den Tod von
»Franz I. machtlos gewordenen Vorgängerin »Anne
de Pisseleu d’Heilly (wohl 1508-1580) zu zerschlagen, indem sie
auf einen Schlag alle alten Vertrauten des vormaligen Königs ihrer
Ämter entheben und einige sogar gefangen nehmen ließ. Als streng
gläubige Katholikin veranlasste sie »Heinrich
II. (1519-1559), die Regierungsgeschäfte ihrer gegen die »Hugenotten,
den an den Lehren des »Genfer
»Reformators
»Johannes
Calvin (1509-1564) französischen calvinistisch orientierten
Protestanten des 16. und 17. Jahrhunderts, gerichteten Politik in
die Hände ihrer Gefolgsleute zu legen. Der König wiederum übertrug
ihr, schon kurz nachdem der den Thron bestiegen hatte, das Herzogtum
»Valentinois
und das »Schloss
Chenonceau, schenkte ihr die Kronjuwelen, mit denen sie fortan
bei offiziellen Anlässen auftrat, und gewährte ihr besonders
großzügige Unterhaltszahlungen.

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Katharina von Medici (1519-1589), die mit dem gleichaltrigen
Heinrich von Orleans, dem späteren »Heinrich
II. (1519-1559), »im
Alter von vierzehn Jahren verheiratet worden war, musste schon
im Alter von achtzehn Jahren akzeptieren, dass sich Heinrich, damals
noch Thronfolger, der deutlich älteren »Diane
de Poitiers (1499-1566) zuwandte.
Dazu kam, dass es
einige Jahre dauerte, bis Katharina von Heinrich schwanger wurde.
Als Heinrich 1538 Vater einer unehelichen Tochter mit der
Italienerin
Filippa Duci (1520-1566) wurde, schien zudem der Beweis
erbracht, dass die Ursache für die Kinderlosigkeit bei Katharina
liegen musste. Stand die "Schuldige" so fest, waren auch
Überlegungen nicht weit, die Ehe wegen der angeblichen
Unfruchtbarkeit Katharinas scheiden zu lassen. Spätestens mit der
Thronbesteigung Heinrichs 1547 musste sie damit rechnen, verstoßen
zu werden oder lebenslang hinter Klostermauern zu verschwinden.
(vgl.
Jurewitz-Freischütz 2006, S. 210f.)
Ausgerechnet »Diane
de Poitiers (1499-1566) war es, die alles dafür tat, dass dieser
"worst case" nicht eintrat. Vielleicht fürchtete sie, dass eine
neue, junge Braut ihre Position am Hof gefährdet hätte. Um also dies
zu verhindern, hat sie Katharina angeblich sogar Medikamente
zukommen lassen, die deren Empfängnisbereitschaft verbessern
sollten. Zudem soll sie auch darauf geachtet haben, dass das Ehepaar
regelmäßig seinen "ehelichen Pflichten" nachkam und sexuellen
Verkehr miteinander hatte. Mit Erfolg: Letzten Endes gebar Katharina
nach zehn Jahren Ehe mit Heinrich 1544 den von ihr erwarteten
männlichen Thronfolger, dem in den nächsten zwölf Jahren noch
weitere neun legitime Kinder folgten, von denen sechs ihre
Kindheit überlebten. (vgl.
Wikipedia) Katharina hat damit ihre dynastische Rolle mehr als
erfüllt.
Die exponierte
Rolle, die zahlreichen Vergünstigungen und Möglichkeiten zur
politischen Einflussnahme führten dazu, dass der von »Diane
de Poitiers (1499-1566) repräsentierte Typ als klassischer Typ
der französischen Königsmätresse angesehen wird. (vgl.
Adams/Adams 2020)
Funktionen der königlichen Mätresse in
Frankreich
Die königliche
Mätresse in Frankreich erfüllte damit als Ergebnis einer längeren
Entwicklung eine Reihe wiederkehrender Funktionen:
-
Sie war Sexualpartnerin und persönliche Vertraute des Königs.
-
Sie beriet ihn in politischen und personellen Fragen.
-
Sie vermittelte Bitten, Ämterwünsche und Gnadengesuche.
-
Sie bildete den Mittelpunkt eines eigenen Patronagenetzwerks.
-
Sie konnte als informeller diplomatischer Kommunikationskanal
dienen.
-
Sie förderte Kunst, Architektur, Mode und höfische Unterhaltung.
Ihre Schönheit und kostbare Ausstattung repräsentierten den
Reichtum des Königs.
