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Die Karlsschule - Textauswahl

Die finanzielle und privatrechtliche Stellung der Eleven

Gustav Hauber (1907)

 
GESCHICHTE
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Die Karlsschule
Überblick
Kurzer Abriss der Geschichte
Die Schüler der Karlsschule
Erziehung und militärischer Drill
Lehr- und Unterrichtspraxis
Privatleben - Fehlanzeige
Ständische Ungleichheit
Umzug nach Stuttgart 1775
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"Eine wichtige Unterscheidung unter den Zöglingen machte ferner die finanzielle und die privatrechtliche Stellung aus. Im ersten Anfang der Schule waren als Zöglinge Kinder armer Leute gedacht, bei denen sich von selbst verstand, dass sie auf Kosten des Herzogs erzogen und ausgebildete wurden und ihm dafür ihre Dienste zu widmen hatten. Als dann im Jahr 1771 die Schule den höheren Flug nahm, wurden die Zöglinge dazu erst gesucht, durch Nachfrage in den Lateinschulen nach fähigen jungen Leuten und in den Familien von Offizieren und Beamten nach geeigneten Söhnen, wobei wiederum unentgeltliche Verpflegung und Unterricht, übrigens teilweise bei eigener Beschaffung von Kleidung und Wäsche, dagegen Verpflichtung zu späterem herzoglichen Dienst vorausgesetzt wurde. Diese Verpflichtung musste von 1774-77, doch mit Rückwirkung auf die früher Aufgenommenen, in dem so genannten 'Revers' von den Eltern und dem Zögling unterschriftlich anerkannt werden, nämlich: 'sich gänzlich den Diensten des Herzoglich württembergischen Hauses zu widmen und nicht ohne Erlaubnis daraus zu treten'. Bei diesen Zöglingen fand es der Herzog selbstverständlich, dass er den einzelnen den Beruf zuwies. Dabei wurde auf die Stellung der Eltern, auch auf Wünsche der Zöglinge einige Rücksicht genommen, doch keineswegs entscheidende, und es kamen viele despotische Willkürlichkeiten vor; andererseits wurde auch in manchen Einzelfällen, wo entschiedene Fähigkeit sich zeigte oder dringender Wunsch ausgesprochen wurde, die Berufsbestimmung geändert, so bei Dannecker, der ursprünglich zum Balletttänzer, bei Plieninger, der zum Musiker bestimmt war, und bei den ersten Medizinern. Im Allgemeinen aber wurde bei diesen Zöglingen jeder Versuch, sich von der Berufsbestimmung des Herzogs zu entfernen, sehr ungnädig aufgenommen. Wer von diesen nicht in den herzoglichen Dienst trat, von dem wurde Ersatz des Kostenaufwands verlangt, ein noch viel stärkerer Druck in dieser Richtung aber war die herzogliche Ungnade. Nachdem dann aber die Schule ihren bestimmten Charakter bekommen hatte und in weiteren Kreisen bekannt geworden war, wurde die Aufnahme in sie auch nachgesucht von solchen, welche die Unentgeltlichkeit nicht brauchten noch wünschten und die entsprechende Verpflichtung nicht eingehen wollten. Das wurde dann, wohl auch mit Rücksicht auf die Akademiekasse, nicht abgelehnt, und weiterhin wurde dies Art der Aufnahme die Regel. Es wurde 1776 ein Pensionspreis nach dem so genannten 'Typus' eingeführt, der von 8-15jährigen Zöglingen aufsteigend, von da 300 fl. berechnet wurde. Bei den so Aufgenommen, den so genannten 'Pensionnaires', war von jener Verpflichtung nicht mehr die Rede, die Berufswahl stand ihnen, bzw. ihren Eltern frei, der Herzog war dabei nur der väterliche Berater, doch fehlte es auch hier nicht ganz an willkürlichen Eingriffen, gerade auch solchen, denen er besonders wohlwollte. Auch kam unentgeltliche Aufnahme, außerdem auch Ermäßigung des Pensionspreises, auch weiterhin immer noch vor, besonders für Künstler und 'Jäger', bei Söhnen von inländischem Adel, von Offizieren und Beamten, wo der Herzog einen besonderen Grund dazu hatte, und wo er nicht selten auch einen Druck als Landesherr bezüglich des Eintritts und Verbleibens in der Akademie ausübte; doch wurden zuweilen auch Ausländer ganz unentgeltlich aufgenommen. Wie die Berufswahl, so stand auch das längere und kürzere Bleiben in der Anstalt den 'Pensionnaires' grundsätzlich frei, auch wurde ihnen eher als den anderen einige Freiheit bezüglich der Unterrichtsfächer gewährt und gestattet, soweit die Ordnung des Ganzen nicht darunter zu leiden schien, 'sich einen gewissen Lieblingsunterricht zu wählen'.

