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Themenbereich: Unfallgaffer
Was hat Facebook mit Unfallgaffern zu tun?

Nicht selten geschieht es am helllichten Tag mitten unter uns. So hat in München vor geraumer Zeit ein Vergewaltigungsversuch in einem Park inmitten eines Wohngebiets stattgefunden. Am Freitag Vormittag um zehn Uhr in der Grünanlage wurde eine 40-jährige Frau von einem Mann gewaltsam zu Boden gerissen, mit einem Fleischermesser bedroht, um die Frau zu vergewaltigen. Um ein Haar konnte die Frau - mit einem gezielten Kniestoß - sich aus der Gewalt des Mannes befreien und mit ihren Verletzungen an Hals und Unterarm fliehen. Auch in diesem Fall gab es Passanten, die das Geschehen beobachtet haben und untätig geschehen ließen.
Erschütternd das Ganze, aber nicht unerklärlich. Dass Zeugen immer wieder Straftaten und Unfälle beobachten, den Betroffenen aber nicht zu Hilfe eilen, hat sogar in der Wissenschaft schon einen Namen. "Bystander-Effekt" nennt man dieses tatenlose Zusehen, das es in aller Herren Länder gibt. Der schlimmste Fall vielleicht hat sich in den sechziger Jahren in New York ereignet. Dort wurde unter den Augen von 38 (!) Nachbarn eine zwanzigjährige junge Frau über eine halbe Stunde lang durch ihr Wohnviertel "gejagt", ehe sie mit brutalen Messerstichen ermordet wurde. Dieses grausame Verbrechen vor den Augen untätiger Zeugen rief Soziologen und Psychologen auf den Plan, die sich über die Ursachen dieses untätigen Zuschauens Gedanken machten. Für Dagmar Stahlberg, die sich an der Universität Mannheim als Professorin für Sozialpsychologie mit diesen Fragen beschäftigt, gilt auch heute noch, was als Ergebnis dieser Forschung in den siebziger Jahren nüchtern festgehalten wurde: "Je mehr Zeugen anwesend sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass einer von ihnen eingreift."

Dieses Verhalten lässt sich auf verschiedene Gründe zurückführen. In der Menge kann man untertauchen und seine ureigene individuelle Verantwortung wegschieben nach dem Muster: "Es sind ja so viele andere da, sollen die doch erstmal etwas machen." Dann kommt hinzu, dass viele sich bei der Beurteilung einer solchen Situation völlig unsicher und überfordert fühlen: "Handelt es sich hier tatsächlich um eine verbrecherische Gewalttat oder ist es "nur" eine handfeste Auseinandersetzung unter Bekannten?" Dass solche Gedanken einem Eingreifen im Wege stehen, ist unverkennbar. Noch schwerer wiegt freilich wohl die Angst, aus der Masse herauszutreten, sich vor einem größeren Publikum zu exponieren und unter den Augen der anderen eventuell Fehler zu machen. Und da fällt es dem einzelnen eben nicht leicht, binnen Sekunden zu entscheiden, ob er seine sichere Position eines Unbeteiligten für einen Ausgang mit ungewissem Ende aufgeben soll. Helmut Rüster, der Sprecher des Weißen Ring, eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, geht noch weiter: "In erster Linie ist das eine zunehmende Gleichgültigkeit." Und nicht zuletzt halte die falsche Annahme von Nothelfern, sie müssten für mögliche gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden selbst aufkommen von der dringend nötigen Hilfeleistung ab. Das Gegenteil sei der Fall. "Der Nothelfer wird zum Teil sogar großzügiger entschädigt als das Opfer der Straftat", erklärt Rüster in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, denn "er bekommt zum Beispiel auch Sachschäden ersetzt."

Grundsätzlich hängt die Bereitschaft, dies zu tun, auch von der wahrgenommenen "Schwere" des Vorfalls ab. Allerdings, so räumt Rüster ein, kann es u. U. auch daran liegen, dass es die Opfer den potenziellen Helfern nicht unbedingt leicht machen. Sie müssten nämlich zunächst einmal selbst ihre Notsituation klar erkennen. Auf keinen Fall sollten sie sich schämen, laut um Hilfe zu rufen. Und doch ist auch bei einem solchen Verhalten der Opfer der Zuschauer nicht aus dem Schneider. So fordert der Sprecher des Weißen Ring: " Der Helfende sollte nicht nur  zusehen und abwarten, sondern den Betroffenen fragen, ob er Hilfe braucht, und sie ihm ummissverständlich anbieten."

