Was junge Frauen bewog, sich auf ein im Allgemeinen zeitlich befristetes
▪ Leben als Mätresse eines Fürsten
einzulassen, war sehr unterschiedlich. Viel hing von ihrem Stand
oder ihrer sozialen Schichtzugehörigkeit ab, aber auch von ihrem
familiären Umfeld und etlichen anderen Faktoren.
Es ist davon auszugehen,
dass sie das eher selten rein freiwillig taten, da persönliche
Interessen, familiärer Zwang und die Macht des Fürsten eng miteinander
verwoben waren. Romantische Neigungen der Frau können dabei in der
komplexen Motivationslage aus strategischem Kalkül, familiären
Zwängen und dem Streben nach individueller Handlungsautonomie (agency)
innerhalb der von Männern dominierten Ständegesellschaft durchaus
auch im Spiel gewesen sein.
Insgesamt aber
dürfte es oft um mehr oder weniger kaschierte ▪
sexualisierte
Gewalt gehandelt haben, bei der es im Kern stets um das
Ausüben von Macht und Unterdrückung handelt (vgl.
Gysi
2018, S.19), die in der »Rape
Culture der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
tief verankert war. Dabei ist es einerlei, ob man diese Macht als
repressiv versteht oder auf vielfältige andere Art und Weise unter
den Bedingungen des herrschenden ▪ Sexualitätsdispositivs
wirken sieht, wie »Michel
Foucault (1926-1984) herausstellt. Auch als •
polymorphe
Macht und •
depersonalisierte zirkulierende Kraft,
die zahlreichen Objekten (Körpern) eingeschrieben ist, sorgt sie,
allerdings auf andere Art und Weise, für die Einhaltung dessen
sorgt, was der unangefochtenen hegemonialen Männlichkeit der
patriarchalischen Gesellschaft in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
gelegen kommt. Zum ▪
Wesen dieser Macht im Sinne Foucaults gehört es, dass sie sich
in allen Bereichen und Kräfteverhältnissen immer wieder reproduziert
und auch kein Netz darstellt, das sich "als etwas Äußeres" über
"andere Typen von Verhältnissen" (Foucault
1983/192012, S.94)
wie z. B. soziale oder ökonomische Prozesse oder auch
"Erkenntnisrelationen" oder "sexuelle Beziehungen" wie eine Art
Spinnennetz darüber legt (vgl.
Sich
2018, S.70).
Wie auch immer: Die
Macht sorgte unter patriarchalischen gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
allerorten und in allen gesellschaftlichen Bereichen und sozialen
Gruppen für die Unterordnung der Frauen, die sich auch im
Mätressenwesen im höheren Adel niederschlug.
Den Frauen
jedenfalls, auf die sich das sinnliche Begehren des
jeweiligen Fürsten richtete, blieb häufig kaum eine Alternative,
wenn sie sich nicht der Ungnade des jeweiligen Fürsten ausliefern
wollten, der ihre soziale Existenz jederzeit ruinieren konnte.
Dabei war »Mätresse
auch nicht gleich Mätresse. Die Verwendung des Begriffs drückt dies
schon aus, dessen Bedeutung sich zwischen der meist in einen
höheren Rang erhobenen Geliebten eines Fürsten und, tendenziell
abwertend und spöttisch, einfach einer Geliebten ansiedelt, die von
einem Mann ausgehalten wird.
In das Begriffumfeld fallen eine Reihe
anderer Begriffe, die im Laufe der Zeit eine schichtenspezifische
Nutzung in der Alltagssprache gefunden haben, aber auch auf
besondere Formen des Zusammenlebens von meist verheirateten Männern
mit Frauen in einer öffentlich gemachten nicht-ehelichen Beziehung,
wie z. B. dem ▪ Konkubinat, verweisen können. Dazu zählen z. B. die
Begriffe Konkubine, Beischläferin, oder auch Nebenweib, Zuweib,
Beifrau, oder Beiweib (vgl. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und
Wilhelm Grimm).
In der Welt des ▪
höfischen
Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800),
in der es jeden Tag um die Dauerinszenierung der fürstlichen
Machtvollkommenheit ging, mit der die Öffentlichkeit in Erstaunen
über die Exklusivität des Hofes versetzt werden konnte, wurde
jedenfalls sehr
genau zwischen einer "Mätresse“ und einer kurzzeitigen Geliebten
unterschieden.
