"In allen Schulen ist die sittliche Bildung, staatsbürgerliche
Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des
deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben."
(Artikel 148, Satz 1 der Weimarer Reichsverfassung)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
24.09.2023