Lange Zeit wurde
die Welt des ▪
höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789) in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
ausschließlich aus einer männlichen Perspektive betrachtet und die
höfische Welt als ein gesellschaftlicher Bereich gesehen, in dem
mehr oder weniger ausschließlich männliche Akteure auf der Grundlage
der patriarchalischen Strukturen der Gesellschaft als Ganzes das
Sagen hatten.
Diesem männlichen Blick war auch das
»Mätressenwesen
der Zeit unterworfen, das, im Nachhinein betrachtet, stets mit moralischen Kontexten verbunden
wurde und nicht selten, vor allem in älteren Darstellungen, den
Geruch von Sittenlosigkeit auf der einen und den Duft
amourös-erotischer Geschlechterbeziehungen verströmte. »Mätressen
galten als Objekte männlicher Begierde, je nach Perspektive auch als
deren Opfer, aber eben auch als raffinierte Verführerinnen und als
Intrigantinnen par excellence.
Inzwischen hat sich
diese verengte Sicht gewandelt. Das Mätressenwesen in Form der »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre) war eben bedeutend mehr als nur ein
Beiwerk männlich hegemonialer und fürstlicher Macht und Willkür. Im
Grunde genommen handelte es sich um eine durchstrukturierte und
institutionalisierte Komponente der frühneuzeitlichen
Herrschaftspraxis im ▪
höfischen Absolutismus (ca. 1650-1789).
Obwohl in der •
sozialen
Welt des Adels grundsätzlich christliche Sexualnormen galten,
wurde der systematische, dazu noch öffentlich zur Schau gestellte •
Ehebruch, der in der
Geschichte der abendländischen Kultur seit der Antike stets zu den
strafbaren Sittlichkeitsdelikten gehörte, geduldet, wenn er von
hochadeligen Männern begangen wurde.
Dass die Fürsten
mit ihren meist jüngeren Mätressen sexuelle Bedürfnisse befriedigen
wollten, steht außer Frage. Das Mätressenwesen nur unter diesem
Aspekt zu betrachten, wird allerdings seiner sozialen Bedeutung
nicht gerecht. Eine Mätresse konnte, im Gegensatz zur eher
abwertenden Bedeutung im heutigen Sprachgebrauch, für den Fürsten,
mehr als ein bloßes Objekt seiner sexuellen Begierden sein und war
dies gewöhnlich auch. Sie konnte als Vertraute, Vermittlerin und
Netzwerkerin politischen Einfluss gewinnen und das kulturelle
Hofleben mitgestalten. Ihre Stellung blieb dennoch unsicher, weil
sie vollständig von der Gunst des Fürsten abhing. Ein eigenes
Netzwerk konnte ihre Macht sichern, bei einer Trennung aber auch zur
Gefahr für sie und den Fürsten werden.
Die ▪
Motive der
Frauen, sich auf ein im Allgemeinen zeitlich befristetes Leben als Mätresse eines Fürsten
einzulassen, waren sehr unterschiedlich.
Es ist davon auszugehen,
dass sie das eher selten rein freiwillig taten, da persönliche
Interessen, familiärer Zwang und Machtpolitik eng miteinander
verwoben waren. Insofern dürfte es oft um mehr oder weniger
kaschierte sexualisierte Gewalt gehandelt haben
Die
gesellschaftliche Stellung einer Mätresse beruhte auf persönlicher
Gunst und war deshalb meistens rechtlich nicht abgesichert. Je höher
sie aufstieg und je stärker sie in Politik und Patronage eingriff,
desto mehr Gegner warteten auf den Augenblick, in dem der Schutz des
Fürsten verschwand.
Die Beispiele ▪
Alice Perrers
(1342-1400), die Mätresse des englischen Königs
»Eduard
III. (1312-1377), ▪ Anna Constantia
von Brockdorff, der späteren Gräfin von Cosel im Kurfürstentum
Sachsen, aber auch der Aufstieg
und Fall von ▪
Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744) im Herzogtum Württemberg
machen dies deutlich, selbst wenn diesen das soziale Privileg,
wohlhabend weiterleben zu können, nachdem
sie in Ungnade gefallen waren, nicht vollständig entzogen worden
ist.
Im Vergleich
ähnlich gelagerter Fälle in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800) zeigt sich, dass das Schicksal
der Mätresse nach dem Gunstverlust vor allem davon abhing, (1) ob
die ehemalige Mätresse, belastende Briefe oder sonstige Dokumente
besaß oder auch über relevantes Insiderwissen verfügte, (2) ob sie
ein eigenes Patronage- und Machtnetzwerk mit einer von ihr
abhängigen Günstlingswirtschaft aufgebaut hatte, (3) ob sie selbst
über große Güter und Vermögen verfügen konnte, (4) ob sie sich der
Trennung widersetzte, (5) ob sie ggf. auch mit gegnerischen
Höflingen oder ausländischen Mächten verbunden war, (6) ob sie
rechtlichen oder familiären Schutz außerhalb des Hofes besaß.
Dementsprechend
zeigt sich im Vergleich von Beispielen, die den deutschen Raum
übersteigen, deutliche Unterschiede in den Konsequenzen, die die in
Ungunst gefallenen, zuvor einflussreichen Mätressen zu tragen
hatten.