Während letztere gewöhnlich, wenngleich solche
Verallgemeinerungen immer mit Vorsicht zu genießen sind, der
außerehelichen Befriedigung der sinnlichen Lust des Mannes dienten,
waren Mätressen, wenn sie als »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre vom Fürsten dem Hof und damit der
Öffentlichkeit offiziell vorgestellt wurden, Frauen, die von der
Hofgesellschaft als quasi-institutionalisierte politische Position
(vgl.
Adams/Adams 2020) akzeptiert werden mussten, auch wenn sie nicht
einmal adeligen Kreisen entstammten. Formal konnte sie auch Hofdame
der Königin oder Erzieherin königlicher Kinder sein, tatsächlich war
sie aber mehr, nämlich Geliebte, Beraterin und die Person, die dem
König half, den Hofadel zu kontrollieren, sowie die Person, die den
direkten Zugang zum Fürsten vermitteln konnte.
Wenn die soziale
Position
einer »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre) des Fürsten einnahmen, genossen sie nicht nur
seinen Schutz, sondern konnten, wie etliche ▪
Beispiele an den Höfen Europas zeigen, zu großem, auch
politischem Einfluss gelangen. Zugleich hing ihr persönliches Wohl
und Wehe immer vollkommen von der Gunst des Fürsten ab. Ihr Leben an
der Seite des Fürsten war in der Regel auf wenige Jahre befristet.
Wie er bei der Trennung von ihr sich verhielt und ob er auch danach
noch für sie und ggf. gemeinsame Kinder sorgte, war durchaus
verschieden und von etlichen Faktoren abhängig, letzten Endes aber
stets allein von der Gunst des Fürsten.
Etliche
dieser Frauen waren für ihre Zeit sehr gebildet und prägten, wie z.
B. ▪
Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.
(1710-1774) von Frankreich auch das kulturelle und
gesellschaftliche Leben der Hofgesellschaft oder wirkten sogar, wie
in ihrem Falle, noch darüber hinaus. Ihr Leben an der Seite des
Fürsten war also von dem einer kurzzeitigen Geliebten verschieden,
die die Fürsten, wie am ▪
Beispiel von Herzog
Carl Eugen von Württemberg ersichtlich, nach Belieben aus dem
Kreis der jungen und offenkundig attraktiven Theater- und
Ballettensembles ihrer Hoftheater und Opern "rekrutierten", oft
schwängerten und ihre "Seitensprünge" dann, wenn sie es nach
Beendigung der Liaison gut mit ihnen meinten, zumindest für eine
Weile lang finanziell mit einer Apanage versorgten und mit einem
Offizier oder Beamten verheirateten.
Dass ▪
vorehelicher und
außerehelicher Geschlechtsverkehr von Männern und Frauen in der
patriarchalischen Gesellschaft der Zeit vollkommen anders bewertet
wurde und den ▪ "Ehrverlust"
der Frau nach sich ziehen konnte, sei hier nur kurz
erwähnt. Und dass ein solches sexuelles Verhalten für ▪
adelige
Frauen, auch wenn es selbstredend nicht ausgeschlossen war,
nicht in Frage kommen durfte, lag natürlich auch daran, dass es in
dieser gesellschaftlichen Gruppe in besonderen Maße um die Zeugung
legitimer Nachkommen ging, bei der an der Vaterschaft des Erzeugers
kein Zweifel bestehen durfte.
Lange Zeit wurde
die Welt des ▪
höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
▪ ausschließlich aus
einer männlichen Perspektive betrachtet und die höfische Welt
als ein gesellschaftlicher Bereich gesehen, in dem mehr oder weniger
ausschließlich männliche Akteure auf der Grundlage der
patriarchalischen Strukturen der Gesellschaft als Ganzes das Sagen
hatten.
Wer aber nach den
Beweggründen jener Frauen fragt, die eine solche Rolle am Hof eines
Fürsten einnahmen, muss auch berücksichtigen, dass die Frauen
vielfältige Motive dafür hatten, sich auf diese Rolle einzulassen.
Zugleich muss man untersuchen, welche Handlungsspielräume diese
Mätressen besaßen und wie sie davon Gebrauch machen konnten. Dafür
stehen in diesem Arbeitsbereich auch ▪
Beispiele von Mätressen an den Höfen Europas in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800).
Im Allgemeinen
dürften die Frauen, die sich als Mätressen auf ein zeitlich
befristetes Leben an der Seite eines Fürsten einließen,
unterschiedliche Gründe gehabt haben. Oft kamen auch mehrere Gründe
zusammen. Neben dem Druck und der Abhängigkeit vom Fürsten, der wie
schon erwähnt, sich nicht scheute, seine Stellung auszunutzen und
mehr oder weniger offen ▪
sexualisierte
Gewalt gegen seine "Kandidatinnen" anwendete, um sie willfährig
zu machen, gab es aber auch Beweggründe, die aus
Handlungsspielräumen resultierten, die Frauen blieben, wenn sie sich
mehr oder weniger frei für das Leben als Mätresse des Fürsten
entschieden und dem "Werben" des Fürsten nachgaben.
