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Charles-Louis de Secondat, Baron de Montesquieu (1689-1755)

Überblick

Aufklärung

 
GESCHICHTE
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teachsam-YouTube-Playlist: Gewaltenteilung

Die • Dreiteilung der Staatsgewalt in die gesetzgebende (legislative), die ausführende (exekutive) und die richterliche (judikative) Gewalt ist als die Gewaltenteilungslehre von • Charles-Louis de Secondat, Baron de Montesquieu (1689-1755), kurz einfach Montesquieu, ist von entscheidender Bedeutung für das nachfolgende politische Denken (z. B. im Liberalismus),  insbesondere für die Entstehung der amerikanischen Verfassung und gilt bis heute als ein grundlegendes Verfassungsprinzip des demokratischen Rechtsstaates.

Allgemein versteht man dabei unter Gewaltenteilung, dass ein und dieselbe staatliche Institution grundsätzlich nicht mehrere Gewaltfunktionen beanspruchen und ausüben darf, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind. Sie bedeutet aber auch, dass dieselbe Person nicht verschiedenen Institutionen angehören darf. Die Aufteilung staatlicher Gewalt auf mehrere Staatsorgane verfolgt dabei das Ziel, die Macht des jeweiligen Staatsorgans zu begrenzen und damit letzten Ende Freiheit und Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Auch wenn Montesquieu immer wieder als "Erfinder" der Gewaltenteilung angesehen wird, geht das Konzept nicht auf ihn zurück. Schon der griechische Philosoph »Aristoteles (34-322 v. Chr.) hat in seiner »Kritik an den schlechten Verfassungen das Konzept für christlich-abendländische Staatsdenken vorweggenommen.

Montesquieu studierte auf seinen Reisen in den Jahren 1729 bis 1731 die politischen Verhältnisse in der »Republik der Vereinigten Niederlande (1581-1795), in den italienischen Stadtrepubliken wie z. B. »Venedig (1148-1797) oder »Lucca (1160-1805) und in verschiedenen süddeutschen Städten. Besonders angetan hat ihm aber seine Reise nach England, wo er sogar an einer Sitzung des Parlaments teilgenommen hat und dessen Zweikammersystem (Bikameralismus) mit  »Oberhaus, in dem historisch die Vertretung der Oberschicht eines monarchistischen Staates, wie »Stände, Adel und Klerus, tagte, und »Unterhaus (Bürger- oder Abgeordnetenkammer) zu seinem Ideal wurde.

Montesquieu hält "von den drei Staatsformen Monarchie, Republik (in der Form der Demokratie bzw. der Aristokratie) und Despotie, die von Ehre, Tugend oder Furcht bestimmt werden, die Monarchie als die gemäßigste für die beste. Er hasst jede Form von Despotie und kritisiert sie, besonders den Staat Ludwigs XIV., denn sein Ideal ist das »englische Zweikammersystem. Er glaubt an den Wert einer verfassungsmäßigen Ordnung, die die drei Gewalten Judikative, Legislative und Exekutive zwar prinzipiell trennt, aber doch so miteinander verzahnt, dass sie sich gegenseitig kontrollieren." (Hausmann 1995, S.606f.)

Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland

»Gewaltenteilung gehört heute zu den festen Bestandteilen jeder modernen Demokratie. Allerdings gibt es dabei unterschiedliche Ausprägungen der Gewaltenteilung in verschiedenen demokratischen Staaten und ihren Verfassungen. Ausprägung variiert jedoch stark von Land zu Land.

Im • föderativenpolitischen System der Bundesrepublik Deutschland ist das • Prinzip der Gewaltenteilung horizontal und • vertikal im Grundgesetz verankert (▪ GG Art 79 Abs. 3). Dabei betrifft es die • demokratische ebenso wie die • rechtsstaatliche Ordnung.


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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2024

 
 

 
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