Die Frage: "Wer
ist der Mörder bzw. die Mörderin von Yvonne?" lässt sich formal-logisch
in Form eines Ausschlussverfahrens zu folgender
Konklusion führen.Aus der Reihe ungeordneter Aussagen reichen die
hervorgehobenen
Prämissen hin, den Schluss: »Paul S. ist der Mörder von Yvonne.« zu
ziehen.
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Paul S. und Günter T. sind blond.
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Der Mord geschah am 12. März.
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Für den Mord kommen nur Paul S., Günter T. und Gabriele S. in
Frage.
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Am Tatort fanden sich Motorradspuren.
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Gabriele S. färbte sich 24 nach der Tatzeit ihre blonden Haare
schwarz ein.
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Die vermutete Tatzeit liegt zwischen 21 und 22.30 Uhr.
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Das ermordete Mädchen muss seinen Mörder gekannt haben.
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Günter T. hat für die Tatzeit ein zuverlässiges Alibi.
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Paul S., Günter T. und Gabriele S. hatten Zugang zum Tatort.
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Der Mörder/die Mörderin ist blond.
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Gabriele S. war dem ermordeten Mädchen mit Sicherheit nicht
bekannt.
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Günter T. ist vorbestraft wegen schwerer Körperverletzung.
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In der Wohnung von Paul S. wurde ein Messer mit den Blutspuren der
ermordeten Yvonne gefunden.
1. Schritt: Ausschlussverfahren
Paul S., Günter T.
oder Gabriele S. haben Yonne umgebracht.
Günter T. hat ein
Alibi.
► Günter T. ist nicht der Mörder von Yvonne.
2. Schritt: Ausschlussverfahren:
Yvonne muss ihren
Mörder gekannt haben.
Gabriele S. war
dem Opfer nicht bekannt.
►
Paul S. ist der Mörder von Yvonne.
Die weiteren Aussagen können diese Konklusion zwar weiter erhärten, sind
aber für das Schlussverfahren nicht zwingend nötig.
(vgl.
Bayer 1999, S. 103f...)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
31.12.2018