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Ständische Sonderregelungen für den Adel (Mätressenwesen)

Die Interessen der Fürsten am Mätressenwesen

Frühe Neuzeit (1350-1800)  « –  « Sexualleben « – Umgang mit Sexualdelikten –  Ehebruch

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters   Aspekte und RahmenthemenÜberblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Landleben Stadtleben • Familienleben FrauenlebenKinderlebenLeben der Alten Berufsleben Sexualleben in der frühen Neuzeit
Didaktische und methodische Aspekte Überblick Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken Christliche Moral und staatliches Recht Umgang mit SexualdeliktenÜberblick VergewaltigungSexueller Missbrauch junger Mädchen Ehebruch Überblick Griechische und römische Antike Ehebruch im christlichen Europa des Mittelalters Ehebruch in der "Peinlichen Gerichtsordnung" (Carolina) 1532 ▪ Ehebruch in den frühneuzeitlichen Policey-Ordnungen Öffentliche Schandstrafen in Städten und Gemeinden [ Ständische Sonderregelungen für den Adel (Mätressenwesen)  Überblick Die Interessen der Fürsten am Mätressenwesen Freiwilligkeit oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen  ▪ Alice Perrers, Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377)Anna Constantia Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733) Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.Die Mätressen der Herzöge von Württemberg ]Vorehelicher Geschlechtsverkehr Konkubinat Bausteine Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur  Sexuelle Gewalt Altersungleiche Paarbeziehungen Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im BarockLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und KleidungReisen Kranke und Gesunde Lesen Deutsche Geschichte
 

Das • Mätressenwesen in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800), vor allem in der Zeit des so genannten ▪ höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789), wurde lange Zeit  ausschließlich • aus einer männlichen Perspektive betrachtet. Wurde das Thema aufgegriffen, so verströmte es, vor allem in älteren Darstellungen, den Duft amourös-erotischer Geschlechterbeziehungen oder den Geruch von Sittenlosigkeit. »Mätressen galten als Objekte männlicher Begierde, je nach Perspektive auch als deren Opfer, aber eben auch als raffinierte Verführerinnen und als Intrigantinnen par excellence.

Dass das Mätressenwesen nicht nur Ausdruck männlich hegemonialer und fürstlicher Macht und Willkür oder eine mehr oder weniger von Zufällen abhängige soziale Praxis im Bereich des • Sexuallebens des Hochadels war, war eine Erkenntnis, die sich erst nach und nach durchsetzte, als sich das Interesse weniger auf diese Praktiken als auf ihre historische Entstehung, Ausprägung und Funktion in dem Herrschafts- und Kommunikationsbereich der Höfe zu richten begann. So ergab sich ein differenziertes Bild auf das • Mätressenwesen in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800), das dazu führte, dass es heute vor allem als eine historisch gewachsene, durchstrukturierte und institutionalisierte Komponente der frühneuzeitlichen Herrschaftspraxis im ▪ höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789) angesehen wird.

Was junge Frauen bewog, sich auf ein im Allgemeinen zeitlich befristetes ▪ Leben als Mätresse eines Fürsten einzulassen, war sehr unterschiedlich. Viel hing von ihrem Stand oder ihrer sozialen Schichtzugehörigkeit ab, aber auch von ihrem familiären Umfeld und etlichen anderen Faktoren. Oft wurden den Fürsten in Frage kommende Favoritinnen auch von den Familien der Frauen "zugeführt", da diese selbst von der Möglichkeit eines über sie vermittelten Zugangs zum Fürsten, bei der Ämtervergabe oder bei anderen Begünstigungen zu profitieren suchte. Trafen solche Bestrebungen auf das erotische Interesse des Fürsten an der Frau, konnten sich die Erwartungen der Familie und der Frauen im Konkurrenzkampf mit anderen Anwärterinnen erfüllen.

Grundsätzlich galten auch in der • sozialen Welt des Adels in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800) die gleichen • christlichen Normen zur Regulierung des • Sexuallebens wie anderswo. 