Alice Perrers
(1342-1400) gewann als die Mätresse des ca. 30 Jahre älteren englischen Königs
»Eduard
III. (1312-1377) großen politischen und wirtschaftlichen
Einfluss gewann und konnte während dieser Zeit umfangreichen
Landbesitz erwerben. Da sie nach dem Tod des Königs um ihre
Sicherheit fürchtete, heiratete sie heimlich William Windsor. Ihre
Gegner warfen ihr Bereicherung, Günstlingswirtschaft, die
Beeinflussung von Gerichten und Ämtervergaben sowie Ehebruch vor.
Ihre verheimlichte Ehe hatte ihr zudem ermöglicht, selbstständig
Geschäfte abzuschließen. Im Jahr 1377 wurde Perrers verbannt und
weitgehend enteignet. Nach Eduards Tod wurde das Urteil zunächst
bestätigt, 1379 jedoch aufgehoben. Sie kehrte zurück und gewann
einen Teil ihres Eigentums nach langjährigen Rechtsstreitigkeiten
zurück. Trotz ihrer Verfolgung starb sie 1400 als wohlhabende Frau.
»Jane Shore
(1447-1527), die Mätresse des englischen Königs
»Eduard IV. (1442-1483) wurde wegen ihrer sexuellen Freizügigkeit
nach dem Tode des Königs wegen Ehebruchs zu öffentlicher Buße
verurteilt und musste barfuß, nur mit einem einfachen Untergewand
bekleidet und eine Kerze tragend, durch London gehen, eine
öffentliche Schandstrafe, die in der damaligen Gesellschaft dem
Verlust ihrer Ehre gleichkam.
»Diane de Poitiers
(1499-1566), die Mätresse und Vertraute des französischen Königs
»Heinrich
II. (1519-1559), umsorgte den fast zwei Jahrzehnte jüngeren
Heinrich, organisierte sein Liebesleben und war unanfechtbarer
Mittelpunkt des Hofes. Als Heinrich starb, verlor sie den Hofzugang
und einen besonders prestigeträchtigen Besitz und zog sich danach
auf ihre Güter zurück.
Anna Constantia von
Brockdorff (1680-1765), spätere Gräfin von Cosel war wohl
die einflussreichste der zahlreichen Mätressen des sächsischen
Kurfürsten »August
der Starke (1670-1733). Sie war eine für ihre Zeit vielseitig
gebildete und politisch aktive »offizielle
Mätresse (maîtresse en titre). August versprach ihr schriftlich eine
morganatische Ehe, Versorgung und die Anerkennung gemeinsamer
Kinder. Wegen ihres politischen Einflusses, ihrer Gegnerschaft zu
seiner Polenpolitik und ihrer Weigerung, die Trennung hinzunehmen,
fiel sie jedoch in Ungnade. Nach einer unerlaubten Reise nach Berlin
wurde sie ausgeliefert und 1716 auf Burg Stolpen inhaftiert, wo sie
trotz ihres fortbestehenden Vermögens bis zu ihrem Tod 1765 blieb.
Ihr Schicksal zeigt auch, wie schnell eine mächtige Vertraute nach dem
Ende der Beziehung zum politischen Risiko für den Fürsten werden
konnte.
Wilhelmine von Grävenitz (1685-1744) war über zwanzig Jahre die
einflussreiche »Mätresse
von Herzog »Eberhard
Ludwig (1676-1733) und genoss mit ihm das prunkvolle Leben im ▪
Residenzschloss Ludwigsburg. Sie wurde zur Gräfin erhoben,
erhielt umfangreichen Besitz und gewann großen politischen Einfluss,
indem sie Verwandte und Anhänger in wichtige Ämter brachte. Nach dem
Bruch mit dem Herzog 1731 wurde sie verbannt, zeitweise inhaftiert
und musste ihre württembergischen Besitzungen abgeben. Sie starb
1744 in Berlin.
Madame
de Pompadour (1721-1764) stieg trotz ihrer bürgerlichen
Herkunft zur ersten »offiziellen
Mätresse (maîtresse en titre) des französischen Königs »Ludwig XV. (1710-1774).
auf. Durch Bildung, gesellschaftliches Geschick und ein Netzwerk von
Verbündeten sicherte sie ihre außergewöhnliche Stellung am Hof von »Versailles.
Sie beeinflusste politische Entscheidungen, organisierte kulturelle
Veranstaltungen und förderte bedeutende Künstler und Aufklärer wie
Voltaire, Diderot, Rousseau und Boucher. Trotz der Konkurrenz durch
neue Geliebte des Königs blieb sie bis zu ihrem Tod 1764
einflussreich. Ihr Aufstieg verdeutlicht zugleich, dass
außereheliche Beziehungen männlicher Adeliger gesellschaftlich
weitgehend geduldet wurden.
Auch Herzog ▪
Carl Eugen (1726-1793)
von Württemberg unterhielt zahlreiche Beziehungen, vor allem zu
Tänzerinnen und Sängerinnen, und hatte vermutlich etwa 40 eheliche
und uneheliche Kinder. Viele ehemalige Mätressen wurden finanziell
versorgt oder mit anderen Männern verheiratet. Seine letzte
langjährige Mätresse war ▪
Franziska von Hohenheim (1748-1811) , die er 1785 nach der
Überwindung rechtlicher und kirchlicher Hindernisse heiratete.