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Die Geldmittel, die zur Aufstellung einer Söldnereinheit
unbedingt erforderlich waren, wurden vom Kriegsherrn selbst
bereitgestellt
oder diesem von solventen Offizieren vorgeschossen. Der Kriegsherr trug
seine Schuld vorwiegend in der Weise ab, dass er dem Obristen (im Falle
eines Regiments) Einkünfte, Landgüter, Rechte, Privilegien, Pfründen und
Titel übereignete. Floss schon Geld in die Regimentskasse, das vom
Kriegsherrn stammte, dann reichte es kaum für drei Monatssolde [...], für
die Monate in denen die "Untersten" keinen Sold erhielten, mussten sie
sich andere Quellen erschließen - am wenigsten durch Arbeit. Diese Quellen
lagen im jeweiligen Aufenthaltsgebiet einer Einheit. Die Soldaten wurden
für die kälteren fünf bis sechs Monate in Privathäuser einquartiert,
Fußvolk in den Städten, Reiter meist auf Dörfern. Ihr Unterhalt
(Verpflegung, Wohnung, Heizung, Licht u .a. m.) ging also zu Lasten der
betroffenen Haushalte. Ausgenommen blieben fürstliche, adlige,
ratsherrliche und Pfarrhäuser, so lange das die Versorgungslage und die
Disziplin der Soldaten zuließ. [...]
Die Überlieferung lässt keinen Zweifel daran, dass die Einquartierung von
Kriegsleuten als oft unerträglich Last empfunden wurde, der man sich zu
widersetzen oder von der man sich loszukaufen suchte.
Dergestalt war das Überwälzen des Heeresunterhalts auf die
Bevölkerung eine Art Soldersatz. Mit der Einquartierung ging oft eine
weitere Belastung einher - die "Kontribution": Städten, Ländern und
Landschaften wurde von den Befehlshabern die kurzfristige und einmalige
Zahlung einer hohen Geldsumme auferlegt, die in aller Kürze nur durch
Kreditaufnahme erbracht werden konnte.
(aus: Herbert Langer, Heeresfinanzierung, Produktion und Märkte für die
Kriegsführung in:
Bußmann/Schilling (Hg.) o.J. (1998), S.294)
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