Eine sehr große Rolle spielte ferner die schon mehrfach erwähnte Unterscheidung zwischen adeligen und bürgerlichen Zöglingen, indem jene immer getrennt von diesen aufgeführt wurden, an der Uniformen besonderes Abzeichen trugen, besondere (in der späteren Zeit drei) 'Abteilungen' bildeten und dementsprechend in besonderen Schlafsälen untergebracht waren, an besondern, mit besserem Tafelgerät versehenen Tischen speisten und bei der Preisverteilung, auch durch Einladungen an den Tisch des Herzogs, als dem Herzog näherstehend gekennzeichnet wurden. Unter den 1495 Zöglingen waren Kavalierssöhne (einschließlich der in den Jahren 1771-73 davon nicht getrennten Offizierssöhne) 471, also etwas weniger als ein Drittel. Unter den Berufsabteilungen sind sie nur in den juristischen, militärischen, kameralistischen und forstlichen vertreten, unter den Medizinern, Handelsleuten und Künstlern findet sich kein Kavalierssohn. Gegenüber den naheliegenden und vielfach erhobenen Bedenken gegen diese Unterscheidung wurde von der Anstaltsleitung  nachdrücklich versichert, dass bei den Adeligen Stolz und Selbstüberhebung streng verpönt sei und immer verlangt werde, dass sie den Adel durch Haltung und Leistungen und besonders durch gute Sitten bewähren.
Eine Art Übergang und Brücke, gewissermaßen ein liberales Element, einen Verdienstadel gegenüber dem Geburtsadel bilden die Chevaliers, die, Adelige und Bürgerliche ungetrennt, gleichfalls in einem, später zwei, dann drei besonderen Schlafsälen mit eigenen Offizieren und an einem besonderen Tisch vereinigt waren und nicht nur alle Bevorzugungen der Kavalierssöhne genossen, sondern noch über diese gestellt wurden, wie dies hauptsächlich in der Tischordnung  im Speisesaal  zum Ausdruck kam. Da stand, wenn Prinzen in der Schule vorhanden waren, ganz oben ein Tisch für diese; dann reihte sich der Tisch für die Chevaliers, dann rechts und links je einer für Kavalierssöhne, weiter auf beiden Seiten je 2-3 Tische für die bürgerlichen Eleven. In dieser Ordnung wurde zum Frühstück, Mittag- und Abendessen unter dem Kommando der Offiziere in zwei Gliedern aus dem Rangiersaal in den Speisesaal einmarschiert, bei dem Mittag- und Abendessen nach Rapport an den Herzog und dem Gebet von der Kanzel an die Tische hingetreten und auf Befehl des Herzogs 'Dinez, Messieurs!' nach einer tiefen Verbeugung Platz genommen, und nach der Mahlzeit und einem Schlussgebet wieder abmarschiert; ebenso beim Frühstück, nur dass der Herzog dabei nicht anwesend war.
Im Übrigen zerfielen die Zöglinge in 'Abteilungen'  (i. Orig. gesperrt), und zwar in doppeltem Sinn: für die Unterbringung und den Unterricht, was in den ersten 3 Jahren durcheinander ging, seit 1773 aber völlig getrennt nebeneinander herlief. Für die Unterbringung  (i. Orig. gesperrt) der bürgerlichen Eleven bestanden 4 Abteilungen mit je einem Schlafsaal, innerhalb welcher die jungen Leute nach der Körpergröße geordnet wurden; für die Zuteilung zu den Abteilungen wurde auf das Alter Rücksicht genommen, doch genossen die erste und vierte einen gewissen Vorzug vor den beiden anderen, sofern in sie besonders Neugeadelte und sonst Leute von Stand aufgenommen wurden und für andere die Versetzung in sie eine Belohnung für gute Aufführung bildete; dazu kamen die Schlafsäle für die Kavalierssöhne und für die Chevaliers. Für den Unterricht dagegen waren sämtliche Zöglinge nach Kenntnissen und Bestimmung in die Lehrabteilungen eingeteilt [...]."

(aus: Hauber 1907/1909, S.26-29, gekürzt}

(im Fettdruck hervorgehobene Wörter und Textpassagen im Original gesperrt)

Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Ständische Ungleichheit
Umzug nach Stuttgart 1775
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
   Arbeitsanregungen
  1. Fassen Sie die Unterschiede der finanziellen und privatrechtlichen Stellung der Eleven zusammen.

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