-
Sie bot dem König eine persönlich ausgewählte Partnerin neben
der dynastisch bestimmten Ehefrau.
Eine Mätresse verdankte ihre Stellung unmittelbar dem Fürsten. Das
konnte sie aus seiner Perspektive besonders vertrauenswürdig machen:
Anders als ein Minister verfügte sie zunächst nicht über ein eigenes
Amt oder eine unabhängige institutionelle Machtbasis. Schon aus
eigenem Interesse waren Mätressen "Netzwerkerinnen", die ihre
eigene Stellung mit selbst geknüpften Beziehungen zu einflussreichen
Personen absichern wollten. Schließlich war ihre Ausnahmestellung am
Hof meistens durch den Schutz des Fürsten nur solange gewährleistet,
solange dieser sich nicht von ihr abwendete. Wechselte er seine »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre) konnte das bis dahin geltende
Machtgefüge am Hof, die Beziehungen der Hofgesellschaft zueinander
und vor allem der möglichst wirkungsvolle Zugang zum Fürsten
durcheinander geraten und die Hofgesellschaft dazu zwingen, sich im
Hinblick auf Einflussnahme und Macht neu aufzustellen.
Seine Mätresse konnte dem Fürsten oftmals Informationen liefern, an
die er sonst so ohne weiteres nicht gelangt wäre. Sie wusste
aufgrund ihrer vielfältigen Beziehungen gut über die Stimmung bei
Hof am Bescheid, überbrachte vertrauliche Botschaften und bot damit
die Chance, abseits ministerieller Zuständigkeiten oder familiärer
Rücksichtnahmen bestimmte Ziele zu verfolgen, ohne dass diese gleich
an die Öffentlichkeit der höfischen Gesellschaft gezerrt wurden.
Allerdings konnte diese Rolle der offiziellen Mätresse, wenn die
Frau besonders großen Einfluss bekam, auch Risiken für den Fürsten
bergen, die im Falle einer ungütlichen Trennung, wenn nicht seine
Macht, so doch sein Ansehen mindern konnte. Gelang es einer
Mätresse ein eigenes Netzwerk aus Verwandten, Klienten und
Amtsträgern aufzubauen, konnte sie also auch selbst zu einem
Machtfaktor werden, deren eigenes Patronagesystem natürlich auch
zahlreiche Neider hatte, die nur auf den Tag warteten, an dem sich
der Fürst ihrer entledigte, um dann alte Rechnungen zu begleichen.
(vgl. •
Wilhelmine von Grävenitz (1685-1744),
die »Mätresse
des württembergischen Herzogs »Eberhard
Ludwig (1676-1733) oder •
Anna Constantia von
Brockdorff (1680-1765), spätere Gräfin von Cosel, eine der
Mätressen des sächsischen Kurfürsten »August
der Starke (1670-1733).
Manche der einflussreichen Mätressen fungierten auch als
Taktgeberinnen für das höfische Kulturleben, das an vielen Höfen
Europas, auch in der Konkurrenz der Höfe miteinander, einen ganz
wesentlichen Teil des Lebens ausmachte. Ein Hof musste in der
europaweiten Konkurrenz der Höfe miteinander eben nicht nur
verwaltet, regiert und kontrolliert, sondern als solcher auch immer
wieder aufs Neue kulturell inszeniert werden Die zahlreichen,
aufwändigen und äußerst kostspieligen Hoffeste, Theater- und
Opernaufführungen, Konzerte und Ballettveranstaltungen, kurzum die
ganze Theatralisierung des Hofes, wollte im
Sinne der Repräsentationsinteressen des Fürsten organisiert sein.
Nicht selten waren daran die Mätressen des Fürsten beteiligt. So ist
z. B. von ▪
Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.
(1710-1774) von Frankreich bekannt, dass sie
Theateraufführungen organisierte, Musik, Malerei, Architektur und
Kunsthandwerk förderte und auf diese Weise an der Gestaltung des
Erscheinungsbildes der Monarchie maßgeblich mitgewirkt hat.
•
Sexualleben in der
frühen Neuzeit
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Umgang mit Sexualdelikten •
Ehebruch
[
▪
Ständische Sonderregelungen für den Adel
(Mätressentum)
▪
Überblick
►
Die Interessen der Fürsten am Mätressenwesen ◄ ▪
Freiwilligkeit oder sexualisierte Gewalt?
Die Motive der Mätressen
▪
Alice Perrers,
Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377) ▪
Anna Constantia
Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733)
▪
Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.
▪ Die Mätressen der
Herzöge von Württemberg
]
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
18.08.2026
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