teachSam- Arbeitsbereiche:
Arbeitstechniken - Deutsch - Geschichte - Politik - Pädagogik - PsychologieMedien - Methodik und Didaktik - Projekte - So navigiert man auf teachSam - So sucht man auf teachSam - teachSam braucht Werbung


deu.jpg (1524 Byte)

 

fragez.gif (1859 Byte)

Häufig gestellte Fragen

Soll ich zu dem Text auch Stellung nehmen?

Inhaltsangabe

 
FAChbereich Deutsch
Glossar Schreibformen Schreibformen in der Schule
Überblick Didaktische und methodische Aspekte Texte zusammenfassen ▪ ÜberblickDidaktik und MethodikVerschiedene Aspekte der Textwiedergabe Formen der TextwiedergabeÜberblick Kontinuierliche SekundärtextgestaltungenÜberblick Tabellarischer Überblick Konspekt Exzerpt Klappentext Summary Abstract [ Inhaltsangabe Überblick ▪ Didaktische und methodische AspekteSelbsteinschätzung und FeedbackAllgemeine Merkmale Inhaltsangabe von Sachtexten Inhaltsangabe von literarischen TextenArbeitsschritteTextauswahlBeispieleBausteine Häufig gestellte Fragen] Strukturierte Textwiedergabe Rezension DIN 1426: Inhaltsangabe in wissenschaftlichen ArbeitenDiskontinuierliche Sekundärtextgestaltungen ArbeitsschritteTextauswahlBeispieleBausteineHäufig gestellte Fragen Strukturierte Textwiedergabe Rezension DIN 1426: Inhaltsangabe in wissenschaftlichen ArbeitenDiskontinuierliche Sekundärtextgestaltungen Operatoren im Fach Deutsch
 

Soll ich zu dem Text auch noch meine Meinung sagen?

Diese Frage wird wirklich oft gestellt. Sie zeugt davon, dass man die verschiedenen Schreibaufgaben, die gewöhnlich im Zusammenhang mit der Inhaltsangabe verbunden sind, nicht genau kennt oder eben nicht genau weiß, was die Lehrkraft von einem erwartet, wenn man eine Inhaltsangabe schreiben soll.

Grundsätzlich gilt aber:

Wenn die Schreibaufgabe nichts anderes als Zusatzaufgabe vorsieht, muss man eine nur eine Inhaltsangabe verfassen. Das ist z. B. bei Schreibaufgaben der Fall, die wie folgt lauten:

  • Verfassen Sie eine Inhaltsangabe zum Text.

  • Fassen Sie den Text in Form einer Inhaltsangabe zusammen.

In solchen Fällen geht es als darum, über den wesentlichen Inhalt eines Textes in verkürzter Form zu informieren. Und: Informieren heißt eben nicht kommentieren bzw. seine eigene Meinung zu etwas abgeben. Dies ist im Rahmen der Inhaltsangabe auch unzulässig. Hier ist die sachlich-nüchterne Wiedergabe des Geschehens oder einer Handlung in einem literarischen Text oder des Inhalts in einem Sachtext gefordert.

Wenn die Inhaltsangabe Wertungen enthält, dann sind dies nur solche, die, wenn es sich z. B. um einen erzählenden Text handelt, als Wertungen des Erzählers oder einer Figur in dem Text so enthalten sind, oder wenn der Autor oder die Autorin eines Sachtextes diese Wertung selbst vorgenommen hat oder es sich um Wertungen von Personen handelt, die in diesem Text zitiert oder referiert worden sind. Eigene Wertungen und Kommentare des Verfassers der Inhaltsangabe dürfen indessen nicht in der Inhaltsangabe enthalten sein.

Es gibt aber auch Schreibaufgaben zur Inhaltsangabe, bei denen man zusätzlich zu einer Stellungnahme aufgefordert wird

Etwas anderes ist es, wenn die Schreibaufgabe zur Inhaltsangabe mit einer Zusatzaufgabe versehen ist, mit der man zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Diese Aufforderung muss aber ausdrücklich als Zusatzaufgabe formuliert sein, wie z. B. in der nachfolgenden Art und Weise. Die Schreibaufgabe besteht dann aus zwei Teilen:

  1. Verfassen Sie eine Inhaltsangabe zum Text.

  2. Nehmen Sie im Anschluss daran knapp zu den Ausführungen / zu der Aussage X Stellung.

Diese Inhaltsangabe mit Stellungnahme ist eine Form der erweiterten Inhaltsangabe. Mit der eigentlichen Inhaltsangabe hat diese Stellungnahme allerdings nur dadurch zu tun, dass sie sich auf das dort Geschriebene bezieht. Zur Inhaltsangabe im eigentlichen Sinn gehört die Stellungnahme nicht dazu und hat mit dem bei dieser geforderten Aufbau nichts zu tun.