Dennoch nahmen sich die adelige Männer in der Praxis Rechte heraus, die sie beim ▪ vorehelichen Verkehr und vor allem beim • Ehebruch, einem Vergehen, das in der Geschichte der abendländischen Kultur seit der Antike stets zu den Sittlichkeitsdelikten zählte, die mit Strafen sanktioniert wurden, von sozialen und rechtlichen Sanktionen ausnahm.

Die ansonsten in der Gesellschaft, vor allem im Bürgertum, erfolgreiche ▪ christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken stieß in der Welt des Hochadels an ihre Grenzen. Lange wehrten sich die adeligen Männer erfolgreich gegen die von der Kirche verfolgte ▪ Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe und ihren Anspruch, die traditionelle ▪ Laienehe abzulösen. Vor allem bekämpften sie Verwandtschaftsverbote und das Konzept der Unauflöslichkeit der Ehe, das ihnen untersagte, unter bestimmten Umständen ihre Ehefrau zu verstoßen. Am Ende eines lang anhaltenden Prozesses mussten sie jedoch einlenken.

So erscheint es fast wie eine Kompensation für den Verlust dieser "Freiheiten", die ihnen die traditionelle Laienehe gewährt hatte, dass sich die adelige Männerwelt, was den • Ehebruch und den außerehelichen Geschlechtsverkehr anbelangte, eigene "Gesetze" gab. Hochadeligen Männern war es so auch weiterhin möglich, innerhalb ihres adeligen Haushalts Geliebte als Mätressen zu »halten«" (Gestrich 2003, S.458) und in einer Art öffentlicher Bigamie mit einer Frau zu leben, auch wenn sie verheiratet waren. Dabei berief man sich in zeitgenössischen Rechtsgutachten darauf, dass diese Form adeligen ▪ Ehebruchs nicht unter die irdische, staatliche Gerichtsbarkeit falle, sondern nur vor Gott verantwortet werden müsse.

Unter den patriarchalischen Rahmenbedingungen der Zeit gab eine außereheliche Beziehung mit einer Mätresse den Männern, und nur ihnen, die Möglichkeit, sexuelle, emotionale und andere Bedürfnisse unter Umgehung sonstiger christlicher und rechtlicher Normen auszuleben, selbst wenn sie damit ganz offen in einer Art von Bigamie lebten. Von den sonstigen "Seitensprüngen" und "One-night-Stands" der Fürsten mit Tänzerinnen, Opernsängerinnen und anderen nicht-standesgemäßen Liebhaberinnen ganz abgesehen. Während der Fürst wusste, dass seine Untreue nicht nur geduldet, sondern als Zeichen ausgesprochener Männlichkeit bewundert wurde, war der ▪ Ehebruch seiner Ehefrau in den Augen der Zeit von anderer Qualität, da sie die Legitimität ihrer Kinder – DNA-Abgleich gab es ja noch nicht – und damit die gesamte Erbfolge infrage stellen konnte.

Dass die Fürsten mit ihren meist jüngeren Mätressen auch sexuelle Bedürfnisse befriedigen wollten, steht außer Frage. Dennoch konnte eine Mätresse, im Gegensatz zur eher abwertenden Bedeutung im heutigen Sprachgebrauch, für den Fürsten, mehr als ein bloßes Objekt seiner sexuellen Begierden sein und war dies gewöhnlich auch. Ihre Attraktivität, Bildung, kostbare Ausstattung und öffentlich erkennbare Nähe zum Fürsten wurden Bestandteile fürstlicher Selbstdarstellung.

Wenn die Frau "Favoritin" des Fürsten geworden und dem Hof als »offizielle Mätresse (maîtresse en titre) des Fürsten vorgestellt war, genoss sie nicht nur seinen Schutz, sondern konnte, wie etliche ▪ Beispiele an den Höfen Europas zeigen, zu großem, auch politischem Einfluss gelangen.

Dennoch blieben Mätressen in der patriarchalischen Gesellschaft der Zeit und vor allem an den Höfen Teil der Selbstdarstellung des Fürsten in diesem sozialen Raum, waren als ihr "Besitz" so etwas wie ein Statussymbol und Ausdruck ihrer Macht. An diesem Gestus männlicher ▪ sexualisierter Gewalt, dem sexistischen Stereotyp und den dahinter stehenden diskriminierenden Verhaltensweisen, "die auf einen ungleichen sozialen Status von Frauen und Männern hinwirken" (Eckes 2010, S. 182), hat sich, ohne hier ins Detail gehen zu können, bei der Selbstdarstellung von vielen Männern bis heute wenig geändert.

