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Themen zur literarischen Erörterung werden gemeinhin mit einer Arbeitsanweisung versehen, die den Kern der Arbeitsaufgabe beinhaltet. Daneben gibt es aber auch Themen, die ohne explizite Arbeitsanweisung oder Fragestellung als Impuls-Themen (z. T. in Form von Zitat-Themen) gestellt werden, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:
Meistens jedoch ist eine Arbeitsanweisung bzw. ein mehr oder minder klar präzisierter Arbeitsauftrag vorhanden. Dabei unterscheidet man zwei Formen: die einteilige und die zweiteilige Arbeitsanweisung. Die einteilige Arbeitsanweisung Die einteilige Arbeitsanweisung ist mit einem
Operator versehen, der die Hauptaufgabe, nämlich die Erörterung des
vorgegebenen literarischen Sachverhalts, umfasst.
Gemeinsames Merkmal dieser Operatoren ist, dass Sie vorwiegend Anforderungen aus den Anforderungsbereichen II und III der Abiturprüfung (vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch 2002) verlangen, die im Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen Urteilsbildung münden sollen. Die Bearbeitungsart, die solche Arbeitsanweisungen verlangen, ist "mit dem Thema bzw. um das Thema streiten". Der Urteilsbildung ist damit in der Regel eine Entscheidungsfrage zu Grunde zu legen, die in einem abschließenden, abwägenden Sach- und Werturteil mündet. Insofern handelt es sich um eine dialektische Erörterung des Sachverhalts, der gerade im Abituraufsatz über eine antithetisch-lineare Erörterung hinausgehen muss. Beispiel: "Die Mehrzahl dieser
modernen Bücher sind nur flackernde Spiegelungen des Heute. Das erlischt
sehr rasch. Sie sollten mehr alte Bücher lesen. Klassiker,
Goethe. [...]
Das Nur-Neue ist die Vergänglichkeit selbst." Die zweiteilige Arbeitsanweisung Die zweiteilige Arbeitsanweisung weist zwei Operatoren auf.
Beispiel: "Die Literatur lebt von
ihrem ambivalenten Wesen; sie ist ebenso Lebensersatz wie Unterhaltung,
Kompensation für den ewigen Mangel wie Erziehung zum differenzierten
Denken."
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Arbeitsanregungen:
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