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Bausteine

Interpretationsaussagen analysieren und formulieren

Franz Kafka: Der Prozess - Handlungsverlauf - Im leeren Sitzungssaal / Der Student / Die Kanzleien

 
FAChbereich Deutsch
Glossar Literatur
Literarische Gattungen Autorinnen und Autoren  Franz Kafka Überblick Biografischer Überblick Brief an den Vater Parabeln Der Prozess (Roman) Didaktische und methodische Aspekte Überblick Gesamttext (Kapiteleinteilung nach Malcom Pasley 1990) Handlungsverlauf Überblick Kapitelanordnung Verhaftung  Gespräch mit Frau Grubach/ Dann Fräulein BürstnerErste Untersuchung [ Im leeren Sitzungssaal/ Der Student/ Die KanzleienText Überblick Aspekte der Erzähltextanalyse Bausteine ] Der PrüglerDer Onkel / Leni Advokat / Fabrikant / Maler Kaufmann Block / Kündigung des AdvokatenIm DomEndeB.s FreundinStaatsanwaltZu ElsaKampf mit dem Direktor-StellvertreterDas HausFahrt zur MutterBausteine  ▪ Erzählstrukturen Einzelne InterpretationsaspekteTextauswahlBausteineLinks ins Internet   Das Schloss (Roman) Erzählungen Links ins Internet Schreibformen Operatoren im Fach Deutsch
 

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Der Inhalt des Kapitels • "Im leeren Sitzungssaal / Der Student / Die Kanzleien" in • Franz Kafkas Roman •"Der Prozess" lässt sich in strukturierter, d.h. gegliederter Form erfassen. Für das Kapitel • "Im leeren Sitzungssaal / Der Student / Die Kanzleien" in • Franz Kafkas Roman •"Der Prozess" lassen sich unter dem Blickwinkels des Kontrollverlusts von Josef K. und seiner Folgen folgende Hypothesen zur Interpretation der Szene auf dem Dachboden in den Gerichtskanzleien nutzen.

  1. K. wird, ohne sich dessen bewusst zu sein, vom Gericht geradezu angezogen (gerade so wie das Gericht eben von der Schuld angezogen wird - vgl. HL 9) macht sie, erneut ohne jegliche Aufforderung dazu eine Woche darauf am gleichen Tag und zur gleichen Stunde (vgl. HL 39f.) auf den Weg zum Haus des Untersuchungsrichters

    K. hat bis zum gewissen Grade seine Fähigkeit, das weitere Geschehen selbst zu steuern, schon eingebüßt

  2. K. erfährt,  dass das willkürliche Eindringen in die Privatsphäre zu den selbstverständlichen Praktiken des Gerichts gehört (Untersuchungsrichter dringt nachts in das Schlafzimmer der Frau des Gerichtsdieners ein (vgl. HL 44) und der Student, der allen Frauen des Hauses nachstellt, dringt immer wieder in Wohnungen ein (vgl. HL 49)

    → Der Einbruch in die Privatsphäre K.s bei seiner Verhaftung ist kein singulärer Akt, sondern hat System, ist überall reproduzierbar.

  3. K. hat schon  vor dem Untersuchungsrichter die Erfahrung gemacht, dass ihm sein forsches Auftreten, das sich auf die Wirkung der eigenen Selbstdarstellung (sozialer Status und rhetorische Fähigkeiten) verlässt, keinen Erfolg, sondern am Ende eher Nachteile eingebracht hat (er hofft auf eine Verständigung mit dem Gericht, vgl. HL S.39; man hat nach Abschluss der erstem Untersuchung noch sehr ungünstig über K. geredet - vgl. HL 40). Nun wird sein Selbstbewusstsein, sich als Mann durchsetzen zu können, in der Episode mit der Frau im leeren Sitzungssaal schwer beschädigt. Er kann auch als Mann am Untersuchungsrichter und seinen Leuten keine Rache nehmen. (vgl. HL 45)

     
     K. wird von seinen männlichen Nebenbuhlern um die sexuelle Inbesitznahme und Verfügbarkeit der Frau des Gerichtsdieners „entmannt“.

  4. Die Begegnung mit den Angeklagten, allesamt aus den höheren Klassen, auf dem Dachboden des Hauses im Wartezimmer der Kanzleien verhilft K. zu neuen Erkenntnissen. So registriert er genau, wie sie anscheinend sämtliche Selbstachtung (ausgedrückt in ihrer vernachlässigten Kleidung und ihrem unterwürfigen Verhalten und sprachlichen Gestus sowie ihrer gebückten Körperhaltung) verloren haben (vgl. HL 50).

     
    → ...

  5. Auf den fast grauhaarigen, welterfahrenen Angeklagten, den K. im Wartezimmer der Gerichtskanzleien trifft, entlädt sich K.s aufgrund der von ihm erlittenen psychischen Verletzungen und kognitiven Desorientierungen aufgestaute Aggression. Wie um ein eigenes Alter Ego, so wie es sich jedenfalls seinen Eindrücken und Erfahrungen als Zukunftsvorstellung aufdrängen muss, gewaltsam niederzuhalten und damit von sich abzuspalten, richtet sich die Gewalt und die Entschlossenheit (und Lust?) diesem nur scheinbar anderen Schmerz zu bereiten (er fasst den Mann zum Abschied wirklich fester und stößt ihn von sich, vgl. HL 51), eigentlich gegen K. selbst.