Einer der Gründe, die das Mätressenwesen begünstigten, war die dynastische Heiratspolitik des Hochadels. Ihre Ehen waren arrangiert, wie in anderen Ständen bzw. Schichten der Gesellschaft im übrigen auch. Zuneigung oder so etwas wie die romantische Liebe spielten dabei kaum eine Rolle.

Wenn eine fürstliche Ehe geschlossen wurde, ging es vor allem darum, die dynastische Erbfolge zu sichern, dynastische Bündnisse zu stiften, Territorien oder Herrschaftsansprüche der beiden Adelsgeschlechter zu verbinden und den Rang der Dynastie zu erhöhen. Selbstverständlich konnte dabei auch persönliche Zuneigung im Spiel sein, für die Heirat war dies allerdings nicht nötig.

Dort, wo es im ▪ höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800) tagein tagaus um Repräsentation von Macht ging, konnte die im Gegensatz zu der dynastisch begründeten Partnerwahl bei der Ehe ganz und gar eigenmächtige Entscheidung des Fürsten, seine "Gunst" einer Favoritin zuteil werden zu lassen, auch auf diese Weise die "Unwiderstehlichkeit" und Männlichkeit (Virilität) des Souveräns demonstrieren. Den "Besitz" einer attraktiven und gebildeten Mätresse ließen sich die Fürsten daher in der Regel einiges kosten, um die soziale Position ihrer Mätresse in der Hofgesellschaft zu gewährleisten und mit seinen materiellen Zuwendungen an seine Mätresse seinen eigenen Reichtum zu betonen.

Mit der bei Hofe eingeführten Mätresse, der Begriff »offizielle Mätresse (maîtresse en titre) bedeutet letztlich nicht mehr, stand ihm zudem eine Frau an der Seite, die als Vermittlerin und Mittelpunkt eines höfischen Netzwerkes die soziale Kontrolle über den Hofadel erleichterte. Nicht zuletzt diese Funktion bedingte auch, dass immer wieder sehr gebildete Frauen, versiert im Umgang mit den Höflingen und dem höfischen Zeremoniell Mätressen des Fürsten oder Königs wurden und diese soziale Position auf ihre jeweilige Art und Weise und unter Ausnutzung der ihnen vom Fürsten gewährten Handlungsspielräumen ausfüllten. "Partygirls", deren Aussehen und erotische Wirkung alles war, waren sie jedenfalls, einmal ganz salopp und modern gesprochen, nicht. Der soziale Platz, den die höfischen Gesellschaft für sie vorsah, war das Ergebnis einer historischen und kulturellen Entwicklung, die zwar mit der sexuellen Attraktivität der Frau zusammenhing, ihre Rolle am Hof aber wurde von anderen Faktoren und Interessen konstruiert und geformt. (vgl. Adams/Adams 2020)

Die Entstehung der quasi institutionalisierten Position der königlichen Mätresse in Frankreich

Dies zeigt sich auch im Vergleich des Mätressenwesens während der Zeit des ▪ höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800), der unterschiedliche Entwicklungen verdeutlicht.

Auch wenn das Mätressenwesen an europäischen Fürsten- und Königshöfen der Zeit weit verbreitet war, erlangten Mätressen nicht überall eine vergleichbare Position in der Hofgesellschaft und erfüllten damit auch nicht allerorten die gleichen Funktionen.

