"Nachdem alle Obrigkeit zum
Beschirmen der Frommen und zum Strafen der Übeltäter von Gott verordnet ist,
damit ihre Gemeinde und Untertanen in der Furcht des Herrn gelehrt, in guter
Zucht erhalten, mit Gerechtigkeit, guter Ordnung und Polizei stets gut
regiert werden, haben wir darauf zu achten, dass die schweren Laster der
Gotteslästerung, des Fluchens, Spielens, des Zu- und Volltrinkens, Tag und
Nacht in Wirtshäusern Liegens sowie der Prunksucht in der Kleidung, was Weib
und Kind sowie den Mann selbst an den Bettelstab bringt, dazu Streit und
blutige Schlägereien, Ehebruch, Kuppelei und Hurerei, Wucher und alle
anderen Bosheiten, von denen die Welt nun leider voll ist, nicht ungestraft
bleiben, um des gemeinen Friedens und der Ordnung willen, sonderlich aber
weil es Gott dem Allmächtigen zuwider und sein heiliges Wort dadurch geschmähet wird.
Daher weisen wir in einer jeden Stadt, Flecken oder Dorf die
Vorsteher der Zünfte, sowie die Kirchengeschworenen
[Kirchenvorsteher] mit ihren Pastoren oder Prädikanten* an, dass
sie alles, was sie hören und erfahren, was auf den Straßen und
an Mühlen erzählt wird, unserem Amtmann oder dem Amtsrichter
mitteilen, damit dieser die Übeltäter nach Gebühr verurteile.
Wer aber nach wiederholter Ermahnung von seinen Lastern nicht
ablässt, der soll als ein mutwilliger Gotteslästerer zum Exempel
für die anderen von uns öffentlich schwer bestraft werden."
(zit. n.
Schilling
1987, S.147, bzw. 1994, S.314)
*
Prädikant: protestantischer Laienprediger, Ältestenprediger,
Hilfsprediger und Predigthelfer, der eine besondere theologische
Ausbildung absolviert hat; bearbeitete vorliegende oder
verfasste selbständig eigene Predigten und durfte innerhalb der
evangelisch-landeskirchlichen Gemeinden frei verkündigen. Ihr
Dienst war prinzipiell ehrenamtlicher Natur.