Stellung nehmen heißt nicht einfach seine Meinung "sagen"

Häufig wird die Aufforderung der Zusatzaufgabe zum Inhalt des Textes oder einem inhaltlichen Aspekt des Textes Stellung zu nehmen im Vergleich zur vorangehenden Abfassung der Inhaltsangabe unterschätzt. Die Gewichtung der beiden Teile einer solchen komplexen Schreibaufgabe kann bei der Leistungsbeurteilung natürlich unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich dürfte allerdings davon auszugehen sein, dass die Stellungnahme, um den Charakter der Schreibaufgabe nicht grundlegend zu verändern, nicht mehr als ein Drittel zur Gesamtnote herangezogen werden sollte. Das bedeutet auch, dass sie bei der zeitlichen Bewältigung der Schreibaufgabe in der Regel auch nicht mehr als ein Drittel der Zeit beanspruchen sollte. Über die Länge lässt sich indessen keine verbindliche absolute oder im Verhältnis zur Inhaltsangabe relative Angabe machen: Hängt dies doch davon ab, was der Schreiber oder die Schreiberin zum Thema der Stellungnahme zu sagen hat und wie viel davon in der verfügbaren Zeit zu Papier gebracht werden kann.

Mehr als auf solche "Äußerlichkeiten" kommt es bei der Stellungnahme darauf an, einen eigenen Standpunkt zum Thema einzunehmen und diesen mit plausiblen Argumenten zu begründen. An die Inhaltsangabe "angeklebte" und weitgehend "inhaltlsleere" Floskeln und Phrasen, wie z. B. bei einer Kurzgeschichte: "Mir hat die Geschichte sehr gut gefallen, weil die Figuren so wie im Leben gestaltet sind." oder bei einem Sachtext: "Was im Text zum Thema steht, finde ich gut, weiß aber, dass jeder selbst entscheiden muss, was er damit macht." sind jedenfalls nicht das, was bei der Stellungnahme erwartet wird.

Denn mit der Stellungnahme soll zum Thema argumentiert werden. Das bedeutet, dass man Argumente für den eigenen Standpunkt mal mehr, mal weniger mit Stützungen (Beweisen, Beispielen) entfaltet. In der Regel handelt es sich um eine Argumentationskette.

Was es aber nicht ist: Einfach mal so an die Inhaltsangabe angeklebt, seine Meinung sagen, geradeso, wie man es mündlich tun würde. Statt sich "etwas von der Seele zu sprechen", geht es dabei also immer um ▪ vernünftiges Argumentieren. Auch die Stellungnahme bei der erweiterten Inhaltsangabe ist insofern eine "Schreibe" und keine Rede.

Die Aufforderung der Zusatzaufgabe, zu den Ausführungen des Textes oder einzelner Aussagen ▪ Stellung zu nehmen, bedeutet dabei nicht, eine ▪ Stellungnahme als eigenständige ▪ schulische Schreibform zu verfassen. Ebenso wenig ist darunter eine "kleine" dialektische Erörterung mit Pro- und Contra-Argumenten oder gar eine  Texterörterung zu verstehen.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 26.12.2023

 
 

 
ARBEITSTECHNIKEN und mehr
Arbeits- und Zeitmanagement Kreative Arbeitstechniken Teamarbeit ▪ Portfolio ● Arbeit mit Bildern  Arbeit mit Texten Arbeit mit Film und VideoMündliche Kommunikation Visualisieren PräsentationArbeitstechniken für das Internet Sonstige digitale Arbeitstechniken 

 
  Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International License (CC-BY-SA)
Dies gilt für alle Inhalte, sofern sie nicht von
externen Quellen eingebunden werden oder anderweitig gekennzeichnet sind. Autor: Gert Egle/www.teachsam.de
-
CC-Lizenz