So konnten einzelne Mätressen  wie etwa ▪ Anna Constantia von Brockdorff, der späteren Gräfin von Cosel (1680-1765), als eine der zahlreichen Mätressen des sächsischen Kurfürsten »August der Starke (1670-1733), oder ▪ Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im Herzogtum Württemberg zeitweise zwar eine herausragende Position erlangen und großen Einfluss gewinnen, waren aber wohl eher Einzelfälle, die von der jeweiligen Frau und einer Reihe situationsspezifischer Bedingungen abhingen (vgl. Adams/Adams 2020). Auch die ▪ Beziehung, die der württembergische Herzog ▪ Carl Eugen (1726-1793) mit seiner langjährigen Mätresse ▪ Franziska von Hohenheim (1748-1811) einging, die er später sogar heiratete, ist dabei wohl kein Ausdruck einer kontinuierlichen, allgemein erkennbaren politischen Tradition des Mätressenwesens in dem • süddeutschen Herzogtum, das sich so gerne als • "Versailles in Schwaben" mit den anderen Höfen in Europa maß. Nichtzuletzt dieser Nachahmung des französischen Vorbilds am Hof von »Versailles und der Konkurrenz der Höfe in Europa um Macht und Ansehen ist es geschuldet, dass deutsche Fürsten, die sich an der französischen Hofkultur orientierten, sich auch Mätressen "zulegten", um zu demonstrieren, dass sie mit ihren weitaus kleineren Höfen kulturell mit den führenden Monarchien in Europa mithalten konnten.

Lediglich in Frankreich entwickelte sich über mehrere Jahrhundert hinweg die königliche Mätresse als eine dauerhafte, gesellschaftlich erkennbare und beinahe institutionalisierte politische Position. Dementsprechend lang ist auch die »Liste der königlichen Mätressen, die vom 14. Jahrhundert bis ins 19. Jahrhundert reicht, auch wenn dies natürlich keine lineare Entwicklung war und von den Akteuren wie den jeweiligen Bedingungen abhängig war.

Die Entwicklung der quasi institutionalisierten politischen Position der königlichen Mätresse in Frankreich geht zunächst von »Agnès Sorel (1422-1450), der offiziellen Mätresse »Karls VII. (1403-1461) aus, geht weiter mit »Anne de Pisseleu d’Heilly (wohl 1508-1580), einer Mätresse von »Franz I. (1494-1547), in deren Zeit der Einfluss der königlichen Mätresse deutlich wuchs, und reicht bis zu »Diane de Poitiers (1499-1566), der Mätresse an der Seite »Heinrichs II. (1519-1559), die als klassischer Typ der französischen Königsmätresse angesehen wird. (vgl. Adams/Adams 2020)

Diane de Poitiers (1499-1566), seit 1531 im Alter von 32 Jahren Witwe, avancierte eindeutig zur politischen Beraterin des Königs, baute eigene Patronagestrukturen auf und betrieb dazu noch eine aufwändige Selbstdarstellung. Zugleich schaffte sie es, die alten Netzwerke ihrer durch den Tod von »Franz I. machtlos gewordenen Vorgängerin »Anne de Pisseleu d’Heilly (wohl 1508-1580) zu zerschlagen, indem sie auf einen Schlag alle alten Vertrauten des vormaligen Königs ihrer Ämter entheben und einige sogar gefangen nehmen ließ. Als streng gläubige Katholikin veranlasste sie »Heinrich II. (1519-1559), die Regierungsgeschäfte ihrer gegen die »Hugenotten, den an den Lehren des »Genfer »Reformators »Johannes Calvin (1509-1564) französischen calvinistisch orientierten Protestanten des 16. und 17. Jahrhunderts, gerichteten Politik in die Hände ihrer Gefolgsleute zu legen. Der König wiederum übertrug ihr, schon kurz nachdem der den Thron bestiegen hatte, das Herzogtum »Valentinois und das »Schloss Chenonceau, schenkte ihr die Kronjuwelen, mit denen sie fortan bei offiziellen Anlässen auftrat, und gewährte ihr besonders großzügige Unterhaltszahlungen.


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Katharina von Medici (1519-1589), die mit dem gleichaltrigen Heinrich von Orleans, dem späteren »Heinrich II. (1519-1559), »im Alter von vierzehn Jahren verheiratet worden war, musste schon im Alter von achtzehn Jahren akzeptieren, dass sich Heinrich, damals noch Thronfolger, der deutlich älteren »Diane de Poitiers (1499-1566) zuwandte.