So konnten
Mätressen durch die in der Hofgesellschaft öffentlich gemachten
Beziehung zum Fürsten nicht nur Rang und Ansehen gewinnen, sondern
auch materielle Güter, ein eigenes Haus und/oder Landbesitz
erlangen. Einige erhielten kraft fürstlicher Gnade sogar einen
Adelstitel, der ihren sozialen Aufstieg in der Ständegesellschaft
markierte.
Geldzuwendungen,
Pensionen und Apanagen konnten die Mätressen, wenn sie realistisch
für die Zukunft sorgten, auch fnach dem Ende
der Beziehung finanziell absichern, solange der Fürst ihnen diese
Leistungen nicht nur für eine gewisse Zeit lang gewährte.
Nicht selten
konnten einflussreiche Märtressen auch
Vorteile für ihre eigene Familie herausschlagen, indem sie dafür
sorgten, dass ihre Eltern und Verwandte Ämter und Titel erhielten,
Karrieren beim Militär machen oder einfach nur vorteilhafte Ehen
schließen konnten. Nichtzuletzt aus diesen Gründen hatten die
Familien der Mätressen oft auch wenig Einwände gegen das Leben
Mätressen und nicht selten waren sie es sogar, die gezielt darauf
hinarbeiteten, dass eine solche Beziehung zum Fürsten zustande kam.
Wie die ▪
Beispiele von Mätressen an den Höfen Europas in der ▪ Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
verdeutlichen konnten Mätressen auch einen großen politischen
Einfluss haben. Wer sonst keinen Zugang zum Herrscher erhielt,
konnte dies oft durch seine Mätresse erhalten, die sich seiner Sache
annahm und dafür sorgte, dass der Fürst sich mit der Angelegenheit
oder Personalentscheidung befasste. Wie weit der tatsächliche Einfluss
der Mätresse ging, hing neben ihrer Stellung und Persönlichkeit,
auch davon ab, ob es ihr gelang, mit Hilfe ihres eigenen
Netzwerkes bei Hofe, die ihrer Neider und Neiderinnen zu dominieren.
Nicht wenige
Beziehungen zwischen den Mätressen und ihren Fürsten beruhten auch
auf Liebe, Zuneigung und damit auch auf Gefühlen. Für die Mätresse
war dabei oft klar, dass die Ehen der Fürsten aus dynastischen
Gründen geschlossen und die von den Eheleuten gezeugten Kinder
allein der Sicherung der dynastischen Erbfolge dienten. Aus wenn
sich über die Gefühle, die zwischen dem Fürst und seiner Mätresse im
Spiel sein konnten, wenig verlässliche Aussagen machen lassen, ist
doch überliefert, dass manche Fürsten mit ihrer Mätresse auch
jenseits der Hofgesellschaft ein nicht von dessen Regeln bestimmtes
Leben führten. So konnte es durchaus sein, dass einzelne Frauen das
Leben als Mätresse, zumal wenn es materiell auf soliden eigenen
Füßen stand, mehr persönlichen Handlungsspielraum gab als der
standsgemäßen Ehefrau des Fürsten.
In jedem Falle
machen die verschiedenen Beweggründe deutlich, dass sich das Leben
einer fürstlichen Mätresse nur unter verschiedenen Perspektiven
erschließt. Wer Mätresse wurde, konnte dies unter allerdings sehr
eingeschränkten Wahlmöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen tun,
die sich zwischen den Polen ▪
sexualisierte
Gewalt und einer romantischen Beziehung auf Zeit bewegen
konnten.
•
Sexualleben in der
frühen Neuzeit
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Umgang mit
Sexualdelikten •
Ehebruch
[
▪
Ständische Sonderregelungen für den Adel
(Mätressentum)
▪
Überblick ▪
Die Interessen der
Fürsten am Mätressenwesen
►
Freiwilligkeit oder sexualisierte Gewalt?
Die Motive der Mätressen ◄
▪ Alice Perrers,
Mätresse des englischen Königs Eduard III. (1312-1377) ▪
Anna Constantia
Gräfin von Cosel, Mätresse Augusts des Starken (1670-1733)
▪
Madame de Pompadour als offizielle Mätresse von Ludwig XV.
▪ Die Mätressen der
Herzöge von Württemberg
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