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Weimarer Reichsverfassung (WRV)

Verfassungsvergleich WRV und GG

Weimarer Republik 1918/19-1933

 
GESCHICHTE
 
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Beginn des bürgerlichen Zeitalters Deutsche Geschichte Deutsche Verfassungsgeschichte Reformation und Glaubenskriege 1517 - 1648 ▪  Deutschland zur Zeit des Absolutismus 1648-1790 ▪  Kontinuität und Wandel im Deutschen Reich 1763-1806 ▪  Vom Wiener Kongress bis zur Revolution 1815-1849/49 Das deutsche Kaiserreich 1871-1919 Weimarer Republik 1918/19-1933 ZeittafelParlamentarisierung des Reiches (Oktoberreformen) ▪ Belastungsfaktoren der Weimarer Republik [ Weimarer Reichsverfassung Verfassungstext (Gesamttext) Überblick Strukturbild Reine Verhältniswahl als Belastungsfaktor  Vergleich WRV und GG Quellenauswahl Bausteine ] Parteien in der Weimarer Republik Wahlen Außenpolitik ▪ Quellenauswahl Nationalsozialistische Diktatur 1933-1945 ▪  Deutschland 1945 bis 1990
 

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Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Die • Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weisen grundlegende Unterschiede auf.

Weimarer Reichsverfassung (WRV) 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 

Reichspräsident

Bundespräsident

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Auswirkungen

vom Volk direkt auf 7 Jahre gewählt 

kann Parlament auflösen

ernennt und entlässt den Reichskanzler

ordnet Ausnahmezustand an und erlässt gesetzeswirksame Notverordnungen (auch Grundrechte können zeitweise außer Kraft gesetzt werden (Art. 48))

hat Oberbefehl über die Streitkräfte (Reichswehr)

Paul von Hindenburg (Ex-Generalfeldmarschall des kaiserl. Heeres mit monarchistischen Überzeugungen) wird 1925 und 1932 zum Reichspräsidenten gewählt

durch Hindenburg wird Notverordnungsrecht zur Aushöhlung von Grundrechten, Stützung von Präsidialkabinetten missbraucht (Präsidialdiktatur)

willkürliche Lahmlegung von Parlament und Regierung

von der Bundesversammlung (alle Abgeordnete des Bundestages und die gleiche Anzahl von Abgeordneten aus den Landtagen) auf 5 Jahre gewählt

einmalige Wiederwahl möglich

schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor

ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers Minister

Bundespräsident steht über den Parteien (Überparteilichkeit)

hauptsächlich repräsentative Funktionen als Staatsoberhaupt

als Verfassungsorgan ist das Amt des Bundespräsidenten kein Gegengewicht zum Parlament

in genau definierten Ausnahmefällen kann Bundespräsident weitere Kompetenzen wahrnehmen (z.B. Auflösung des Bundestages bei scheiternder Kanzlerwahl)

Reichstag

Bundestag

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Auswirkungen

reines Verhältniswahlrecht von Verfassung vorgeschrieben

schwierige Regierungsbildung (Mehrparteienkoalitionen notwendig)

Parteienzersplitterung (auch kleinste Parteien sind im Reichstag vertreten)

personalisiertes Verhältniswahlrecht mit 5%-Sperrklausel (Erststimme / Mehrheitswahl

Zweitstimme / Verhältniswahl); Wahlsystem veränderbar

Ausgrenzung sog. "Splitterparteien" von der polit. Repräsentation auf Bundes/. Länderebene

kleine Koalitionen (Kanzlermehrheit)· z. T. Persönlichkeitswahl

Reichskanzler / Reichsregierung

Bundeskanzler / Bundesregierung

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Auswirkungen

Reichskanzler wird vom Reichspräsidenten ernannt

destruktives Misstrauensvotum gegen Reichskanzler und Reichsminister (Abwahl ohne Neuwahl)

Einfluss des Reichspräsidenten bei Auswahl d. Reichskanzlers

zusammen mit Recht der Reichstagsauflösung Stützung von sog. Präsidialkabinetten (Präsidialdiktatur)

destruktive Parlamentsmehrheiten möglich

Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt

konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler (Abwahl durch Neuwahl)

Bundeskanzler (BK) vom Parlament abhängig (parlamentarisches Prinzip, Kanzlermehrheit)

Bundesminister vom BK ausgewählt (Kanzlerdemokratie)

verfassungsrechtl. Druck, Regierungsfähigkeit zu erhalten

Parteien

Parteien

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Auswirkungen

in der Verfassung nicht positiv erwähnt (extrakonstitutioneller Status)

Parteien werden in der öffentlichen Meinung gering geschätzt ("Parteiengezänk“)

Parteien als Verfassungsinstitutionen ausdrücklich erwähnt

Entwicklung zum in allen Belangen von Parteien bestimmenden "Parteienstaat“

Plebiszitäre Partizipationsmöglichkeiten

Repräsentation ( gewählte Abgeordnete)

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Auswirkungen

Gesetzgebung durch Volksentscheide und Volksbegehren möglich (direkte Demokratie)

Ausnutzung für extremistische Agitation

Herbeiführung d. Volksentscheides u. RT-Auflösung durch Reichspräsidenten (Präsidialdiktatur)

auf Bundesebene sind Volksentscheide nur in Fragen der Länderneugliederung möglich

geringe unmittelbare Mitbestimmungsrechte des Volkes

Stärkung des repräsentativen Prinzips im Interesse der politischen Stabilität

Schutz der Verfassung

Schutz der Verfassung

Regelungen

Auswirkungen

Regelungen

Auswirkungen

Verfassung leicht änderbar

Parteienverbot nicht möglich

Wertneutrale Verfassung

verfassungsdurchbrechende Gesetze relativ leicht (z.B. Ermächtigungsgesetz 1933)

verfassungsfeindliche, antidemokratische Kräfte sind zugelassen

Verfassungsänderung schwierig, Änderung des GG-Wortlauts 

Parteienverbot durch BVerfG möglich

Wertgebundene Verfassung

grundlegende Verfassungsnormen nicht veränderbar

Grundrechte in ihrem Wesensgehalt unantastbar "wehrhafte Demokratie"

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 25.09.2023

 
 

 
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