Dazu kam, dass es einige Jahre dauerte, bis Katharina von Heinrich schwanger wurde. Als Heinrich 1538 Vater einer unehelichen Tochter mit der Italienerin Filippa Duci (1520-1566) wurde, schien zudem der Beweis erbracht, dass die Ursache für die Kinderlosigkeit bei Katharina liegen musste. Stand die "Schuldige" so fest, waren auch Überlegungen nicht weit, die Ehe wegen der angeblichen Unfruchtbarkeit Katharinas scheiden zu lassen. Spätestens mit der Thronbesteigung Heinrichs 1547 musste sie damit rechnen, verstoßen zu werden oder lebenslang hinter Klostermauern zu verschwinden. (vgl. Jurewitz-Freischütz 2006, S. 210f.)

Ausgerechnet »Diane de Poitiers (1499-1566) war es, die alles dafür tat, dass dieser "worst case" nicht eintrat. Vielleicht fürchtete sie, dass eine neue, junge Braut ihre Position am Hof gefährdet hätte. Um also dies zu verhindern, hat sie Katharina angeblich sogar Medikamente zukommen lassen, die deren Empfängnisbereitschaft verbessern sollten. Zudem soll sie auch darauf geachtet haben, dass das Ehepaar regelmäßig seinen "ehelichen Pflichten" nachkam und sexuellen Verkehr miteinander hatte. Mit Erfolg: Letzten Endes gebar Katharina nach zehn Jahren Ehe mit Heinrich 1544 den von ihr erwarteten männlichen Thronfolger, dem in den nächsten zwölf Jahren noch weitere neun legitime  Kinder folgten, von denen sechs ihre Kindheit überlebten. (vgl. Wikipedia) Katharina hat damit ihre dynastische Rolle mehr als erfüllt.

Die exponierte Rolle, die zahlreichen Vergünstigungen und Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme führten dazu, dass der von »Diane de Poitiers (1499-1566) repräsentierte Typ als klassischer Typ der französischen Königsmätresse angesehen wird. (vgl. Adams/Adams 2020)

Funktionen der königlichen Mätresse in Frankreich

Die königliche Mätresse in Frankreich erfüllte damit als Ergebnis einer längeren Entwicklung eine Reihe wiederkehrender Funktionen:

  • Sie war Sexualpartnerin und persönliche Vertraute des Königs.

  • Sie beriet ihn in politischen und personellen Fragen.

  • Sie vermittelte Bitten, Ämterwünsche und Gnadengesuche.

  • Sie bildete den Mittelpunkt eines eigenen Patronagenetzwerks.

  • Sie konnte als informeller diplomatischer Kommunikationskanal dienen.

  • Sie förderte Kunst, Architektur, Mode und höfische Unterhaltung. Ihre Schönheit und kostbare Ausstattung repräsentierten den Reichtum des Königs.

  • Sie bot dem König eine persönlich ausgewählte Partnerin neben der dynastisch bestimmten Ehefrau.

Eine Mätresse verdankte ihre Stellung unmittelbar dem Fürsten. Das konnte sie aus seiner Perspektive besonders vertrauenswürdig machen: Anders als ein Minister verfügte sie zunächst nicht über ein eigenes Amt oder eine unabhängige institutionelle Machtbasis. Schon aus eigenem Interesse waren Mätressen "Netzwerkerinnen", die  ihre eigene Stellung mit selbst geknüpften Beziehungen zu einflussreichen Personen absichern wollten. Schließlich war ihre Ausnahmestellung am Hof meistens durch den Schutz des Fürsten nur solange gewährleistet, solange dieser sich nicht von ihr abwendete. Wechselte er seine »offizielle Mätresse (maîtresse en titre) konnte das bis dahin geltende Machtgefüge am Hof, die Beziehungen der Hofgesellschaft zueinander und vor allem der möglichst wirkungsvolle Zugang zum Fürsten durcheinander geraten und die Hofgesellschaft dazu zwingen, sich im Hinblick auf Einflussnahme und Macht neu aufzustellen.

Seine Mätresse konnte dem Fürsten oftmals Informationen liefern, an die er sonst so ohne weiteres nicht gelangt wäre. Sie wusste  aufgrund ihrer vielfältigen Beziehungen gut über die Stimmung bei Hof am Bescheid, überbrachte vertrauliche Botschaften und bot damit die Chance, abseits ministerieller Zuständigkeiten oder familiärer Rücksichtnahmen bestimmte Ziele zu verfolgen, ohne dass diese gleich an die Öffentlichkeit der höfischen Gesellschaft gezerrt wurden.

