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Mitschreiben
Ein
• Protokoll hat die Aufgabe, über die wesentlichen Inhalte,
den Verlauf und das Ergebnis eines Gesprächs (Diskussion, Besprechung,
Veranstaltung, Sitzung, Unterrichtsstunde) in verkürzter Form zu
informieren. Von dieser
Textfunktion her bestimmt sich der Aufbau und die
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sprachlich-stilistische
Gestaltung Gestaltung eines Protokolls. (Ausnahme:
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Redeprotokoll)
Ein Protokoll besteht im Allgemeinen aus
drei verschiedenen Teilen:
Im Kopfteil steht, was jemand als
Basisinformation
über das Gespräch wissen muss. Das sind im Allgemeinen Angaben über
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Ort, Datum und Zeit des
protokollierten Ereignisses
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die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, ihre Anzahl und die
entschuldigt oder unentschuldigt Abwesenden
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den Leiter bzw. die Leiterin
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den Anlass
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die Tagesordnung
Im Protokoll i. e. S. oder der Niederschrift wird der von der
jeweiligen Protokollform/-art geforderte Bericht unter Beachtung der
Vorgaben für die
sprachlich-stilistische Form
niedergeschrieben.
Seine Gliederung ergibt sich aus der Sachstruktur bzw. der
Tagesordnung.
Im Schlussteil - zwingend wenn das Protokoll
urkundenrechtliche Bedeutung haben soll - stehen die Unterschriften
des Protokollführers und des Leiters bzw. der Leiterin
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Mitschreiben
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023