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| In der Werbung, aber auch in der
politischen Rede, ist es ein durchaus gebräuchliches Mittel mit der
Haltbarkeit und der Relevanz von
Prämissen ein
manipulatives Spiel zu treiben.
Es werden drei prinzipiell haltbare Prämissen einer Konklusion vorangestellt, die aber keinerlei logische Relevanz für die Konklusion besitzen. Auf der anderen Seite steht bei der heutigen Werbung auch nicht mehr der logische Schluss auf tatsächliche Merkmale eines Produktes im Vordergrund, sondern die Herstellung oder Aktivierung assoziativer Verknüpfungen, die das Umfeld des Produktes positiv besetzen. Im vorliegenden Musterfall wird dabei das erotische Spiel beim Kennenlernen in den Zusammenhang gemeinsamen Alkohohlkonsums gebracht.
Die offiziellen Verlautbarungen der US-amerikanischen Administration im Irak-Konflikt des Jahres 2003 nachempfundenen Äußerungen stellen, zumindest zum Teil nachprüfbare und damit haltbare Prämissen dar, aber sie besitzen in dieser Form keine Relevanz für die Schlussfolgerung (Konklusion).
Die Konklusion in diesem Beispiel ist ein klassischer Fehlschluss, da die Prämissen, wenngleich haltbar, für die Schlussfolgerung keine Relevanz besitzen. Denn, nur weil Paul Berger maskiert gewesen ist, ist er noch lange kein Gewalttäter gewesen. Die Aussage "Alle Maskierten waren Gewalttäter." wäre dagegen im gleichen Argument, an die Stelle der ersten Prämisse gesetzt, relevant.
Diese Beispiele machen deutlich, wie nötig es mitunter ist, sein Argument klar zu strukturieren. Hier verdecken unpräzise Formulierung die von den Prämissen keineswegs gestützte Konklusion. Derart unklare Formulierungen wirken daher häufig wie Nebelwerfer und erschweren dem Zuhörer die Orientierung bei der Überprüfung eines Arguments. (vgl.
Bayer 1999, S. 90f.) |
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