Allerdings konnte diese Rolle der offiziellen Mätresse, wenn die Frau besonders großen Einfluss bekam, auch Risiken für den Fürsten bergen, die im Falle einer ungütlichen Trennung, wenn nicht seine Macht, so doch sein Ansehen mindern konnte. Gelang es einer Mätresse ein eigenes Netzwerk aus Verwandten, Klienten und Amtsträgern aufzubauen, konnte sie also auch selbst zu einem Machtfaktor werden, deren eigenes Patronagesystem natürlich auch zahlreiche Neider hatte, die nur auf den Tag warteten, an dem sich der Fürst ihrer entledigte, um dann alte Rechnungen zu begleichen. (vgl. • Wilhelmine von Grävenitz (1685-1744), die »Mätresse des württembergischen Herzogs »Eberhard Ludwig (1676-1733)  oder • Anna Constantia von Brockdorff (1680-1765), spätere Gräfin von Cosel, eine der Mätressen des sächsischen Kurfürsten »August der Starke (1670-1733).

Manche der einflussreichen Mätressen fungierten auch als Taktgeberinnen für das höfische Kulturleben, das an vielen Höfen Europas, auch in der Konkurrenz der Höfe miteinander, einen ganz wesentlichen Teil des Lebens ausmachte. Ein Hof musste in der europaweiten Konkurrenz der Höfe miteinander eben nicht nur verwaltet, regiert und kontrolliert, sondern als solcher auch immer wieder aufs Neue kulturell inszeniert werden Die zahlreichen, aufwändigen und äußerst kostspieligen Hoffeste, Theater- und Opernaufführungen, Konzerte und Ballettveranstaltungen, kurzum die ganze Theatralisierung des Hofes, wollte im Sinne der Repräsentationsinteressen des Fürsten organisiert sein. Nicht selten waren daran die Mätressen des Fürsten beteiligt. So ist z. B. von ▪ Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV. (1710-1774) von Frankreich bekannt, dass sie Theateraufführungen organisierte, Musik, Malerei, Architektur und Kunsthandwerk förderte und auf diese Weise an der Gestaltung des Erscheinungsbildes der Monarchie maßgeblich mitgewirkt hat.

Sexualleben in der frühen Neuzeit Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Umgang mit Sexualdelikten Ehebruch [ Ständische Sonderregelungen für den Adel (Mätressentum)  Überblick Die Interessen der Fürsten am MätressenwesenFreiwilligkeit oder sexualisierte Gewalt? Die Motive der Mätressen  ▪ Alice Perrers, Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377)Anna Constantia Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733) Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.Die Mätressen der Herzöge von Württemberg ]

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.08.2026

  
   Arbeitsanregungen:
  1. Beschreiben Sie, wie sich die historische Betrachtung des Mätressenwesens seit den älteren Darstellungen verändert hat.
  2. Erläutern Sie, weshalb hochadelige Männer trotz der geltenden christlichen Sexualnormen offen mit Mätressen zusammenleben konnten.
  3. Erklären Sie, inwiefern die dynastische Heiratspolitik die Entstehung des Mätressenwesens begünstigte.
  4. Stellen Sie dar, welche Funktionen eine königliche Mätresse (maîtresse en titre) am französischen Hof übernehmen konnte.
  5. Vergleichen Sie die Stellung französischer Königsmätressen mit der Stellung einflussreicher Mätressen an deutschen Fürstenhöfen.
  6. Analysieren Sie am Beispiel Diane de Poitiers’, wie eine königliche Mätresse politische Macht und ein eigenes Patronagenetzwerk aufbauen konnte.
  7. Erklären Sie, weshalb das persönliche Netzwerk einer Mätresse für den Fürsten sowohl nützlich als auch gefährlich werden konnte.
  8. Beurteilen Sie, ob die offizielle Mätresse vor allem als Geliebte und Statussymbol des Fürsten oder als eigenständige politische und kulturelle Akteurin anzusehen ist.
  9. Beurteilen Sie, ob die offizielle Mätresse lediglich als Geliebte des Fürsten oder vielmehr als politische und kulturelle Akteurin anzusehen ist.
 

 
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