Bei der •
Niederschrift
der • freien Problem- und Sacherörterung
müssen die zuvor gesammelten und in eine überzeugende Reihenfolge
gebrachten Gesichtspunkte zu Argumentationen "umgestaltet" werden.
Diese betrifft im Grunde genommen alle Teile des Aufsatzes, also
gleichermaßen die ▪ Einleitung,
den ▪
Hauptteil und den ▪
Schluss des Aufsatzes.
Die Gesichtspunkte
müssen dazu •
argumentativ so •
entfaltet werden, dass sie dem Schreibziel, den Leser von den
eigenen Ansicht zu überzeugen, dienlich sind. Dazu gehört auch die
entfalteten Argumente sprachlich-stilistisch schreibrollen- und
textmustergemäß zu gestalten bzw. zu formulieren.
Bei der
schriftlichen Gestaltung von Argumentationen im Rahmen des ▪
erörternden Schreibens
ist es immer wieder wichtig, sich den ▪
Unterschied
zwischen dem mündlichen Argumentieren und dem schriftlichen
Argumentieren in den so genannten
Alltagsargumentationen zu verdeutlichen. Beim mündlichen
Argumentieren in gesellschaftlichen Alltagssituationen gelten
nämlich durchaus andere "Regeln" als beim schriftlichen
Argumentieren.
Letzten Endes geht
es bei mündlichen argumentativen Auseinandersetzungen dabei darum,
einen anderen unter Einsatz verschiedener
argumentativ-rhetorischer, emotionaler und
körpersprachlicher Mittel von
etwas so zu ▪
überzeugen, dass er die vorgebrachten Argumente letztendlich
"glaubt". Dabei ist das, was vorgebracht wird, häufig auch wenig sachlich, nur bedingt zielorientiert oder auf einen
Konsens ausgerichtet, dazu vielleicht noch sehr lückenhaft,
unstrukturiert und ungeordnet, oft sehr emotional, manchmal auch
polemisch (vgl.
Kolmer / Rob-Santer 2002,
S.148).
Beim mündlichen
Argumentieren können wir den jeweiligen Sprecher bei einer
gleichberechtigten
Face-to-face-Kommunikation jederzeit auffordern, seine
vielleicht ohne jede Begründung oder mit unzureichenden Argumenten
und Beispielen aufgestellten Behauptungen zu erläutern und zu
präzisieren. Beim schriftlichen Argumentieren (Ausnahme: Instant
Messaging), in einer so genannten "zerdehnten
Kommunikation" (vgl.
Ehlich 1983),
bei der Sender und Hörer räumlich und zeitlich voneinander getrennt
sind, ist dies nicht so ohne weiteres möglich. Daher muss manches,
was man vielleicht bei einer mündlichen Argumentation so stehen
lassen kann, beim schriftlichen Argumentieren, also auch bei den
verschiedenen Formen des
erörternden bzw.
argumentierenden Schreibens in der Schule genauer ausgeführt
werden.
Hinzukommt, dass im
Gegensatz zur Praxis mündlicher argumentativer Auseinandersetzungen
als Stilgebot gilt, dass das, was vorgebracht wird, sachlich,
zielorientiert, im Idealfall auf einen Konsens ausgerichtet und
strukturiert formuliert wird, und emotionale, manchmal auch
polemische Färbungen des Formulierten nur dann erwünscht sind, wenn
sie sich den anderen Stilvorgaben unterordnen. Dabei ist es aber
gewöhnlich so, dass jeder Schreiber bzw. jede Schreiberin durch
unterschiedliche stilistische Mittel signalisiert, "ob er
persönliche, individuelle Sichtweisen für kommunikativ angemessen
hält oder nicht, ob ihn der Sachverhalt emotional berührt oder
nicht." (Hoffmann
2017, S.302) (vgl.•
Stilzüge und Ausdruckswerte)
Vom •
Stiltyp her
gesehen kann man den bei den •
schulischen Schreibformen
zum erörternden Schreiben von einer Mischung gängiger •
Funktionalstile ausgehen. Diese Mischung umfasst Elemente wie
die •
Einfachheit aus dem •
Funktionalstil der Alltagskommunikation, die Elemente des
informierenden und
kommentierenden
Schreibens aus dem •
Funktionalstil des Journalismus sowie die themenbezogene
Darstellung von abstrakten Gedanken aus dem •
Funktionalstil der Wissenschaft.
Diese stilistischen
Überlegungen schlagen sich auch im •
Konzept des erklärenden und argumentierenden Schreibens der
▪
KMK-Bildungsstandards für das Deutschabitur (BISTA-AHR-D
2012) nieder, in dem u. a.
gefordert wird,
-
dass die "Schülerinnen und
Schüler (...) erklärend und argumentierend über strittige oder
fragliche Sachverhalte unter Bezug auf literarische oder pragmatische
Texte unterschiedlicher medialer Form und auf eigenes Wissen
(schreiben)"
-
dabei "informierende Textpassagen in erklärende und argumentierende
Textformen (integrieren)
-
sowie "adressatenbezogen,
zielorientiert und geordnet über Sachverhalte und Texte (informieren)".
Dabei müssen sie u. a.
-
"in Anlehnung an
journalistische, populärwissenschaftliche oder medienspezifische
Textformen eigene Texte schreiben" können und
-
"wissenschaftspropädeutische Texte, zum Beispiel Fach- oder
Seminararbeiten, planen, strukturieren, verfassen und überarbeiten"
können.

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Was die •
sprachliche Gestaltung
der verschiedenen
•
Textordnungsmuster
angeht,, die den verschiedenen •
Formen des
erörternden
Schreibens in der Schule zugrunde liegen, gilt allgemein, dass sie
standardsprachlich, d. h.
in einer
•
normalsprachlichen Stilschicht, zu verfassen sind. Die
Formulierungen, die dazu verwendet werden, können dabei aber auch aber
stilistisch so "eingefärbt" (•
Stilfärbung)
werden, dass ihre ursprüngliche lexikalischen Bedeutung textstilistisch
überschrieben wird. (vgl. Hoffmann
2017, S.226f.)
Dabei ist allerdings im Einzelfall zu entscheiden, ob dies auch
wirklich gelingt.
Den •
klassischen Formen •
erörternden Schreibens in der
Schule wie der ▪
linearen
und der ▪
dialektischen Erörterung
liegt
dabei im Allgemeinen ein •
material-systematisches
und/oder ein
•
formal-systematisches Textordnungsmuster
zugrunde, während ▪
neuere Formen und ▪
freiere Formen des
erörternden Schreibens die Akzente hin zu
▪
linear-entwickelnden
und ▪ linear-dialogischen Textmustern
verschieben.