Im
Allgemeinen hängt dies von den allgemeinen Umständen (Anzahl der
Teilnehmer ...), dem Thema und den individuellen Fähigkeiten und
Dispositionen ab, die ein Protokollant selbst mitbringt.
In manchen
Besprechungen mit nur wenigen Teilnehmern kann auf die
Meinungsäußerung des Protokollanten kaum verzichtet werden. Und
grundsätzlich ist man als Protokollant*tin ja nicht einfach
mundtot gemacht.
Wenn in einer
Gruppe einer der Wortführer (Opinion leader) das •
Protokoll
schreiben muss, kann dies natürlich dazu führen, dass andere
einmal leichter zu Wort kommen. Umgekehrt können natürlich, bei
zu großer Zurückhaltung des Schriftführers bzw. der
Schriftführerin wichtige Impulse verloren gehen, wenn diese nur
mit der Niederschrift beschäftigt sind.
Am besten ist
wohl in einem solchen Fall vorher abzuschätzen, an welchen
Punkten es zu einer Interessenkollision kommen könnte. Es ist
dabei durchaus auch legitim, an einer bestimmten Stelle des
Gesprächs in Absprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter das •
Protokoll
zeitweise einem anderen Teilnehmer zu überantworten.
Es ist schlicht
eine Frage der Arbeitsökonomie bei der Abfassung der •
Mitschrift, inwieweit man sich an kontroversen Diskussionen
mit großem Engagement beteiligen kann.
Erfahrungsgemäß
verstellt einem die hohe emotionale Eigenbeteiligung an
kontroversen Auseinandersetzungen häufig den Blick für das
Wesentliche und Angemessene.
Das Protokoll
aber bleibt eben die wesentliche Aufgabe eines Schriftführers
und diese verlangt eben auch aufmerksames Zuhören, auch wenn
einem etwas besonders auf der Zunge brennt.
•
Häufig gestellte Fragen
•
Hilfe, ich muss ein
Protokoll schreiben. Was muss ich tun?
•
Darf man als
Protokollant eigentlich mitdiskutieren?
•
Kann ein Protokoll aus
Ergebnis- und Verlaufsprotokoll bestehen?