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Einleitung

Überblick

Arbeitsschritte lineare und dialektische Erörterung

 
FAChbereich Deutsch
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FAQ: Wie leitet man zum Hauptteil über?

Die Aufmerksamkeit des Lesers gewinnen und zum Thema hinführen

Die ▪ Einleitung hat bei der ▪ freien Problem- und Sacherörterung großes Gewicht. In der Dreiteilung von Einleitung, Hauptteil und Schluss bildet sie die oberste Gliederungsebene des Textes.

  • Sie soll die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln und ihn zum Weiterlesen animieren, ohne die eigentlichen Argumente oder Gesichtspunkte des Hauptteils inhaltlich vorwegzunehmen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass es dabei nicht zu inhaltlichen Überschneidungen kommen kann. Das heißt z. B.: Wenn ein Aufsatz mit der Schilderung einer persönlichen Erfahrung oder eines persönlichen Problems zum Thema beginnt, darf man selbstverständlich auch im Hauptteil noch einmal darauf Bezug nehmen. Entscheidend ist bei der Beurteilung dieses Sachverhalt daher vor allem die Funktion der Äußerungen im Ganzen.

  • Während die Äußerungen, die in der Einleitung gemacht werden, zum eigentlichen Problem bzw. zur Themafrage hinführen sollen, dienen das, was im Hauptteil ausgeführt wird, als Argumente, Beweise oder Beispiele zur Begründung einer These.

  • Die eigentliche Argumentation zur Themafrage hat in der Einleitung nichts zu suchen.

Einleitung und Einleitungsgedanke

Es gibt verschiedene ▪ Möglichkeiten zu ihrer inhaltlichen Gestaltung einer Einleitung, die wohlüberlegt sein wollen.

Von der ausformulierten Einleitung in der ▪ Niederschrift ist der Einleitungsgedanke zu unterscheiden, der ebenso wie der Schlussgedanke schon vor dem Abfassen des Aufsatzes Eingang in die ▪ Arbeitsgliederung finden soll.

Einleitung und Themafrage

Die ▪ Themafrage steht an der Schnittstelle zum Hauptteil. Die Einleitung sollte daher irgendwie auf die Themafrage(n) hinauslaufen, um zum Hauptteil überzuleiten.

Zur Themafrage hinführen

Die Einleitung soll zum Thema hinführen, sagt man. Was man darunter zu verstehen hat, bereitet schon mal Kopfzerbrechen, da die Meinungen darüber etwas auseinander gehen.

  • So heißt es, die Einleitung solle "ohne Umschweife" zum Thema hinführen. Damit ist gemeint, man soll nicht so viele Worte am Anfang machen und sich stattdessen auf das Eigentliche, den Hauptteil, konzentrieren.

  • Dies führt in der Praxis manchmal dazu, dass lediglich ein einzelner Satz als Einleitung formuliert, weil so gefordert wird. Grundsätzlich ist allerdings von einer solchen Ein-Satz-Einleitung abzuraten. In solcher Kürze ist wohl ein geraffter Einleitungsgedanke, aber keine Entfaltung eines Gedankens möglich.

  • Natürlich hängt die Länge der Einleitung auch davon ab, wie lange der Rest des Textes ist. Ein umfangreicher Hauptteil kann also auch eine längere Einleitung durchaus vertragen.

Allgemein lässt sich sagen:
Hinführen zum Thema bedeutet u. a.

Ein Beispiel

An Einleitungsgedanke und Einleitung zum folgenden Beispielthema lässt sich dieser Sachverhalt verdeutlichen. Der Einleitungsgedanke und die ausformulierte Einleitung - sie verweisen auf ein aktuelles Ereignis - könnten dazu wie folgt lauten:

Welche Ursachen hat die Ausländerfeindlichkeit in Deutschland?

Einleitungsgedanke

Ausformulierte Einleitung

Auch in unserer Stadt ist es diesen Sommer zu ausländerfeindlichen Übergriffen gekommen.

Im vergangenen August wurde in K. ein dunkelhäutiger Mann während des Stadtfestes von drei jugendlichen Tätern ohne Grund brutal zusammengeschlagen. Vor den Augen zahlreicher Passanten, die nicht dagegen eingeschritten sind, verlor der Mann aus Ghana das Bewusstsein und musste mit schweren inneren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Was hier bei uns passiert, ist auf ganz Deutschland gesehen, kein Einzelfall.
Daher stellt sich die Frage:
Welche politischen, sozialen  und gesellschaftlichen Ursachen sind auf Seiten der Deutschen und der in Deutschland wohnhaften Ausländer dafür verantwortlich, dass es hier bei uns in der Bundesrepublik ausländerfeindliche Einstellungen und Handlungen gibt?

FAQ: Wie leitet man zum Hauptteil über?

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 31.12.2023

     
 

 
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