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(Unfall-)Gaffer
▪
Unfallgaffer bestrafen? ▪
Wenn's doch einmal gekracht hat ... - Verhalten am Unfallort ▪
"Die Masse guckt, staunt, aber hilft nicht!" -Gaffer und
kein Ende ▪
Was hat
Facebook mit Unfallgaffern zu tun? ▪
Die Sensationslust wird
immer größer - PM der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte
in Bayern
Verhalten in Gefahrensituationen
Schulen
in Baden-Württemberg haben in Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und
Rettungsdiensten einen Notfallplan entwickelt, nach dem sich Schülerinnen
und Schüler bei eingetretenen Gefahrensituationen verhalten sollen. Dabei
wird von drei Gefahrensituationen ausgegangen: Bombendrohung, Brandfall oder
Amoklauf. Liegen eine Bombendrohung oder ein Brandfall vor wird die Schule
über die Lautsprecher mit dem Standardsignal alarmiert. Besteht die Gefahr
eines Amoklaufs wird ein alternatives Signal verwendet, um die Schüler und
Lehrer der Schule zu warnen. Ist eine Gefahrenlage eingetreten, gilt ein
striktes Handy-Nutzungsverbot für alle Schülerinnen und Schüler, da sonst
Privatfahrzeuge der benachrichtigten Eltern sämtliche Zufahrten für
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei verstellen könnten. Wann dieses Verbot
wieder aufgehoben wird, sollte zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei
und Schulleitung abgestimmt sein. Wird mit dem Standardsignal vor einer
Bombendrohung gewarnt, können die Schülerinnen und Schüler und die
Lehrkräfte im Regelfall das Gebäude unverzüglich verlassen, da nicht von
einer Rauchentwicklung auszugehen ist. Nach dem Verlassen des Gebäudes
begeben sie sich auf den dafür vorgesehenen Sammelplatz. Bei einem
Feueralarm muss zunächst überprüft werden, ob der Raum gefahrlos verlassen
werden kann. Dazu muss eine Türkontrolle durchgeführt werden. Bei der
Türkontrolle wird die geschlossene Türe vorsichtig mit dem Handrücken von
unten nach oben abgetastet. Dies dient dem Abschätzen einer unmittelbaren
Brandgefahr hinter der Tür. Der nächste Schritt ist die sogenannte
Fluchtwegkontrolle. Hierbei wird die Tür vorsichtig einen Spalt breit
geöffnet. Bei dieser Fluchtwegkontrolle nimmt die kontrollierende Person
eine geduckte Haltung ein. Bei dieser Kontrolle soll herausgefunden werden,
ob der Fluchtweg verraucht ist. Dabei wird nur zwischen verraucht und
unverraucht unterschieden, denn wo auch nur „ein bisschen“ Rauch ist, kann
wenige Minuten später „viel“ Rauch sein. Der Fluchtweg ist nur begehbar,
wenn kein Rauch vorhanden ist, er also gänzlich unverraucht ist. In diesem
Fall verlassen die Schülerinnen und Schüler in Begleitung ihrer Lehrkraft
das Klassenzimmer und lassen dabei alle Gegenstände (wie Taschen usw.
zurück). Nach dem Verlassen des Klassenzimmers müssen die Fenster und die
Türe des Zimmers
geschlossen sein. Alle Schülerinnen und Schüler begeben
sich mit ihrer Lehrkraft über die dafür vorgesehenen Fluchtwege zügig auf
den Schulhof und versammeln sich in dem als Sammelplatz ausgewiesenen
Bereich. Fahrstühle dürfen nicht benützt werden. Sollten gehbehinderte
Schüler oder Schülerinnen im Gebäude sein, werden sie über die Fluchtwege,
ggf. über Treppen in ihren Rollstühlen getragen, mitgenommen. Geht dies
nicht, dann ist ein Raum aufzusuchen, der von der Feuerwehr über eine Leiter
gut erreicht werden kann. Das sind in unserer Schule die Räume zum Parkplatz
hin. Eine Begleitperson bleibt dort bei dem Gehbehinderten und unterstützt
die Rettung von dort aus. Die Rettungskräfte müssen unverzüglich darüber
informiert werden, wie viele Personen sich noch an welcher Stelle des
Gebäudes aufhalten. Von der jeweiligen Lehrkraft, welche die Klasse zum
Zeitpunkt des Alarms unterrichtet hat, wird am Sammelplatz die
Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler festgestellt und danach dem
Schulleiter gemeldet. Dieser ist der Ansprechpartner der Einsatzkräfte vor
Ort und informiert diese über die Anzahl der noch im Gebäude verbliebenen
Personen. Anders ist es, wenn die Türkontrolle oder die Fluchtwegkontrolle
ergibt, dass der Raum nicht gefahrlos verlassen werden kann. Ist der
Fluchtweg verraucht ist er nicht begehbar. In diesem Fall verbleiben die
betreffenden Schülerinnen und Schüler und ihre jeweilige Lehrkraft im
Klassenzimmer. Von dort aus machen sie sich an den Fenstern bemerkbar. Für
alle Fälle, in denen ein Verbleiben im Raum notwendig wird, sollte einer der
für solche Fälle in den Räumen deponierten, laminierten DIN-A-4-Kartons in
der Farbe Rot oder Grün benutzt werden, um an den Fenstern zu zeigen, dass
z. B. Menschen aus bestimmten Räumen gerettet werden müssen (Karton in Farbe
Rot) oder im Augenblick in diesem Raum keine akute Gefahr besteht und man
auf ´die Anweisungen der Rettungskräfte wartet (Karton in Farbe Grün. Von
den Rettungskräften, der Feuerwehr oder der Polizei erhalten sie dann
weitere Anweisungen, was zu tun ist. Bei Amokalarm werden die Klassenzimmer
von innen verriegelt und/oder ggf. verbarrikadiert. Die Schülerinnen und
Schüler sowie ihre Lehrkraft versammeln sich in einer von der Türe weit
entfernten anderen Ecke des Klassenzimmers und legen sich dort auf den
Boden. Sie erhalten dann weitere Anweisungen von der Polizei. In allen
Gefahrensituationen gilt, dass den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr
und der Rettungskräfte umgehend Folge zu leisten.(Als Quelle verwendet, zum Teil ergänzt und verändert: Verhalten im
Alarmfall an Schulen, 2009 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg,
Bruchsal,
http://www.feuerwehr-neuenstadt.de/files/alarmplan_schule.pdf )
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Die Sensationslust wird
immer größer - PM der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte
in Bayern
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
14.02.2023
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