     
    →  ...

  6. Sein Bedürfnis, nach seiner Gewaltanwendung gegen den anderen Angeklagten, nun auf dem schnellsten Weg die Gerichtskanzleien wieder verlassen zu wollen, ist ein letztes kognitives Aufbäumen, eine Entscheidung zur Flucht vor sich (dargestellt im Alter Ego). Doch K. muss erkennen, dass ihm die Fluchtwege schon längst abgeschnitten sind. (weiß nicht, wie er zum Ausgang kommen soll; traut sich nicht einmal mehr zu, den wirklich einfachen Weg nach einer genauen  Wegbeschreibung zu nehmen – vgl. HL 52) K., der noch beim ersten Ankommen am Mietshaus vor der ersten Untersuchung, wie selbstverständlich oder magisch angezogen (?) die richtigen Treppen findet, hat, wie so oft bei Kafka, die räumliche Orientierung verloren. 

     
    → K. verliert die räumliche Orientierung, seine Wahrnehmungs- und Ereignisschemata versagen.

  7. Mit dem Verschwinden des Gerichtsdieners und dem Herankommen des Aufsichtsgebers aus der Ferne fühlt sich K. ertappt. Zum ersten Mal stellt sich bei ihm ein Gefühl von Schuld ein, als er sich gedanklich einem Rechtfertigungszwang unterwirft, seine Anwesenheit in den Kanzleien zu begründen. Er weiß, dass die Beamten wohl als einzige Erklärung akzeptieren würden, wenn er seine Anwesenheit damit rechtfertigte, den Termin für das nächste Verhör zu erfahren. Er weigert sich aber, dies zu tun, weil es seiner Ansicht nach einem Akzeptieren der Anklage entspräche. Er verwirft ohne weitere Begründung, ähnlich forsch und offensiv vorzugehen, (vgl. HL 53) wie er es noch bei der ersten Untersuchung getan hat.

     
    ...

  8. Das Mädchen, das K. einen Sessel zum Sitzen bringt, macht K. zwar ein von außen kommendes Rationalisierungsangebot für seine körperliche Schwäche (stickige Luft etc. – vgl. HL 53f.), aber insbesondere ihr Hinweis, dass dies auch anderen so ergangen sei, beschleunigt den Prozess des Kontrollverlusts bei K. Schamgefühle (es ist ihm peinlich , vgl. HL 54) und das Gefühl des Ausgeliefertseins (vgl. HL 54), eben noch mit einem aggressiven Übergriff auf sein Alter Ego bekämpft, bedrängen ihn und lähmen ihn (K. antwortet nicht, vgl. HL 54), der sich doch sonst so eloquent und selbstsicher zu inszenieren versteht. Der Körper, und in dessen Hülle, seine Emotionen dominieren K. in einer Weise, dass auch die von ihm aufgebauten emotionalen Schemata, mit denen er sein Gefühlsleben mit der Außenwelt abgleicht, nicht mehr funktionieren, das Neue jedenfalls nicht mehr ohne weiteres integrieren können. K. ist sogar im wahrsten Sinne so geistesabwesend, dass er die Gelegenheit, den Auskunftgeber, der angeblich alle Fragen beantworten kann, nach seiner Anklage und dem Fortgang des Prozesses zu befragen, verstreichen lassen muss. (vgl. HL 55) Am Ende erleidet er einen nahezu vollständigen Wahrnehmungs- und Kontrollverlust, fühlt sich beobachtet, von diffusen Sinneseindrücken (Lärm, Sirenen – vgl. HL 57) geplagt und von Schamgefühlen gepeinigt.

     
    → K.s Körper signalisiert mit dem Schwächeanfall und seinen Folgen den physischen, mit den Wahrnehmungs- und Bewusstseinstrübungen den psychischen und mit der Kommunikationsunfähigkeit den sozialen Kontrollverlust im Setting „Auf dem Dachboden“ für die Dauer des dortigen Aufenthaltes.

  9. Beim Verlassen der Gerichtskanzleien gewinnt K. seine Kontrolle zurück. Er erkennt zwar, dass das, was er in den Kanzleien physisch erlebt hat, nicht zu seiner nach außen betonten Gelassenheit passt. Dennoch hält ihn diese wahrgenommene Inkongruenz in seinem Verhalten nicht davon ab, jeden weiteren Gedanken nach der psychosomatischen Bedeutung des Ganzen abzuwehren. An seiner Meinung, der Prozess werde ohnehin abgebrochen werden oder werde nur, um Bestechungsgelder kassieren zu können, scheinbar fortgeführt (vgl. HL 43), ändert sich daher nichts. Im Gegenteil: Noch immer fühlt er sich in der Lage, den Prozess jederzeit zu zerschlagen (vgl. HL 45). Und die widersprechenden körperlichen Signale?  K. will bei nächster Gelegenheit einen Gesundheitscheck machen lassen. In jedem Falle, so spielt er das Ganze dann herunter, will er seine Sonntage künftig mit Besserem verbringen. (vgl. HL 58)

     
      ...

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 24.11.2023

 

 
Arbeitsanregungen

  1. Ziehen Sie aus den Aussagen, die mit Leerstellen versehen sind, Folgerungen, die auf die Interpretation des Verhaltens von K. und seine Deutung der Situation zielen.

  2. Nehmen Sie zu den Interpretationshypothesen Stellung. Was überzeugt Sie, was nicht?

 
 

 
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