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Mitschreiben
Wer ein
• Protokoll verfassen will, muss, neben
den meist mehr oder weniger standardisierten oder durch Absprachen für die
Schreibform
geltenden Regeln beim
• Aufbau und der
• äußeren Form,
auch bestimmte Elemente
der sprachlich-stilistischen Gestaltung beachten, die für diese
Schreibform
gelten.
Diese sprachlich-stilistische Gestaltung wird im Allgemeinen bei allen,
insbesondere aber bei den beiden wichtigsten
Formen des Protokolls -
Verlaufsprotokoll
und Ergebnisprotokoll - verlangt. Dabei
weisen die unterschiedlichen Protokollformen natürlich auch, allerdings
wenige, Besonderheiten in sprachlich-stilistischer Hinsicht auf.
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knappe Darstellung in einem sachlich-distanzierten Stil
(Informationsfunktion), keine Wertungen des
Protokollanten bzw. der
Protokollantin
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keine Überleitungen zwischen den verschiedenen Punkten
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Zeitform: in der Regel Präsens (beim
• Verlaufsprotokoll
zwingend), beim
• Ergebnisprotokoll
entweder Präsens oder Präteritum
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Klare Kennzeichnung der vorgenommenen
Sprechhandlungen
bzw.
Sprechakte
(z.B.: XY erläutert, verspricht, sagt zu, betont, erklärt ...) (•
redebezeichnende
Verben oder Ausdrücke als Redeeinleitung)
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Einzelne (namentlich gekennzeichnete) Redebeiträge werden im
Allgemeinen in
indirekter
Redewiedergabe (z.B.
indirekte
Rede) dargestellt
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Wörtliche Wiedergaben (z.B. Anträge oder Beschlüsse) müssen als
solche gekennzeichnet werden (z. B. mit
Anführungszeichen)
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Passivwendungen verwenden, wenn die die jeweiligen Redner und
Rednerinnen (namentlich) nicht genannt werden sollen (z.B. Es wurde
hervorgehoben..., betont, ... erklärt, ...dargelegt)
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Fragen, die gestellt worden sind, in die Antwort mit einbeziehen
(z.B. Auf die Frage nach den Motiven für ... erklärte X...)
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Mitschreiben
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023
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