Das so genannte
erörternde Erschließen gehört zu den drei prüfungsrelevanten
Arbeitsformen,
denen im
schriftlichen Abitur im Fach Deutsch
bestimmte
Aufgabentypen
zugeordnet sind. Dabei wird in den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002, S.17) unter erörterndem
Erschließen "die eingehende,
methodisch aufgebaute, - im Entstehungsprozess der freien Erörterung auch
monologische - Auseinandersetzung mit einem Thema oder Problem in
schriftlicher Form" verstanden.
Auch wenn in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Begriff des
Erschließens selbst nicht definiert wird, verweist seine Verwendung auf den
von Fritzsche
(1994, S. 32) gemachten Gebrauch des Begriffs.
Dieser versteht darunter keine Aufsatzformen "als
Grundformen für Texte", sondern betrachtet die entsprechenden Aufgabenarten
als "Erschließungsinstrumente" für
Inhalte, die "dem genauen Wahrnehmen und Verstehen von
a) äußerer Wirklichkeit (z. B. Sachverhaltsdarstellung)
b) Meinungen, Gedanken, Vorstellungen (z. B. Problemerörterung) und
c) Texten (z. B. Inhaltsangabe)
(dienen)." (ebd.
S.32, Hervorh. d. Verf.)
In diesem Sinne sprechen auch die Einheitlichen Prüfungsanforderungen von
verschiedenen "Arbeitsformen" des
Erschließens, zu deren Bewältigung bestimmte
Methoden und Arbeitstechniken
(Methoden
der Informationsbeschaffung,
Erfassungsstrategien,
Texterschließungsverfahren,
Beherrschung schriftlicher und mündlicher Darstellungsformen) gehören (zum
Begriff der Darstellungsform vgl. Fritzsche).
Die drei Arbeitsformen in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen sind:
Dabei beruhen Aufgaben zum erörternden Erschließen meistens auch auf
Operationen und Leistungserwartungen, die ebenso für das
untersuchende Erschließen gelten. Anders ausgedrückt: Das erörternde
Erschließen ist, wenn es sich auf konkrete Texte bezieht, die entweder zur
Bewältigung der Schreibaufgabe vorgelegt oder aber im Unterricht zuvor
"untersuchend erschließend" behandelt worden sind ( so z. B. bei der
textungebundenen literarischen Erörterung) ohne Anwendung untersuchend
erschließender Methoden gar nicht bzw. nicht sinnvoll möglich.