Handelt es sich um leichtere Unfälle z. B. ist, so hat man ermittelt, etwa ein Drittel der vorhandenen Zuschauer bereit, aktiv zu werden. Ganz anders aber sieht es aus, wenn es um schwere Verkehrsunfälle oder Gewaltverbrechen geht, sinkt diese Zahl gewaltig. Nach Ansicht des Bochumer Psychologen Hans-Werner Bierhoff, haben die meisten eben Angst, selbst dorthin zu rücken, wo Gefahren lauern. Bierhoff: in der Süddeutschen Zeitung vom 22.03.2000:  "Wird nicht impulsiv eingegriffen, so sofort ohne vorherige Kosten-Nutzen-Abwägung, nimmt die Wahrscheinlichkeit des Zu-Hilfe-kommens schnell ab."

Natürlich haben viele Zuschauer einfach auch kein Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten in einer solchen Situation. Wobei dabei, das hat Bierhoff festgestellt, zwischen Männern und Frauen deutliche Unterschiede sichtbar sind. "Frauen", so meint er, "schätzen ihre Kompetenz vorsichtiger ein." Bei seinen Untersuchungen jedenfalls hätte nur knapp ein Fünftel der weiblichen Befragten im Notfall eingegriffen, während eine solche Einsatzbereitschaft von vier Fünfteln der befragten Männer angegeben wurde.

Dabei ist es nach Ansicht des Psychologen Bierhoff gar nicht so, dass der Wille zu helfen nicht groß sei, aber die praktische Umsetzung sei das eigentliche Problem. 
In der Polizeistatistik schlägt sich indessen offenbar keine Zunahme von Fällen nieder, bei denen das Zuschauer-Phänomen eine Rolle gespielt hat. Was man allerdings übereinstimmend festhält, ist die Tatsache, dass sich die Medien und damit die Öffentlichkeit in den letzten Jahren einfach mehr dafür interessiert.

Wenn es allerdings keinen signifikanten Anstieg des Zuschauer-Phänomens gibt, kann es auch nicht so ohne weiteres als Beleg für den vielerorts betonten Werteverfall oder die wachsende Anonymisierung in der Massengesellschaft herhalten.

Ob Zunahme oder nicht, entscheidend bleibt allerdings, und das schon im Interesse der Opfer, dass unterlassene Hilfeleistung von unserer Gesellschaft nicht einfach hingenommen wird. "Jemand, der Hilfe vorsätzlich unterlässt, steht mit einem Bein im Gefängnis", sagt Helmut Rüster vom Weißen Ring. Denn "Unterlassene Hilfeleistung" ist ein Straftatbestand. Das Strafgesetzbuch (§123): "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist - insbesondere ohne erheblich eigene Gefahr und ohne andere wichtige Pflichten zu verletzen - wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße bestraft." Wegsehen ist strafbar und das ist auch gut so. Wenn jemand durch ein plötzlich eintretendes Ereignis klar erkennbar in Not gerät, muss ihm geholfen werden, auch dann wenn er sich selbst unabsichtlich in eine Notlage gebracht hat. Wer bei Vergewaltigungen und gefährlichen Körperverletzungen wegschaut, kann nicht anders behandelt werden, als ein Schwimmer, der einen um Hilfe rufenden Ertrinkenden untergehen lässt. Natürlich muss in den ersten Fällen niemand einen Helden spielen, aber verlangt werden muss, dass Hilfe organisiert wird. Der Täter jedenfalls darf sich nicht in Sicherheit wähnen.

Auf der anderen Seite reicht der Wink selbst mit dem Strafrecht kaum aus, um dem "Bystander-Effekt" beizukommen. Die potenziellen Helfer und Helferinnen von morgen müssen Unterstützung bekommen dabei, in solchen Situationen Verantwortung zu übernehmen. Gefragt sind Trainings schon in der Schule im Rahmen der Gewaltprävention, gefragt sind aber auch die Medien. Wenn es vorkommt, dass Lehrerinnen und Lehrer, die zur Pausenaufsicht eingeteilt sind, wegsehen, wenn sich Gewalt zeigt, dann muss dies Konsequenzen haben. Die Medien aber sollten sich nicht nur sensationshungrig spektakulärer Berichterstattung widmen, sondern ebenso aufzeigen, wie sich der einzelne Zuschauer, der in seiner Angst erstarrt, aus dieser Situation befreien kann.

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Themenbereich: Unfallgaffer
Was hat Facebook mit Unfallgaffern zu tun?

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.12.2023

     
   
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